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FAQ
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer kann sich um ein Deutschlandstipendium bewerben?
Bewerben können sich sowohl Studienanfängerinnen und -anfänger, die sich an der Philipps-Universität Marburg um einen Studienplatz beworben haben, allerdings noch nicht immatrikuliert sind, als auch bereits immatrikulierte Studierende der Philipps-Universität. Letztere sollten noch mindesetens zwei Semester Regelstudienzeit vor sich haben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte mich zum Wintersemester an der Philipps-Universität Marburg einschreiben. Kann ich mich um ein Deutschlandstipendium der Uni Marburg bewerben?
Ja. Studierende können sich auch vor der Immatrikulation um ein Stipendium bewerben. Gefördert werden sie allerdings nur, wenn sie zur Beginn der Förderung an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben sind und eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich als internationaler Studierender bewerben?
Ja, auch ausländische Studierende können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Müssen die eingereichten Kopien beglaubigt sein?
Nein, einfache Kopien genügen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Studiengänge werden gefördert?
Gefördert werden neben den grundständigen Studiengängen (Bachelor, Staatsexamen, Magister, Diplom) auch Zweit- und Ergänzungsstudiengänge, Masterstudiengänge und berufsbegleitende / duale Studiengänge. Das Deutschlandstipendium richtet sich jedoch nicht an Promotionsstudierende.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Im kommenden Wintersemester werde ich ein ERASMUS-Auslandssemester machen. Ist eine Bewerbung dennoch möglich?
Ja. Das Deutschlandstipendium wird während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthaltes innerhalb der Bewilligungsdauer fortgezahlt. Dies gilt im Rahmen des ERASMUS-Programms auch dann, wenn Sie gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom DAAD erhalten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin im Förderungszeitraum im Urlaubssemester (nicht Auslandssemester). Kann ich gefördert werden?
Nein. Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Dieses Sommersemester schließe ich mein Bachelor-Studium ab. Für das Wintersemester möchte ich mich um einen Master-Studienplatz an der Philipps-Universität Marburg bewerben. Kann ich mich um ein Deutschlandstipendium bewerben?
Ja, das ist möglich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin im ersten Semester eines Masterstudiengangs und kann noch keine Studienleistungen nachweisen. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, du kannst dich bewerben. Bitte reiche dein Bachelor-Zeugnis als Leistungsnachweis ein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie lange werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert?
Die Förderung des Deutschlandstipendiums wird für ein Jahr vergeben. Eine erneute Bewerbung nach einem Jahr ist möglich. Stipendiat*innen müssen über das Online-Bewerbungsportal eine Bewerbung wie beim Erstantrag einreichen. Als Nachweis können entweder die erneute Einreichung der aktuellen Leistungsübersicht oder, in den Fächern in denen keine Leistungsübersicht vorliegt, eine Bescheinigung des Studienfachberater*innen anerkannt werden. Die von den jeweiligen Studienfachberater*innen ausgestellte Bescheinigung bezeugt, dass der zum Zeitpunkt der letzten Prüfung nachgewiesene Leistungsstand im weiteren Studienverlauf gehalten wurde.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wird es auch eine Auswahlrunde zum Sommersemester geben?
Nein, die Stipendienvergabe erfolgt einmal im Jahr jeweils zum Beginn des Wintersemesters.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wird das Deutschlandstipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Nein. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich empfange BAföG. Wird das Deutschlandstipendium hierauf angerechnet?
Nein. BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können in der Regel beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf den Bezug von Kindergeld?
Seit dem 1.1.2012 haben sämtliche Einkünfte und Bezüge, somit auch das Deutschlandstipendium, keine Auswirkungen mehr auf das Kindergeld. Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 fällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern seit dem 1.1.2012 weg.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hängt das Deutschlandstipendium von meinem eigenen Einkommen oder dem meiner Eltern ab?
Nein. Das Deutschlandstipendium ist einkommens- und elternunabhängig. Es findet keine Überprüfung der Einkommensverhältnisse statt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf meinen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern?
Ja. Das Deutschlandstipendium wird beim Kindesunterhalt bedarfsmindernd berücksichtigt. Volljährige Studierende sind gehalten, sich zunächst aus eigenen Mitteln zu unterhalten, bevor sie ihre Eltern in Anspruch nehmen. Das Deutschlandstipendium zählt dabei zu den eigenen Einkünften des Stipendiaten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Können sich Stipendiaten*innen eines Begabtenförderungswerkes für ein Deutschlandstipendium bewerben?
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Erhältst du schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, bekommst du kein Stipendium. Dies gilt jeweils nur für die materielle Förderung, eine rein ideelle Förderung ist zulässig.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer entscheidet über die Vergabe der Deutschlandstipendien?
Die jeweilige Auswahlkommission der Universität entscheidet über die Vergabe der Deutschlandstipendien. Kriterien für die Auswahl basieren auf Vorgaben in der jeweiligen Satzung, in der die Umsetzung im Detail geregelt ist, sowie im Gesetz.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich erhalte ein Deutschlandstipendium der Philipps-Universität Marburg. Bin ich dem Förderer zu einer Gegenleistung verpflichtetet (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme nach Beendigung des Studiums im Unternehmen, etc.)?
Nein, geförderte Studierende sind prinzipiell nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet. Studierenden wird aber empfohlen, sich aus eigenem Interesse an Veranstaltungen mit Förderern oder Internetforen zu beteiligen, da auf diesem Wege Kontakte entstehen, die nicht selten in interessante Praktikumsangebote oder Berufseinstiegsmöglichkeiten münden. Darüber hinaus wächst das Interesse der Förderer an einem finanziellen Engagement für die Stipendiatinnen und Stipendiaten parallel zu deren Interesse für die Förderer.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Sind an ein Deutschlandstipendium der Philipps-Universität Marburg gewisse Auflagen seitens der Unternehmen an geförderte Studierende gebunden?
Nein, an das Deutschlandstipendium sind keine Auflagen, wie zum Beispiel eine Begrenzung der wöchentlichen Nebenbeschäftigung, gebunden. Es wird einkommens- und elternunabhängig gezahlt. Darlehensverträge oder sonstige Vereinbarungen mit den Förderern sind zwar ausgeschlossen, eine eventuelle Kontaktaufnahme zwischen Förderer und Stipendiat/in allerdings wünschenswert.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss das Stipendium nach dem Studium zurückgezahlt werden?
Nein.