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Informationen zum Härtefallantrag

Gemäß § 10 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung sind 5% der zur Verfügung stehenden Studienplätze (Gesamtzahl der festgesetzten Zulassungszahlen) für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen: Die Studienplätze der Härtequote werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt z.B. vor, wenn besondere soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Ein solcher Härtefallantrag kann zusammen mit der Bewerbung um einen Studienplatz gestellt werden. Du musst den Härtefallantrag nachvollziehbar begründen sowie entsprechende Nachweise beifügen.

 Für die Bewerbung auf einen grundständigen Studiengang kannst du den Antrag entweder direkt bei der Universität Marburg oder für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin bei der Stiftung für Hochschulzulassung hochschulstart.de einreichen.

 Für die Bewerbung auf einen Masterstudiengang reiche den Antrag bitte über uni-assist ein.

Wenn du dich über deine Chancen auf eine erfolgreiche Beantragung informieren möchtest, kann dir folgendes Informationsblatt von hochschulstart.de mit Beispielen als Anhaltspunkt dienen: Ergänzende Informationen zur Bewerbung