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Informationen zur Exmatrikulation
Was ist eine Exmatrikulation?
Eine Exmatrikulation beendet deine Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation bist du nicht mehr als Studierende*r an der Hochschule eingeschrieben.
Gibt es Fristen?
Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Die Exmatrikulation kannst Du jederzeit direkt oder für einen späterens Zeitpunkt im Semester beantragen. So bleibt dir der Studierendenstatus bis zum Ende des jeweiliegen Semesters erhalten.
Wie kann ich mich exmatrikulieren lassen?
Die Exmatrikulation wird direkt in Marvin beantragt.
Wenn du den Semesterbeitrag für ein neues Semester nicht überweist, wirst du automatisch "von Amts wegen" exmatrikuliert. Dies erfolgt ohne Bescheinigung. Ggf. benötigst du diese später zur Vorlage bei der Rentenversicherung um deine Hochschulausbildung anrechnen zu lassen. Eine solche Bescheinigung wird ebenfalls bei einem Studienortswechsel benötigt. Wir empfehlen dir dringend, dich über das Marvin-Portal formgerecht zu exmatrikulieren. Die Exmatrikulationsbescheinigung steht Dir dann in Marvin zum Download bereit.
Weitere Informationen zu einer Exmatrikulation findest du in § 65 des Hessischen Hochschulgesetzes.
Ich bin bereits zurückgemeldet und möchte mich exmatrikulieren
Wenn du bereits zurückgemeldet bist, kannst du dich bis max. einen Monat nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren. Bei einer Exmatrikulation innerhalb der ersten vier Semesterwochen, erhältst du den überwiesenen Semesterbeitrag abzgl. eines Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 30,- € zurück. Voraussetzung ist , dass du nach gestelltem Online-Antrag auf Exmatrikulation und Rückzahlung deine bereits erhaltenen Semesterunterlagen (Stammdatenblatt und Studienausweis) postalisch an das Studierendensekretariat zurücksendest.
Hinweis: Dies ist nicht möglich, wenn du nach der Rückmeldung noch Prüfungsleistungen absolviert hast (Abgabe bzw. Termin der Prüfung im laufenden, neuen Semester ab dem 1.10. bzw. 1.04.).
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