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Wie gut muss ich Deutsch können?
Du hast einen ausländischen Schul- oder Studienabschluss und möchten an der Philipps-Universität Marburg studieren? Dann must du vor Beginn des Fachstudiums für die meisten Studiengänge die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ablegen. Die Kompetenzstufen unterteilen sich in DSH-1, DSH-2 und DSH-3. Welche Kompetenzstufe für deinen gewünschten Studiengang benötigt wird, erfährst du über die zugehörige Studiengangwebseite.
Neben dem entsprechenden DSH-Zeugnis erkennen wir auch folgende Sprachzeugnisse an:*
In manchen Fällen kannst du mit deinen Zeugnissen Deutschkenntnisse nachweisen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen DSH-1
- DSH-1
- TestDaF-Zeugnis mit mindestens 3 Punkten in allen Prüfungsteilen
- Goethe-Zertifikat B2
- telc B2-Zertifikat
- ÖSD B2-Zertifikat
- UNIcert II
- Es dürfen höherwertige Zertifikate für niedrigere Niveaustufen verwendet werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen DSH-2
- DSH-2
- TestDaF-Zeugnis mit mindestens 4 Punkten in allen Prüfungsteilen
- Feststellungsprüfung am Studienkolleg mit bestandenem „Prüfungsteil Deutsch“
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II) mit C1 in allen Prüfungsteilen
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- ÖSD C2
- telc Deutsch C1 Hochschule
- Deutschsprachiger Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
- Erster berufsqualifizierender Abschluss einer deutschen Hochschule, wenn die Unterrichtssprache Deutsch auf dem Niveau DSH-2 ist
- Ausländische Zeugnisse, die in „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweils geltenden Fassung)“ ausgewiesen sind.
Es dürfen höherwertige Zertifikate für niedrigere Niveaustufen verwendet werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen DSH-3
- DSH-3
- TestDaF-Zeugnis mit mindestens zweimal 4 Punkten und zweimal 5 Punkten in den Prüfungsteilen
- Feststellungsprüfung am Studienkolleg mit der Note 1,0 und mit bestandenem „Prüfungsteil Deutsch“ mit der Note 1
Erwerben der Sprachkenntnisse: Deutsch lernen
Wenn du noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse hast, kannst du dich trotzdem schon um einen Studienplatz bewerben. Wir empfehlen in diesem Fall mindestens Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1.
Falls du angenommen wirst, erhältst du eine bedingte Zulassung und kannst vor Beginn des Fachstudiums an Sprachkursen teilnehmen. Während dieser Zeit können wir dich für zwei Semester als Sprachstudentin oder Sprachstudent einschreiben. Nach § 16b Abs. 5 S. 3 Aufenthaltsgesetz beträgt die Zeit studienvorbereitender Sprachkurse in der Regel ein Jahr und soll zwei Jahre nicht überschreiten. Zur Sicherung dieser Maßgabe fordern wir für die Rückmeldung in das dritte und vierte DSH-Semester weitere Unterlagen. Jeweils zur Rückmeldefrist sind eine aktuelle Teilnahmebescheinigung über den regelmäßigen Besuch von Deutschkursen sowie das Ergebnis einer Deutschprüfung an uns zu senden. Nach vier DSH-Semestern endet die Sprachvorbereitung. Hiervon gibt es grundsätzlich keine Ausnahmen. Dies gilt auch für Studienkollegiatinnen und Studienkollegiaten, die vor dem Besuch der Fachkurse einen Sprachkurs absolvieren.
Du kannst an einem Sprachkurs deiner Wahl teilnehmen.
Unter anderem bietet das Studienkolleg Mittelhessen Deutschkurse zur Vorbereitung auf die DSH an. Diese Plätze sind jedoch begrenzt, sodass du dich rechtzeitig anmelden solltest. Hier gibt es Informationen über die Kurse, Preise, das Anmeldeverfahren und Weiteres:
Nach dem Sprachkurs studieren
Du hast deinen Sprachkurs erfolgreich mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossen und möchtest studieren. Dazu musst du dich entweder umschreiben oder erneut bewerben. Was zutrifft, ist davon abhängig, ob du ursprünglich für einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang eine Zulassung erhalten hast.
Grundständige Studiengänge - undergraduate:
Bei zulassungsfreien Studiengängen
- Du willst den gleichen Studiengang studieren, für den du letztes Jahr zugelassen wurdest. Nach dem Login im Campus-Management-System Marvin kannst du unter den Menüpunkten „Studienangebot“ > „Studienbewerbung“ eine neue Bewerbung für den gewünschten Studiengang anlegen.
- Du hast dich für einen anderen Studiengang entschieden, für den du keine Zulassung hattest. Bitte bewerbe dich erneut über uni-assist.
- Dein Studiengang wird zum Sommersemester nicht angeboten. Bitte bewerbe dich für einen anderen Studiengang über uni-assist. Du kannst dich dann zum Wintersemester für deinen gewünschten Studiengang umschreiben. (siehe Punkt 1)
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
- Bitte bewerbe dich erneut über uni-assist.
Für Masterstudiengänge:
Bei zulassungsfreien Studiengängen
- Du willst den gleichen Studiengang studieren, für den du letztes Jahr zugelassen wurdest. Bitte sende eine E-Mail an master@uni-marburg.de mit folgenden Dokumenten:
- Deutschnachweis
- Zahlungsnachweis über den Semesterbeitrag
- den Zulassungsbescheid von letztem Jahr
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (Numerus Clausus)
- Für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang musst du dich wieder über uni-assist bewerben.
Bei uni-assist werden deine Dokumente bis zu 3 Jahre gespeichert. Es ist möglich, neue Dokumente hochzuladen oder veraltete Dokumente auszutauschen.
Studienkollegiatinnen und Studienkollegiaten müssen sich grundsätzlich erneut über uni-assist bewerben.
Wichtig:
Bitte beachte die Bewerbungsfristen.
Kontakt
Grundständige Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen):
Ellen Huth, Sarah Langer
Biegenstr. 10, 35037 Marburg
Mail: application@uni-marburg.de
Sprechstunde: Donnerstags von 10 - 12 Uhr und Telefon (Studifon: 06421-28 22222)
Masterstudiengänge:
Manuela Jarschel, Linda Niese und Lilli Obholz
Biegenstr. 10, Raum 0022, 35037 Marburg
Mail: master@uni-marburg.de
Sprechstunde: Dienstags von 10 - 12 Uhr und Telefon (Studifon: 06421-28 22222)
Deutschkurse:
Sarah Ruiz Guerrero
Wilhelm-Röpke-Str. 6, Turm A, 6. Stock, 35037 Marburg
Mail: sarah.ruizguerrero@uni-marburg.de
Sprechstunde: aktuell nur per E-Mail und Telefon (06421-28 27096)