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Studienplatztausch
Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei einem Studienplatztausch um ein Serviceangebot der Philipps-Universität handelt, auf das kein Rechtsanspruch besteht.
Ein Antrag auf Studienplatztausch zum 1. Fachsemester ist in bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht möglich.
Den Antrag auf Studienplatztausch stellen Sie bitte über unser Web-Formular.
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- der Online-Antrag wird von Studierenden der Uni Marburg ausgefüllt
- vollständiger Upload der Unterlagen des Tauschpartners der Fremd-Universität (siehe unten)
Allgemeine Hinweise
- Der Studienplatztausch kann erst durchgeführt werden wenn die Zustimmung aller beteiligten Hochschulen vorliegt
- Der Studienplatztausch kann erst durchgeführt werden wenn alle erforderlichen Unterlagen der Tauschenden innerhalb der genannten Fristen vorliegen
- Ein Ringtausch, an dem mehr als zwei Universitäten beteiligt sind, ist möglich
- Ein Studienplatztausch ist immer eine Einzelfallentscheidung, die außerhalb der Regelungen zur Studienplatzvergabe des Landes Hessens vollzogen wird.
- Es ist nicht möglich einen Vollstudienplatz gegen einen Teilstudienplatz oder einen vorläufigen Studienplatz gegen einen endgültigen zu tauschen
- Leistungsnachweise einer Fremduniversität müssen den hier geltenden Studien- und Prüfungsordnungen für den frei werdenden Studienplatz entsprechen
- Humanmedizin/Zahnmedizin/Pharmazie: Studienzeiten aus dem Ausland werden berücksichtigt und müssen bei der Antragsstellung angegeben werden.
Fristen für die Beantragung
Für ein Sommersemester
Für ein Sommersemester kann der Antrag ab dem 1. März gestellt werden.
Für ein Wintersemester
Für ein Wintersemester kann der Antrag ab dem 1. September gestellt werden.
Ein Studienplatztausch muss, unabhängig vom beantragten Fach, bis Vorlesungsbeginn eines Semesters abgeschlossen sein.
Voraussetzungen
Die Tauschenden müssen:
- endgültig im gleichen Studienfach eingeschrieben sein
- bei Staatsexamensstudiengängen muss die Zulassung über die gleiche Zulassungsquote erfolgt sein (Deutsch/EWR/ oder Ausland)
- sich im gleichen Fachsemester (lt. aktueller Studienbescheinigung) befinden
- den gleichen Ausbildungsstand (ToR/Leistungsübersicht) nachweisen
Bitte beachten Sie, dass der identische Leistungsstand der Beteiligten unabdingbar für eine Genehmigung ihres Tauschantrags ist. Es handelt sich bei einem Studienplatztausch immer um eine aufwendige Einzelfallprüfung, wenn sie jedoch nicht den gleichen Leistungsstand haben, hat ihr Antrag wenig Aussicht auf Erfolg. Bei Fragen zu Modulen oder Studienleistungen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs. Eine Übersicht finden Sie hier.
Beizufügende Unterlagen
- Zulassungsbescheid der beteiligten Studierenden
- Online ausgefülltes Tauschformular
- aktuelle Studienbescheinigungen der Beteiligten (Inkl. Studienfach und Fachsemester)
- aktuelle Leistungsübersicht / ToR
Zusätzliche Dokumente für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Humanmedizin ab dem 1. klinischen Semester:
Zeugnis über die ärztliche Vorprüfung (Physikum)
Zahnmedizin für das 2., 3. und 4. Fachsemester:
Nachweis über das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt dentale Technologie sowie der Schein für das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt präventive Zahnheilkunde.
Zahnmedizin ab dem 5. Fachsemester:
Kopie des vollständigen Physikumszeugnisses
Pharmazie ab dem 5. Fachsemester:
Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder der Nachweis über die Meldung dazu.
Fragen zum Antrag auf Studienplatztausch richten Sie bitte an das Studierendensekretariat: studsek@uni-marburg.de
Ihre Fragen richten sie bitte an das Studierendensekretariat.