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Informationen zum Teilzeitstudium

Was ist ein Teilzeitstudium?

Unter einem Teilzeitstudium versteht man an der Philipps-Universität Marburg eine Studienform in der die Hälfte der von der Studienordnung festgelegten Studienleistungen pro Semester erbracht werden müssen.

Während eines Teilzeitstudiums nimmst du an den regulären Veranstaltungen teil, die im Vorlesungsverzeichnis abgebildet sind. Das bedeutet, dass es keinen eigenen Stundenplan und keine Veranstaltungen zu besonderen Zeiten für Studierende eines Teilzeitstudiums gibt.

Welche Vorteile hat ein Teilzeitstudium für mich?

Ein Teilzeitstudium bietet dir vor allem zwei Vorteile:

  1. Zunächst wird dir während eines Teilzeitstudiums für zwei Teilzeitsemester nur ein Fachsemester berechnet.
    Dies kann von Interesse sein, sollten in Zukunft an der Philipps-Universität Marburg wieder Langzeitstudiengebühren erhoben werden müssen, denn dann würde jeder Studierende gebührenpflichtig, der über seine Regelstudienzeit und eine gewisse Bonusphase hinaus studiert hätte.
  2. Darüber hinaus kann ein Teilzeitstudium von Vorteil sein, wenn deine Studienordnung das Absolvieren von Prüfungen oder das Erreichen einer gewissen Mindestpunktzahl in einer bestimmten Zeit fordert. Hier kann es mit der Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums zu Verlängerungen der Fristen kommen. Bitte kläre entsprechende Fragen dazu direkt mit deiner Fachstudienberatung oder dem Prüfungsbüro deines Fachbereichs.

Was muss ich bei einem Teilzeitstudium beachten?

  • Während eines Teilzeitstudiums bist du nicht berechtigt mehr als 50 % der im Vollzeitstudium vorgesehenen Kreditpunkte oder Leistungsnachweise zu erbringen. Wenn dies überschritten wird, ist das Studiensemester als volles Fachsemester zu zählen.
  • Sollte der Grund für ein gewährtes Teilzeitstudium wegfallen, bist du verpflichtet dies der Hochschule unverzüglich zu melden.
  • Ein Teilzeitstudium ist nur in zulassungsfreien Fachsemestern möglich. In Studiengängen, die zu jedem Semester zulassungsbeschränkt sind, ist grundsätzlich kein Teilzeitstudium möglich. Sind nur einzelne Semester zulassungsbeschränkt ist ab dem freien Fachsemester ein Teilzeitstudium möglich (vgl. hierzu die Tabelle "Zulassungsbeschränkung nach Fachsemestern (PDF)").
  • Ein Doppelstudium kannst du während eines Teilzeitstudiums nicht absolvieren.
  • Eine rückwirkende Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.
  • Besteht der Studiengang aus einer Fächerbindung, gilt das Telzeitstudium für alle Fächer des Studiengangs.

Kläre in der Fachstudienberatung oder im Prüfungsamt unbedingt ab, dass dem Teilzeitstudium keine Vorschriften der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zwingend entgegenstehen.

Erkundige dich ebenfalls in der Fachstudienberatung oder dem Prüfungsamt, ob sich aufgrund deines Teilzeitstudiums Verlängerungen bei Prüfungsfristen oder Fristen zum Erreichen von Punktzahlen ergeben.

Bitte bedenke etwaige Konsequenzen des Teilzeitstudiums für dein BAföG, dein Kindergeld oder die Dauer der studentischen Krankenversicherung. Bitte kläre die Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf angegebene Leistungen mit der jeweils zuständigen Stelle ab.

Das Teilzeitstudium wird zunächst nicht auf deinem Studienausweis ausgewiesen. Als Nachweis über dein Teilzeitstudium verwende bitte den Bescheid des Studierendensekretariats über die Genehmigung des Teilzeitstudiums.

Aus welchen Gründen kann ich ein Teilzeitstudium beantragen?

Grundlage dafür ist die Marburger Immatrikulationsverordnung, in der das Teilzeitstudium gesetzlich verankert ist.

Gründe für die Beantragung eines Teilzeitstudiums sind:

1. Berufstätigkeit

In der Regel sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Rahmen von min. 14 bis mx 28 Stunden pro Woche
(Nachweis: Bescheinigung des Arbeitgebers oder eine Kopie des Arbeitsvertrages, ggf. Lohnabrechnung)

2. Erziehung eines Kindes

Die Beantragung ist möglich, für Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren
(Nachweis durch Geburtsurkunde in Kopie)

3. Pflege / Betreuung eines nahen Angehörigen

Die zu betreuende Person muss einer Pflegestufe (nach § 15 ABs. 1 SGB XI) zugeordnet sein. 
(Nachweis: Pflegeeinstufung der Krankenkasse, ggf. Bescheinigung einer amtlichen Stelle über den eigenen Beitrag zur Pflegeleistung)

4. Behinderung / Erkrankung

Bei der Pflege einer Person mit GdB oder chronischer Erkrankung.
(Nachweis: Ärtzliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass ein Vollzeitstudium ausgeschlossen ist, Pflegeeinstufung der Krankenkasse, Schwerbehinderungsausweis ö.Ä.)

5. Vergleichbarer wichtiger Grund

Bitte gib uns eine Begründung an und füge bitte auch entsprechende Nachweise bei. Verwende wenn nötig ein zusätzliches Blatt.

Wie beantrage ich ein Teilzeitstudium?

Das Teilzeitstudium beantragst du über deinen Students-Account direkt in Marvin. Dort kannst Du auch die erforderlichen Unterlagen hochladen.

Den Antrag auf ein Teilzeitstudium kannst in jedem laufenden Semester innerhalb der Rückmeldefrist stellen. Empfehlenswert ist es, den Antrag für die Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Semestern zu stellen, wobei der Antragsbeginn in das laufende Semester fallen muss.

Den Antrag auf Teilzeitstudium kannst du mehrfach wiederholt stellen, höchstens jedoch bis zur Streckung der Studiendauer auf die doppelte Regelstudienzeit. Bitte beachte, dass du für bereits abgeschlossene Semester rückwirkend kein Teilzeitstudium in Anspruch nehmen kannst.

Wen kann ich ansprechen, wenn ich Fragen zum Teilzeitstudium habe?

Solltest du allgemeine Nachfragen zum Teilzeitstudium haben, wende dich per Mail an das .

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