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Nachteilsausgleich
Wenn du aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen bzw. psychischen Erkrankung für bestimmte Prüfungsleistungen bzw. Prüfungsformen einen Nachteilsausgleich benötigst, wende dich am besten schon zu Beginn deines Studiums an die Servicestelle für behinderte Studierende. Hier wirst du umfassend zu diesem Thema beraten.