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Nachteilsausgleich

Eine weibliche Hand schreibt mit einem Kugelschreiber auf ein bedrucktes Blatt.
Foto: David Maurer

Wenn du aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen bzw. psychischen Erkrankung für bestimmte Prüfungsleistungen bzw. Prüfungsformen einen Nachteilsausgleich benötigst, wende dich am besten schon zu Beginn deines Studiums an die Servicestelle für behinderte Studierende. Hier wirst du umfassend zu diesem Thema beraten.

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