Hauptinhalt
Häufig gestellte Fragen zum Master an der Uni Marburg
Grundlegende Hinweise vorab!
- Achte stets darauf, deinen Namen korrekt zu schreiben: So, wie er im Personalausweis bzw. Reisepass zu lesen ist, sollte er auch in deinen Bewerbungsunterlagen zu lesen sein.
- Nutze nach deiner Einschreibung nur noch deinen Students-Account! Nur mit diesem kannst du deine Immatrikulationsbescheinigung in Marvin generieren. Den Bewerber*innen-Account benötigst du ab dem Zeitpunkt der Einschreibung nicht mehr.
- Kannst du beim Einschreibeprozess manche Fragen im Marvin-Portal nicht beantworten, fülle einfach die mit Sternchen markierten Pflichtfelder aus. Fehlende Angaben werden von der Masterabteilung korrigiert.
- Sprechzeiten im Stud-i-Point: Dienstags gelten die Sprechzeiten für alle Masterbewerber*innen (auch internationale). Donnerstags sind wir für ausländische Ratsuchende im grundständigen Studium da (Bachelor und Staatsexamen).
Häufige Fragen zu Bewerbung und Einschreibung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Masterstudiengänge gibt es?
Eine Übersicht über alle Masterstudiengänge an der Uni Marburg findest du im Master-Studienangebot.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss mein Bachelorzeugnis beglaubigt sein?
Nein, es reicht eine einfache Kopie des Bachelorzeugnisses.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie sind die Bewerbungsfristen?
Die Bewerbungsfristen sind auf der Info-Seite "Bewerbungsfristen Master" zu finden. Auch auf der Informationsseite zum jeweiligen Masterstudiengang sind die Bewerbungsfristen vermerkt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Über welches Portal bewerbe ich mich?
Das kommt auf den Master an, den du bei uns studieren möchtest und darauf, aus welchem Land dein Bachelorzeugnis kommt. Je nach Studiengang bewirbst du dich entweder direkt über Marvin oder du musst deine Unterlagen zunächst bei uni-assist prüfen lassen. Welches Verfahren für deinen Master angewendet wird, erfährst du auf der der Seite "Masterbewerbung".
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kostet die Bewerbung etwas?
Ob deine Bewerbung mit Kosten verbunden ist, hängt davon ab, ob du einen ausländischen Hochschulabschluss hast und die Bewerbung über uni-assist erfolgen muss oder nicht.
Der Hinweis, ob du dich über uni-assist bewerben musst, findet sich im Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Läuft die Bewerbung rein digital oder muss ich Dokumente per Post senden?
Bitte reiche alle Unterlagen digital ein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Woher weiß ich, ob ich mit meinem Bachelorabschluss einen bestimmten Masterstudiengang studieren kann?
Diese Info findest du bei der Informationsseite zum Masterstudiengang. Gehe dafür zur Übersicht "Masterstudiengänge" und suche dir den Masterstudiengang heraus, der dich interessiert. Auf der Seite des Masterstudiengangs deiner Wahl findest du den Reiter "Was du mitbringen musst": Dort sind alle wichtigen Informationen zu den benötigten Qualifikationen zu finden.
Solltest du dennoch unsicher sein, ob du die Voraussetzungen erfüllst, dann kontaktiere die Fachberatung des Studiengangs oder die Masterabteilung. Die Kontaktdaten findest du ebenfalls auf der Seite des Studiengangs im Bereich "Bei Fragen…".
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe noch kein abschließendes Bachelorzeugnis. Kann ich mich dennoch bewerben?
Du kannst dich auch ohne endgültiges Zeugnis des grundständigen Studiengangs für einen Masterstudiengang bewerben. Wichtig ist, dass du mindestens 80% der Leistungspunkte (also 144 LP von 180 LP bzw. 192 LP von 240 LP) im grundständigen Studium erbracht hast und dies auch auf deinem Transcript of Records ausgewiesen ist. Alle Leistungen müssen im Semester vor Beginn des Masterstudiums abgeschlossen sein (bis 30.09. zum Studienbeginn im WiSe und bis 31.03. zum Studienbeginn im SoSe). Das bedeutet, dass alle Prüfungsleistungen im Bachelorstudium zu diesen Stichtagen abgegeben/abgeleistet sein müssen. Entscheidend ist das Datum der Abgabe – NICHT das Datum der tatsächlichen Benotung der Prüfungsleistung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann muss ich die letzte Leistung im Bachelor abgegeben haben, damit ich den Master beginnen kann?
Alle Leistungen müssen im Semester vor Beginn des Masterstudiums erbracht werden (bis 30.09. zum Studienbeginn im WiSe und bis 31.03. zum Studienbeginn im SoSe). Das bedeutet, dass alle Prüfungsleistungen im Bachelorstudium zu diesen Stichtagen abgegeben / abgeleistet sein müssen. Entscheidend ist das Datum der Abgabe – NICHT das Datum der tatsächlichen Benotung der Prüfungsleistung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann wird meine Bewerbung von uni-assist weitergeleitet?
Die Bearbeitung von uni-assist nimmt in der Regel 6-8 Wochen in Anspruch. Der Prüfbericht kann im Bewerber*innen-Account bei uni-assist eingesehen werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Bewerbung? Wann bekomme ich Bescheid?
Die Bearbeitungszeit von uni-assist beträgt durchschnittlich 6 Wochen. Je nach Arbeitsaufkommen können auch längere Bearbeitungszeiten anfallen. Die aktuellen Bearbeitungszeiten können auf der Website von uni-assist unter "Fristen und Bearbeitungszeit" eingesehen werden.
Ist die Bewerbung formal in Ordnung, leitet uni-assist diese an die Philipps-Universität weiter. Nun nehmen die Dozierenden des Studiengangs Einblick in die Bewerbungsunterlagen und beurteilen, ob die sich bewerbende Person auch inhaltlich für den Studiengang geeignet ist. Ggf. wird in diesem Zuge das Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt. Auch die Prüfung durch die Dozierenden nimmt häufig ein paar Wochen in Anspruch.
Das Ergebnis wird durch die Masterabteilung über Zulassungs- und Ablehnungsbescheide mitgeteilt. Die Bescheide werden entweder über E-Mail versendet (achte hierbei auf die korrekte Adresse!) oder im Marvin-Portal angezeigt. Hierbei ist wichtig, im Bewerbungs-Account in Marvin die Zustimmung zum VA (Verwaltungsakt) zu geben, da ansonsten keine elektronische Zustellung des Bescheides erfolgen kann! Tue dies frühzeitig, damit du auch alle Bescheide rechtzeitig siehst. Auf Anfrage können die Bescheide auch per Post versendet werden.
Interne Bearbeitungszeiten haben berechtigte Gründe. Es ist verständlich, wenn du aufgrund längerer Bearbeitungszeiten frustriert bist. Trotzdem bitten wir darum: Sei geduldig! Dein Anliegen wird auf jeden Fall beantwortet.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich das Masterstudium in einem höheren Fachsemester beginnen?
Ja, auch im Master kannst du dich für ein höheres Fachsemester bewerben. Dies ist möglich, wenn du weitere Leistungen über deinen Bachelor hinaus geleistet hast, beispielsweise durch einen anderen Master. Kontaktiere hierfür du die Studienfachberatung des jeweiligen Studienganges der Uni Marburg und beantrage eine Einstufungsbescheinigung in das entsprechende Fachsemester. Bei der Bewerbung sollte im besten Fall diese Bescheinigung bereits vorliegen, ist aber spätestens zur Einschreibung verpflichtend. Wer die Studienfachberatung ist, erfährst du auf der jeweiligen Informationsseite des Masterstudiengangs unter dem Punkt "Bei Fragen …" oder in der Übersicht zu Beratungsangeboten am Fachbereich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich komme aus dem Ausland und muss Deutschkenntnisse nachweisen. Kann ich das im Studium nachholen?
Es besteht die Möglichkeit, sich am Studienkolleg Mittelhessen für die Deutschvorbereitung (DSH) zu immatrikulieren und einen Deutschkurs zu besuchen. Währenddessen wird der Studienplatz reserviert, sofern der Studiengang zulassungsfrei ist. Die abgeschlossene Deutschvorbereitung ist die Voraussetzung für das Fachstudium und darf nicht parallel zum Fachstudium besucht werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Dokumente bekomme ich für das Visum / die Botschaft?
Internationalen Bewerber*innen wird ein Visumsschreiben zur Verfügung gestellt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich komme aus dem Ausland und habe Probleme mit meinem Visum. Kann ich auch später ins Studium starten?
Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt an: Sind es vielleicht nur ein paar Tage oder Wochen später? Dann ist es am besten, frühzeitig mit der Studienfachberatung in Kontakt zu treten und in Erfahrung zu bringen, ob es vielleicht möglich ist, später vor Ort zu beginnen. Verzögert sich der Beginn allerdings ggf. um Monate, dann sollte die Masterabteilung kontaktiert werden, um zu klären, ob ein Start zu einem anderen Semester möglich ist.
Falls Sie einen "Late-Arrival-Letter" benötigen, ist hierfür ebenfalls der Fachbereich zuständig.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe eine Zulassung erhalten, kann aber in diesem Semester noch nicht nach Marburg kommen. Kann die Zulassung ins nächste Semester übertragen werden?
Es ist möglich, deine Zulassung ins nächste Semester zu übertragen, wenn der Masterstudiengang zulassungsfrei ist. Den Zulassungsmodus kannst du den Eckdaten auf der Informationsseite deines Masterstudiengangs entnehmen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Werde ich bevorzugt, wenn ich meinen Bachelor bereits in Marburg gemacht habe?
Nein. Interne und externe Bewerbungen werden im Verfahren gleichbehandelt. Die Beurteilung, ob eine Zulassung ausgesprochen werden kann, beinhaltet immer die Prüfung des vorausgesetzten Hochschulabschlusses und der nachzuweisenden studiengangspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten. Es gibt keine Quoten für interne oder externe Bewerbungen. Jede Bewerbung wird einzeln geprüft.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich mit einem Staatsexamen für einen Masterstudiengang bewerben?
Ja, das ist möglich. Wie beim Bachelor müssen jedoch zwingend die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen überprüft werden. Dies kann zum Beispiel in einem Gespräch mit der Studienfachberatung des jeweiligen Masterstudiengangs geschehen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was bedeutet NC, Frei oder EFV?
"NC" steht für "Numerus Clausus"“. Das bedeutet, dass es nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen für einen Studiengang gibt. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, so wird unter allen Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, eine Rangliste anhand der Durchschnittsnote des Hochschulabschlusses oder der Wartezeit erstellt. Die letzte Person, die einen Platz erhält, definiert den NC-Wert. Als Beispiel: Es gibt zehn Studienplätze und die zehnte bewerbende Person auf der Rangliste hat einen Bachelorabschluss mit der Durchschnittsnote 2,1. Der NC-Wert liegt in diesem Fall bei 2,1.
Bei einem freien Studiengang hingegen können alle Bewerber*innen zugelassen werden, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sich form- und fristgerecht beworben haben.
Gibt es ein Eignungsfeststellungsverfahren, werden Kriterien wie Motivationsschreiben, Lebenslauf, Eignungstests o.ä. unter allen Bewerber*innen angewendet, um über die Eignung zum Studium zu entscheiden.
Welcher Zulassungsmodus für deinen Wunsch-Masterstudiengang gilt, kannst du den Eckdaten auf der jeweiligen Info-Seite des Masterstudiengangs entnehmen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Unterlagen muss ich beim Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) einreichen?
Diese Informationen finden sich auf der jeweiligen Info-Seite zum Masterstudiengang, für den du dich interessierst. In den Eckdaten kannst du nachlesen, ob im Zulassungsmodus ein EFV vorgesehen ist. Auf derselben Seite findest du im Bereich "Bewerben" im Unterpunkt "Wie du dich bewerben kannst" den Leitfaden zum Eignungsfeststellungsverfahren.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie weise ich die Sprachkenntnisse nach, die für meinen Masterstudiengang gefordert werden?
Details zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen findest du auf der Info-Seite "Sprachnachweise".
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie weise ich meinen Krankenversicherungsstatus nach?
Der Nachweis über deine Krankenversicherung wird digital eingereicht. Details zum Thema findest du auf der Info-Seite "Digitales Meldeverfahren über den Nachweis der Krankenversicherung".
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie weise ich bestimmte Module und Leistungspunkte aus dem Bachelorstudium nach?
Über ein Transcript of Records. Dieses kann, wenn du schon als Bachelorstudent*in in Marburg immatrikuliert bist, über Marvin generiert und heruntergeladen werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe meinen Bachelorabschluss in Marburg gemacht. Wie funktioniert die Umschreibung in den Masterstudiengang?
Grundsätzlich gehst du bei der Bewerbung den gleichen Weg wie externe Bewerber*innen. Du überprüfst die Zugangsvoraussetzungen, bewirbst dich über das richtige Portal und hältst alle Fristen ein. Der Unterschied liegt in der Nutzung des Marvin-Accounts zur Umschreibung in den Master: Nutze hierfür deinen aktiven Students-Account! Genauere Infos dazu erhältst du in deinem Zulassungsbescheid, den du gründlich lesen solltest.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie schnell bekomme ich eine Immatrikulationsbescheinigung?
Eine Immatrikulationsbescheinigung erhältst du,
sobald du deine vollständigen Unterlagen zur Einschreibung eingereicht hast,
diese überprüft und genehmigt wurden,
wir dir einen Zugang zum Marvin-Portal eingerichtet haben und
du deinen Students-Account freigeschaltet hast.
Über den Students-Account kannst du in Marvin deine Immatrikulationsbescheinigung herunterladen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich meinen Masterstudiengang auch in Teilzeit studieren?
Ja. Hierbei gelten dieselben Bedingungen wie im Bachelorstudium. Details zum Thema finden sich auf der Info-Seite zum Teilzeitstudium.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich neben dem Master in einem weiteren Studiengang eingeschrieben sein?
Ja, solange es sich nicht um die Einschreibung in den grundständigen Studiengang handelt, der dich zum Masterstudium befähigen soll.
Es sind maximal drei Studiengänge im Parallelstudium möglich. Details zum Parallelstudium finden sich auf der Info-Seite "Doppelstudium/Parallele Einschreibung".
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erreiche ich die Masterabteilung/Sachbearbeitung?
Kontaktdaten und persönliche Sprechzeiten der Abteilung für Masterzulassung finden sich auf der Seite des Referats für Besondere Auswahl- und Zulassungsverfahren.
Bitte beachte, dass es in der Bewerbungsphase aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens zu Verzögerungen in der Erreichbarkeit kommen kann.
Häufige Fragen während des Masterstudiums
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer kann mir bei der Wahl der Module und der Semesterplanung helfen?
Für diese Themen kannst du dich jederzeit an die Fachberatung deines Masterstudiengangs wenden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann beginnt das Semester?
Eine Übersicht über Semesterzeiten bzw. Vorlesungsbeginn findest du auf der Info-Seite "Semestertermine".
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich muss noch mein Bachelorzeugnis vorzeigen. Wie mache ich das?
Beachte bitte zunächst die Informationen in deinem Zulassungsbescheid.
Hast du deinen Bachelorabschluss an einer anderen Universität erhalten, lade dein Hochschulabschlusszeugnis einfach in deinem Students-Account unter "Dokumente" hoch und schicke eine E-Mail an die Masterabteilung der Uni Marburg mit deiner Matrikelnummer, um sie darüber zu informieren.
Bist du Bachelorabsolvent*in aus Marburg, brauchst du dein Zeugnis nicht einzuscannen. Wende dich einfach per E-Mail an master@uni-marburg.de und nenne deine Matrikelnummer. Die bestandene Abschlussprüfung kann von der Masterabteilung in Marvin eingesehen werden und muss nicht separat hochgeladen werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich sehe eine Sperre in Marvin, dabei bin ich schon eingeschrieben. Was bedeutet das?
Sperre "Vorbehaltliche Einschreibung Master": Das Bachelorzeugnis fehlt noch und sollte in Marvin hochgeladen werden, sobald es dir vorliegt. Benachrichtige dann die Masterabteilung per Mail über das vorliegende Zeugnis.
Sperre "Fachliche Auflage Master": Es müssen laut Zulassungsbescheid noch fachliche Auflagen erfüllt werden. Bitte wende dich an deine Studienfachberatung/Prüfungsbüro, falls du Fragen zu den Auflagen hast.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mir erbrachte Leistungen, Kurse etc. aus dem Bachelor anrechnen lassen?
Ob es möglich ist, Leistungen aus vorherigen Studienzeiten anrechnen zu lassen, solltest du mit der Studienfachberatung deines Fachbereichs klären. Leistungen, die dir den Zugang zum Master erst ermöglicht haben, können in der Regel nicht erneut verwendet werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich meinen Masterstudiengang wechseln?
Natürlich! Bewirb dich dazu erneut auf einen Masterstudiengang an der Uni Marburg.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich meine Studien-und Prüfungsordnung?
Eine Liste aller Studien- und Prüfungsordnungen findest du auf der Übersichtsseite für Studien- und Prüfungsordnungen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich im Master ein Auslandssemester machen?
Ja! Auch innerhalb des Masterstudiums kannst du einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Informationen dazu bieten dir die Fachbereichsbeauftragten für Internationale Mobilität oder das International Office.
Häufige Fragen nach dem Masterstudium
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer kann mich zum Thema Berufseinstieg oder Promotion beraten?
Beim Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung kannst du dich zum Thema Berufseinstieg beraten lassen, am Veranstaltungsprogramm "Studium + Beruf" teilnehmen und dich online über mögliche Tätigkeitsfelder informieren.
Bei Fragen rund um die Promotion kannst du dich an die Marburg University Research Academy (MARA) wenden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich nach dem Masterabschluss noch weiter studieren? Etwa in einem zweiten Masterstudiengang, einem Bachelor oder im Staatsexamen?
Ja! Du kannst grundsätzlich so lange eingeschrieben sein, wie du möchtest, und auch in mehr als einem Studiengang gleichzeitig. In Marburg werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben, wenn du z.B. länger eingeschrieben bist, ein Zweitstudium anfängst oder wenn du parallel mehrere Studiengänge studierst – alle zahlen immer den gleichen Semesterbeitrag. Details hierzu findest du auf unserer Info-Seite "Bewerbung für ein Zweitstudium an der Philipps-Universität Marburg".