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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung
Cultural Data Studie (M.A.)
1. Einzureichende Dokumente
Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:
a) Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals).
b) Zeugnis über den ersten, grundständigen Hochschulabschluss.
c) Das Transcript of Records zur Feststellung Ihrer bisherigen Studieninhalte.
d) Tabellarischer Lebenslauf im Umfang von einer DIN-A4-Seite.
e) Ein Schreiben im Umfang von ca. 3 DIN-A4-Seiten, in dem die Bewerberin / der Bewerber ihre / seine fachbezogene Eignung darlegt.
f) Gegebenenfalls weitere Nachweise, die sich auf das zuvor genannte Schreiben und den Lebenslauf beziehen.
2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung
Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die persönliche fachbezogene Eignung anhand der folgenden Kriterien bewertet. Insgesamt können bis zu 101 Eignungspunkte erreicht werden.
1. Abschlussnote
Es werden bis zu 51 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkten nach folgendem Schlüssel vergeben:
Notenpunkte 15,0 bis 13,9 (Note 0,7 – 1,0)= 51 Punkte
Notenpunkte 13,8 bis 12,7 (Note 1,1 – 1,4)= 46 Punkte
Notenpunkte 12,6 bis 11,9 (Note 1,5 – 1,7)= 41 Punkte
Notenpunkte 11,8 bis 10,9 (Note 1,8 – 2,0)= 36 Punkte
Notenpunkte 10,8 bis 10,0 (Note 2,1 – 2,3)= 31 Punkte
Notenpunkte 9,9 bis 8,9 (Note 2,4 – 2,7)= 26 Punkte
Notenpunkte 8,8 bis 7,9 (Note 2,8 – 3,0)= 21 Punkte
(Notenskala nach §28 der allgemeinen Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg)
2. Eignungsschreiben/Lebenslauf
Es werden max. 20 Eignungspunkte für das Schreiben laut 1. c) und dem Lebenslauf vergeben.
In dem Schreiben mit zugehörigem Lebenslauf soll die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine fachbezogene und persönliche Eignung darlegen.
3. Fachliches Vorwissen
Es werden bis zu 20 Eignungspunkte vergeben für zum Beispiel durch eine einschlägige Bachelorarbeit oder nachgewiesene einschlägige Praxistätigkeiten (von je mindestens vier Wochen) bei Einrichtungen aus dem GLAM-Bereich (Galleries, Libraries, Archives, Museums) oder bei Organisationen, die sich mit Digitalisierung und Algorithmisierung der Gesellschaft auseinandersetzen oder die erfolgreiche Teilnahme an Qualifizierungsangeboten wie Sommerschulen, Trainings oder Hackathons im Bereich der digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften.
4. Programmierkenntnisse
Es werden bis zu 10 Eignungspunkte für nachgewiesene Programmierkenntnisse in einer objektorientierten Programmiersprache (z.B. Python) vergeben.
Anhand dieser Kriterien wird ein Gesamteindruck von der Bewerberin oder dem Bewerber ermittelt. Als geeignet gelten Bewerberinnen und Bewerber, die im Eignungsfeststellungsverfahren mindestens 50 Eignungspunkte erreicht haben.