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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung
Interkulturelle Betriebswirtschaftslehre/ Intercultural Business Studies (M.Sc.)
1. Einzureichende Dokumente
Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:
a) Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals).
b) Der Nachweis über den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs im Bereich „Wirtschaftswissenschaften“ oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.
c) Ein Nachweis über grundlegende ökonomische Kenntnisse mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt sowie Methodenkompetenz (z.B. Transcript of Records).
d) Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 sowie einer weiteren Fremdsprache auf Niveau A2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ des Europarates.
e) Tabellarischer Lebenslauf.
f) Ein Schreiben in Umfang von ca. 2 DIN-A 4 Seiten, in dem die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine fachbezogene Eignung darlegt und besonders erläutert, welche der betriebswirtschaftlichen Schwerpunkte der Bewerberin/der Bewerber im Masterstudium der Interkulturellen Betriebswirtschaftslehre/Intercultural Business Studies wählen möchte.
g) Gegebenenfalls weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung, die sich auf das zuvor genannte Schreiben beziehen.
2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung
Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die persönliche fachbezogene Eignung anhand der folgenden Kriterien bewertet. Insgesamt können bis zu 10 Eignungspunkte erreicht werden.
1. Abschlussnote
Es werden bis zu 4 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkten nach folgendem Schlüssel vergeben:
Notenpunkte 13,0 bis 15,0 (Note 1,3 – 0,7)=> 4 Punkte
Notenpunkte 11,9 bis 12,9 (Note 1,7 – 1,4)=> 3 Punkte
Notenpunkte 10,3 bis 11,8 (Note 2,2 – 1,8)=> 2 Punkte
Notenpunkte 9,5 bis 10,2 (Note 2,5 – 2,3)=> 1 Punkt
(Notenskala nach §28 der allgemeinen Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg)
2. Kulturelle Kompetenzen oder Erfahrungen
Es werden bis zu 2 Eignungspunkte auf die Leistungspunkte im interkulturellen akademischen Bereich, erworbene Berufserfahrung oder ein Auslandsstudium vergeben.
Für erworbene Berufserfahrung und ein Auslandsstudium kann jeweils 1 Punkt vergeben werden. Wurden bereits 2 Punkte für Leistungspunkte im interkulturellen akademischen Bereich erzielt, werden keine weiteren Punkte für Berufserfahrung oder Auslandsstudium vergeben.
- Leistungspunkte im interkulturellen akademischen Bereich
Der interkulturelle akademische Bereich umfasst Module aus den Bereichen Ethik, Ethnologie, Geographie, Geschichte, Kunstgeschichte sowie Ökonomie mit regionalem Schwerpunkt (z. B. Naher und Mittlerer Osten)Leistungspunkte im interkulturellen akademischen Bereich werden nach folgendem Schema vergeben:
24 oder mehr Leistungspunkte = 2 Punkte
18 bis unter 24 Leistungspunkte = 1 Punkt - Berufserfahrung
Berufserfahrung ist definiert als im Anschluss an das Bachelor-Studium oder als Bestandteil des Bachelor-Studiums erworbene Berufserfahrung im Umfang von mindestens 6 Monaten. Bei beruflichen Tätigkeiten im Ausland reichen 3 Monate. Lehre und Praktika werden dabei nicht berücksichtigt. - Auslandsstudium
Auslandsstudium bedeutet ein mindestens dreimonatiges Studium an einer ausländischen Universität, wobei die gewählten Module einem vergleichbaren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss entstammen müssen. Ein bloßer Aufenthalt im Ausland wird nicht anerkannt.
- Leistungspunkte im interkulturellen akademischen Bereich
3. Methodenkompetenzen
Es werden bis zu 2 weitere Eignungspunkte für die Leistungspunkte in Methoden vergeben:
Wurden in den Bereichen Mathematik, Statistik, Operations Research, Ökonometrie oder empirische Wirtschaftsforschung mehr als 10 Leistungspunkte erworben, werden zusätzlich Eignungspunkte für die Methodenkompetenzen wie folgt vergeben:
18 oder mehr Leistungspunkte = 2 Punkte
12 bis unter 18 Leistungspunkte = 1 Punkt4. Dritte Fremdsprache
Ein weiterer Punkt kann erzielt werden durch den Nachweis einer dritten Fremdsprache auf mindestens Niveau A2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ des Europarates, oder Kenntnisse der zweiten geforderten Fremdsprache auf einem höheren Niveau, d.h. mindestens Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ des Europarates.
5. Eignungsschreiben/Lebenslauf
Es wird max. 1 Eignungspunkt für das Schreiben laut 1. f) vergeben: In dem Schreiben mit zugehörigem Lebenslauf soll die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine fachbezogene und persönliche Eignung darlegen und ihre/seine Erwartungshaltung für die Aufnahme eines Studiums des Master of Sciene in „Interkulturelle Betriebswirtschaftslehre/Intercultural Business Studie“ am Fachbereich Wirtschaftswissen der Philipps-Universität Marburg begründen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Wahl einer der drei Schwerpunkte („Accounting and Finance“, „Marktorientierte Unternehmensführung“ oder „Informations- und Innovationsmanagement“) einzugehen. Die verbindliche Schwerpunktwahl erfolgt während des Studiums. Die Angabe im Rahmen des Eignungsfestellungsverfahrens ist nicht verbindlich.
Als geeignet gelten Bewerberinnen und Bewerber, die im Eignungsfeststellungsverfahren mindestens 7 Eignungspunkte erreicht haben.