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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung
Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik (M.A.)
1. Einzureichende Dokumente
Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:
a) Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals).
b) Der Nachweis über den Abschluss.
- der Ersten Juristischen Prüfung
- oder eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs im Bereich der Rechtswissenschaften, Geschichtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Philosophie, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaften, Psychologie, Regionalwissenschaften, Geographie, Religionswissenschaft, Gender Studies, Archiv- und Dokumentationswissenschaft oder Übersetzungswissenschaft,
- oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.
c) Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.
d) Tabellarischer Lebenslauf im Umfang von 1-2 DIN-A4 Seiten.
e) Ein Schreiben in Umfang von nicht mehr als 2 DIN-A4 Seiten, in dem die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine Erwartungshaltung an den Masterstudiengang „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik“ an der Philipps-Universität Marburg darlegt sowie ihre/seine fachbezogene Eignung, die sich auf persönlichen Einsatz, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit (v.a. in der gemeinsamen Arbeit in Lehrveranstaltungen), selbstreflexives Arbeiten, Praxiserfahrung im Bereich der für geschichtswissenschaftliche Absolventinnen und Absolventen interessante Berufsfelder, fremdsprachliche Kompetenz und fachwissenschaftlich bezogene Auslandsaufenthalte oder wissenschaftliche Auseinandersetzung mit geschichtswissenschaftlichen Themen (z.B. in der Bachelorarbeit) bezieht.
f) Gegebenenfalls weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung, die sich auf das zuvor genannte Schreiben oder den Lebenslauf beziehen.
2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung
Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die persönliche fachbezogene Eignung anhand der folgenden Kriterien bewertet. Insgesamt können bis zu 20 Eignungspunkte erreicht werden.
2.1 Abschlussnote
Es werden bis zu 11 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkten nach spezifischer Notentabelle vergeben.
2.2 Fachliches Vorwissen
Es werden bis zu 4 Eignungspunkte auf die Bewertung des Lebenslaufs auf fachliches Vorwissen vergeben. Mögliche Nachweise fachlichen Vorwissens sind:
- eine thematisch einschlägige Bachelorarbeit und/oder Seminararbeiten
- Schwerpunktbildungen im Studium
- nachgewiesene einschlägige Praxistätigkeiten und/oder durch die nachgewiesene Teilnahme an einschlägigen Qualifizierungsangeboten wie Sommerschulen, Moot Courts, Konferenzen oder außeruniversitäre Aktivitäten.
2.3 Persönliche fachbezogene Eignung
Es werden bis zu 3 Eignungspunkte auf die Bewertung des Lebenslaufes sowie des in 1. e) genannten Schreibens auf fachbezogene und persönliche Eignung vergeben, die sich auf persönlichen Einsatz, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit (v.a. in der gemeinsamen Arbeit in Lehrveranstaltungen), Berufsplanung und selbstreflexives Arbeiten bezieht.
2.4 Fremdsprachliche Kompetenzen
Es werden Eignungspunkte für Sprachkenntnisse außer Deutsch und Englisch auf mindestens Niveau B1 im Sinne des europäischen Referenzrahmens für Sprachen vergeben. Pro Sprache wird maximal 1 Eignungspunkt vergeben.
Als geeignet gelten Bewerberinnen und Bewerber, die im Eignungsfeststellungsverfahren mindestens 10 Eignungspunkte erreicht haben.