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Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.)
Eckdaten
Studienbeginn | Wintersemester |
---|---|
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Zulassungsbeschränkung | NC |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Kennen lernen
Inhalte
Dieser Studiengang beschäftigt sich mit der empirischen Erforschung, Beschreibung und Erklärung abweichenden menschlichen Verhaltens und Erlebens im Sinne psychischer Störungen und psychischer Faktoren bei körperlichen Krankheiten sowie der Vermittlung praktisch-therapeutischer Kompetenzen der Prävention und Behandlung dieser Störungsbilder.
Perspektiven
Das Studium ist nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG vom 01.09.2020) Voraussetzung für die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut. Der Studiengang bereitet auf die selbstständige berufliche Praxis in Bereichen der klinischen Psychologie und Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor. Die Masterprüfung bildet einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Psychologie, der insbesondere für selbstständige Arbeit in angewandt-klinischen und wissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern geeignet ist.
Bei Belegung erforderlicher Module im Bachelorstudium, sowie Absolvierung eines entsprechenden anschließenden Masterstudium, kann die Möglichkeit zur Zulassung zur Approbationsprüfung Psychotherapie nach PsychThApprO vom 04. März 2020 erworben werden.Noch nicht ganz sicher? Studienorientierungsangebote
Wir unterstützen dich mit individuell gestalteten Informations- und Beratungsangeboten sowohl hier vor Ort an der Uni als auch online auf dem Weg zur gelungenen Studienwahl! Informiere dich gerne über die Angebote für Masterstudienganginteressierte.
Bei Fragen ...
Fachliche Beratung sowie Details zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Jan Schmitt
Gutenbergstraße 18
Raum 00 032
35032 Marburg
Tel.: (+49) 06421 28-23807 (erreichbar nur montags zwischen 12 und 13 Uhr)
E-Mail: studienberatung-psychologie@uni-marburg.deAdministrative Beratung zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
Manuela Jarschel, Linda Niese, Lilli Obholz
Biegenstraße 10
Raum 00022 (Erdgeschoss)
35032 Marburg
E-Mail: master@uni-marburg.de
Sprechzeiten: siehe Webseite "Masterabteilung und ausländische Studierende"Telefonisch kannst du uns außerdem über das Stud-i-fon unter der 06421 28 22222 erreichen.
Beratung zu Studienwahl und Studienangebot
Die Zentrale Allgemeine Studienberatung (ZAS) ist die zentrale Anlaufstelle für Informations- und Beratungsfragen zum Studium an der Philipps-Universität.
Offene Sprechzeiten (Kurzberatung): Mi 10:00-12:00 Uhr, Do 13:30-15:30 Uhr.
Individuelle Beratungstermine können über unsere Webseite "Beratung und Kontakt" vereinbart werden.Telefonisch kannst du uns außerdem über das Stud-i-fon unter der 06421 28 22222 erreichen.
Beratung zur Berufsorientierung
Welche Berufsperspektiven habe ich mit meinem Studium? Wie kann ich mich während meines Studiums auf den Berufseinstieg vorbereiten? Wie finde ich Informationen zu Tätigkeitsfeldern und zur Stellensuche? Wende dich gern an unser Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS).
Bewerben
Zulassungsbedingungen: Was du mitbringen musst
Vorausgesetzter Hochschulabschluss:
Wir benötigen von dir einen Nachweis über den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Psychologie oder den Nachweis über einen vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Der berufsqualifizierende Bachelorabschluss muss mindestens 180 Leistungspunkte (LP) bzw. ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern bzw. 3 Jahren umfassen und mit mindestens der Gesamtnote 3,0 bzw. 7,9 Notenpunkten gem. § 28 der Allgemeinen Bestimmungen abgeschlossen worden sein.
Das Bachelorstudium muss sich in Inhalt und Struktur an den „Empfehlungen des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zu Bachelor- und Masterstudiengängen in der Psychologie“ in der jeweils gültigen Fassung orientieren (aktuell 12.2014) und muss die Anforderungen der Approbationsordnung (PsychThApprO in der jeweils gültigen Fassung, ursprüngliche Ausfertigung vom 04.03.2020; aktuelle Änderungen siehe entsprechende Bekanntmachungen der Bundesministerien) erfüllen.
Bei Bewerbungen aus Deutschland mit einem Beginn des Bachelorstudiums ab dem 01.09.2020 muss die berufsrechtliche Anerkennung des 6-semestrigen Bachelorstudiengangs durch die Gesundheitsbehörde des Bundeslandes festgestellt worden sein. Sowohl der Beschluss zur berufsrechtlichen Anerkennung des Studiengangs als auch seine Umsetzung durch den Studierenden oder die Studierende (z.B. entsprechendes Wahlverhalten bzgl. der Module; Auswahl der Praktika entsprechend PsychThApprO) muss durch die Universität, an der der Bachelorabschluss erreicht oder angestrebt wird, eindeutig bescheinigt werden. Hierfür benötigen wir von dir die Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums und die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs gemäß der PsychThApprO. Die Bescheinigung, ob der zu erwartende Studienabschluss diese Kriterien erfüllt und dein Studiengang vom zuständigen Landesprüfungsamt berufsrechtlich anerkannt wurde, wird von deiner bisherigen Hochschule ausgestellt. Wichtig ist, dass alle für die Approbation notwendigen Leistungen innerhalb des Bachelorstudiums absolviert worden sind.Bei Bewerbungen aus Deutschland, bei denen der Bachelorstudiengang vor dem 01.09.2020 begonnen wurde, oder die sich auf 8-semestrige Studiengänge beziehen, gilt Entsprechendes für eine Äquivalenzbescheinigung durch die oberste Gesundheitsbehörde. Bei Bewerbungen aus dem Ausland wird eine Prüfung der Äquivalenz zur Approbationsordnung entsprechend der Vereinbarungen mit der Landesgesundheitsbehörde in Hessen vorgenommen.
Weitere Zugangsvoraussetzung ist das erfolgreiche Absolvieren von Statistik-Modulen sowie Modulen zum experimentalpsychologischen bzw. empirisch-psychologischen Praktikum im Umfang von zusammen mindestens 17 ECTS-P im Rahmen des regulären Bachelorstudienganges. Hierfür benötigen wir von dir eine Selbstauskunft sowie die Bestätigung durch offizielle Bescheinigungen der Studien- und Prüfungsleistungen (z. B. Transcript of Records). Wichtig ist auch hier, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erbracht sind. Achtung: Hiermit sind nicht die Bescheinigungen über externe Berufspraktika gemeint. Derartige Praktika können auch noch nach Bewerbungsschluss absolviert werden. Der Nachweis über das Ableisten erfolgt über das Abschlusszeugnis.
Vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten:
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erforderlich ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Niveau DSH-2.
Wir benötigen von dir einen Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache gemäß Sprachniveau B2* des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“.
*Über die verlinkte Webseite findest du weiterführende Informationen dazu, wie du den Sprachnachweis erbringen kannst.Zulassungsmodus:
Der Studiengang ist aufnahmebeschränkt (NC) nach der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung.
Höhere Fachsemester sind ggf. zulassungsfrei. Weitere Infos gibt es auf unserer Webseite "Höheres Fachsemester ohne NC".Bis wann du dich bewerben kannst
Bewerbungsfristen
Wintersemester 2024/25 für alle Bewerbergruppen: 01.05.2024 - 15.07.2024Wie du dich bewerben kannst