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Computer Science (M.Sc.)

Eckdaten

Studienbeginn Winter- und Sommersemester
Regelstudienzeit 4 Semester
Zulassungsmodus Eignungsfeststellungsverfahren
Unterrichtssprache Englisch oder Deutsch

 

Kennen lernen

  • Inhalte

    Allgemeines
    Im Masterstudiengang "Computer Science" kannst du deine im Bachelorstudiengang Informatik erworbenen fachlichen Kompetenzen erweitern und vertiefen. Du absolvierst verschiedene Vertiefungs- oder Aufbaumodule, z.B. aus den Bereichen "Software Design", "Cloud Computing", "Grafikprogrammierung", "Künstliche Intelligenz", "Model Checking", "Verteilte Systeme", "IT-Sicherheit" oder "Datenbanken". Wähle aus dem Lehrangebot frei die Module, die dich am meisten interessieren.

    Schwerpunkte:

    - Datenbanksysteme,
    - Datenbionik,
    - Formale Methoden,
    - Grafik und Multimedia,
    - Parallelität und Programmiersprachen,
    - Programmiersprachen und -werkzeuge,
    - Softwaretechnik und
    - Verteilte Systeme

  • Perspektiven

    Das erfolgreich abgeschlossene Masterstudium befähigt dich

    - zu eigenverantwortlicher Tätigkeit in Industrie und Wirtschaft,
    - zur Leitung von Projekten, in denen es um Analysieren, Modellieren und Lösen von wissenschaftlichen, wirtschaftlichen oder technischen Problemen geht,
    - zu Planungs-, Entwicklungs- und Forschungsaufgaben in wissenschaftlichen und öffentlichen Institutionen,
    - zur Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin bzw. Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Assistent bzw. Mitarbeiter an einer Universität,
    - zu einer Promotion.

  • Noch nicht ganz sicher? Studienorientierungsangebote

    Wir unterstützen dich mit individuell gestalteten Informations- und Beratungsangeboten sowohl hier vor Ort an der Uni als auch online auf dem Weg zur gelungenen Studienwahl! Informiere dich gerne über die Angebote für Masterstudienganginteressierte.

 

Bei Fragen ...

 

Bewerben

  • Zulassungsbedingungen: Was du mitbringen musst

    Vorausgesetzter Hochschulabschluss:

    Wir benötigen von dir einen Nachweis über den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs in den Bereichen Informatik oder den Nachweis über einen vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. 

    Neben dem Bachelor im Studiengang Informatik berechtigt ein Abschluss für das Lehramt an Gymnasien (Erste Staatsprüfung oder Master) mit dem Unterrichtsfach Informatik zum Zugang. Der berufsqualifizierende Hochschulabschluss muss mit einer Gesamtnote von 3,2 bzw. mit 7,3 Notenpunkten oder besser gemäß § 28 bestanden sein. 

    Im Rahmen des absolvierten Studiengangs oder eines weiteren Studiengangs müssen insgesamt mindestens 90 LP in den beiden wissenschaftlichen Disziplinen Mathematik und Informatik absolviert worden sein. Davon müssen mindestens 12 LP aus Modulen der Mathematik und mindestens 72 LP aus Modulen der Informatik stammen.

    In der Mathematik müssen Kompetenzen in Grundlagen der Analysis, der Linearen Algebra und der Statistik erworben worden sein.

    In der Informatik müssen mindestens 9 LP auf Kompetenzen aus dem Modul „Theoretische Informatik“ entfallen sowie Leistungspunkte mindestens im angegebenen Umfang auf Kompetenzen aus mindestens 5 der folgenden Module:

    · „Algorithmen und Datenstrukturen“ (9 LP)

    · „Deklarative Programmierung“ (9 LP)

    · „Objektorientierte Programmierung“ (9 LP)

    · „Systemsoftware und Rechnerkommunikation“ (9 LP)

    · „Datenbanksysteme“ (9 LP)

    · „Softwaretechnik“ (6 LP)

    · „Technische Informatik“ (9 LP).

    Es wird dringend empfohlen, sich die Kompetenzen aus den genannten Modulen, die nicht bereits erbracht wurden, eigenverantwortlich vor Aufnahme des Studiums anzueignen.

    Vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten:

    Die Module und Veranstaltungen des Studiengangs werden in der Regel in englischer Sprache angeboten. Ein deutschsprachiges Angebot ist ausnahmsweise möglich, wenn sämtliche Studierende des Moduls bzw. der Veranstaltung dies wünschen. Die Studienleistungen und die Prüfungsleistungen können nach Wahl der Studierenden jeweils wahlweise in deutscher oder englischer Sprache abgelegt werden. Optionale Angebote und Wahlpflichtbereiche können Importmodule aus Bachelorstudiengängen oder anderen Fachbereichen in deutscher Sprache umfassen, so dass hier die Wahlmöglichkeit ggf. eingeschränkt ist.

    Es sind deshalb entweder

    a) englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1* des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt ausschließlich durch ein Sprachzertifikat einer international anerkannten Sprachprüfung. Ein rein englischsprachiges Studium oder Schulzeugnisse reichen nicht aus.

    oder

    b) englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1* des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ und deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2* nachzuweisen.

    *Über die verlinkte Webseite findest du weiterführende Informationen dazu, mit welchen Nachweisen und Zertifikaten das Sprachniveau als erreicht gilt.

    Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen:

    Es wird ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt. Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren erhältst du über den Link unter "Wie du dich bewerben kannst" weiter unten. 

  • Bis wann du dich bewerben kannst

    Bewerbungsfristen

    Wintersemester 2025/26:
    Bewerbung mit deutschem Hochschulabschluss: 02.06.2025 - 15.07.2025
    Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss: 15.05.2025 - 15.07.2025

  • Wie du dich bewerben kannst

    Bitte orientiere dich zunächst am Leitfaden für das  Eignungsfeststellungsverfahren und folge anschließend den darauf verlinkten Seiten, um Informationen zum Bewerbungsverfahren zu erhalten.

 

Wenn du noch mehr wissen möchtest

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