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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung

Economics, Institutions, and Behavior (M.Sc.)

1. Einzureichende Dokumente

a) Antrag auf Zulassung (Online-Antrag des Online-Bewerbungsportals).

b) Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote.

c) Das Transcript of Records zur Feststellung Ihrer bisherigen Studieninhalte und der Kenntnisse der Wirtschaftswissenschaften sowie der zugehörigen Hilfswissenschaften (z.B. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler/innen, Statistik) im Umfang von mindestens 72 Leistungspunkten (lt. ECTS).

d) Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.

e) Schreiben in englischer Sprache im Umfang von ca. 2 Din-A4-Seiten, in dem die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine persönliche fachbezogene Eignung darlegt, die sich auf die oben genannten Kriterien der persönlichen fachbezogenen Eignung bezieht und begründet, warum er/sie den Masterstudiengang Economics and Institutions mit institutionenökonomischem Schwerpunkt in Marburg gewählt hat.

f) Tabellarischer Lebenslauf (1 DIN-A4-Seite).

g) Gegebenenfalls weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung, die sich auf die oben genannten Kriterien beziehen.

2. Verfahren auf Grundlage der eingereichten Dokumente 

  • Insgesamt können im Eignungsfeststellungsverfahren bis zu 8 Eignungspunkte erreicht werden
  • Als geeignet gilt, wer mindestens 5 Punkte erreicht hat

Die Feststellung der Eignung erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien:

a) Für die Gesamtnote werden in folgender Weise Punkte vergeben:
Notenpunkte 15,0 bis 13,0 (Dezimalnote 0,7 bis 1,3) = 4 Punkte
Notenpunkte 12,9 bis 10,9 (Dezimalnote 1,4 bis 2,0) = 3 Punkte
Notenpunkte 10,8 bis 8,6 (Dezimalnote 2,1 bis 2,8) = 2 Punkte
Notenpunkte 8,5 bis 7,0 (Dezimalnote 2,9 bis 3,3) = 1 Punkt
Notenpunkte 6,9 bis 5,0 (Dezimalnote 3,4 bis 4,0) = 0 Punkte

Die Angaben beruhen auf der Notenskala nach § 28 Allgemeine Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg. Bei einem Abschluss von einer anderen Hochschule gilt die von der Hochschule ausgewiesene Dezimalnote. Eine Umrechnung in das Marburger Notensystem erfolgt nicht.

b) Ergänzende fachbezogene Qualifikationen aus dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (maximal 3 Punkte).

  • Nachweis volkswirtschaftlicher Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte einschlägige Vertiefungs- und/oder Abschlussmodule.
    (0 Punkte bei weniger als 36 fachlich einschlägigen ECTS; 1 Punkt falls fachlich einschlägigen ECTS zwischen 36 und 54 Punkten liegen, 2 Punkte falls fachlich einschlägigen ECTS zwischen 54 und 72 Punkten liegen; 3 Punkte sonst)

c) Schreiben und ergänzende Kriterien (maximal 1 Punkt).

  • In dem Schreiben mit zugehörigem Lebenslauf soll die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine fachbezogene und persönliche Eignung darlegen und ihre/seine Erwartungshaltung für die Aufnahme eines Studiums des Master of Science in Economics and Institutions am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg darlegen.
  • Ergänzende Kriterien, z. B. Studiendauer, Auslandsstudium, einschlägige Berufspraxis etc.

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