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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung
Economics of the Middle East (M.Sc.)
1. Einzureichende Dokumente
Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:
a) Antrag auf Zulassung (Online-Antrag des Online-Bewerbungsportals).
b) Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote.
c) Das Transcript of Records zur Feststellung Ihrer bisherigen Studieninhalte und der Kenntnisse der Wirtschaftswissenschaften sowie der Methodenkenntnisse.
d) Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.
e) Schreiben in englischer Sprache im Umfang von ca. 2 Din-A4-Seiten, in dem die Bewerberin oder der Bewerber ihre oder seine persönliche fachbezogene Eignung darlegt, und besonders erläutert, warum die Bewerberin oder der Bewerber den Studiengang Economics of the Middle East wählt.
f) Tabellarischer Lebenslauf (1 DIN-A4-Seite).
g) Gegebenenfalls weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung, die sich auf die oben genannten Kriterien beziehen, sowie über relevante Arbeits- und Praxiserfahrung.
2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung
- Insgesamt können im Eignungsfeststellungsverfahren bis zu 10 Eignungspunkte erreicht werden.
- Als geeignet gilt, wer mindestens 7 Punkte erreicht hat.
Die Feststellung der Eignung erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien:
a) Für die Gesamtnote des Abschluss oder des vorläufigen Abschlusses werden in folgender Weise Punkte vergeben:
Notenpunkte 15,0 bis 13,0 (Dezimalnote 0,7 – 1,3)= 4 Punkte
Notenpunkte 12,9 bis 10,9 (Dezimalnote 1,4 – 2,0)= 3 Punkte
Notenpunkte 10,8 bis 8,6 (Dezimalnote 2,1 – 2,8)= 2 Punkte
Notenpunkte 8,5 bis 7,0 (Dezimalnote 2,9 – 3,3)= 1 Punkt
Notenpunkte 6,9 bis 5,0 (Dezimalnote 3,4 bis 4,0) = 0 Punkte
(Notenskala nach §28 der allgemeinen Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg)
b) Ergänzende fachbezogene Qualifikationen aus dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, die über die Mindestanforderungen hinausgehen (maximal 3 Punkte).
- Nachweis ergänzender und/oder vertiefender volkswirtschaftlicher oder betriebswirtschaftlicher Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte einschlägige Vertiefungs- und/oder Abschlussmodule (maximal 1,5 Punkte). Die Punkte werden dabei wie folgt vergeben:
60 oder mehr Leistungspunkte = 1,5 Punkte - Nachweis über Kenntnisse der Methoden aus den Bereichen der Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre (max. 1,5 Punkte). Die Punkte werden dabei wie folgt vergeben:
12 oder mehr Leistungspunkte = 1,5 Punkte
- Nachweis ergänzender und/oder vertiefender volkswirtschaftlicher oder betriebswirtschaftlicher Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte einschlägige Vertiefungs- und/oder Abschlussmodule (maximal 1,5 Punkte). Die Punkte werden dabei wie folgt vergeben:
c) Schreiben und ergänzende Kriterien (maximal 1 Punkt).
In dem Schreiben mit zugehörigem Lebenslauf soll die Bewerberin oder der Bewerber ihre oder seine fachbezogene und persönliche Eignung darlegen und ihre oderseine Erwartungshaltung für die Aufnahme eines Studiums des Master of Science in Economics of the Middle East am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg darlegen.
3. Auswahlgespräch
Die Eignungsfeststellungskommission lädt alle Bewerberinnen und Bewerber, die in dem schriftlichen Eignungsfeststellungsverfahren nach Punkt 2 mindestens 5 Punkte erzielt haben, zu einem telefonischen oder persönlichen Gespräch von 15 bis 30 Minuten Dauer ein.
Gegenstand des Gesprächs sind Fragen nach den volkswirtschaftlichen Kenntnissen der Bewerberin oder des Bewerbers. Daneben geht es darum, die Erwartungshaltung der Bewerberin oder des Bewerbers im Hinblick auf den anvisierten Schwerpunkt und die allgemeine Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers, ein wissenschaftlich orientiertes Masterstudium in englischer Sprache erfolgreich absolvieren zu können, herauszufinden.
Für festgestellte volkswirtschaftliche Kenntnisse und festgestellte Erwartungshaltung nebst der Fähigkeit, das Studium erfolgreich absolvieren zu können, werden insgesamt bis zu 2 Punkte vergeben.
Als geeignet gelten Bewerberinnen und Bewerber, die im Eignungsfeststellungsverfahren mindestens 7 Eignungspunkte erreicht haben.