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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung

Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte  

1. Einzureichende Dokumente

Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:

a) Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals).

b) Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote.

c) Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.

d) Nachweis über die Kenntnisse in Französisch oder Italienisch oder Spanisch auf Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ oder funktionale Lateinkenntnisse.

e) Schreiben im Umfang von nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten, in dem die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine

  • Erwartungshaltung an den Masterstudiengang „Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte“ an der Philipps-Universität Marburg darlegt sowie
  • die fachbezogene Eignung, die sich auf persönlichen Einsatz, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit (v.a. in der gemeinsamen Arbeit in Lehrveranstaltungen), selbstreflexives Arbeiten, Praxiserfahrung im Bereich der für geschichtswissenschaftliche Absolventinnen und Absolventen interessante Berufsfelder, fremdsprachliche Kompetenz und fachwissenschaftlich bezogene Auslandsaufenthalte oder wissenschaftliche Auseinandersetzung mit geschichtswissenschaftlichen Themen (z.B. in der Bachelorarbeit) bezieht.

f) Tabellarischer Lebenslauf im Umfang einer DIN-A4-Seite.

g) ggf. Nachweise zu den unter e) und f) aufgeführten Eignungsgründen, wie Praxiserfahrungen, Auslandsaufenthalten, weiteren Fremdsprachkenntnissen. 

2. Eignungsfeststellungsverfahren

Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die persönliche fachbezogene Eignung anhand der folgenden Kriterien bewertet. Insgesamt können bis zu 100 Eignungspunkte erreicht werden.

2.1 Für die Gesamtnote des ersten Abschlusses werden in folgender Weise Punkte vergeben:

  • Notenpunkte 13,9 bis 15,0 (= Dezimalnote 1,0 bis 0,7) = 60 Punkte
  • Notenpunkte 12,7 bis 13,8 (= Dezimalnote 1,4 bis 1,1) = 58 Punkte
  • Notenpunkte 11,9 bis 12,6 (= Dezimalnote 1,7 bis 1,5) = 56 Punkte
  • Notenpunkte 10,9 bis 11,8 (= Dezimalnote 2,0 bis 1,8) = 54 Punkte
  • Notenpunkte 10,0 bis 10,8 (= Dezimalnote 2,3 bis 2,1) = 52 Punkte
  • Notenpunkte 8,9 bis 9,9 (= Dezimalnote 2,7 bis 2,4) = 46 Punkte
  • Notenpunkte 7,9 bis 8,8 (= Dezimalnote 3,0 bis 2,8) = 40 Punkte
  • Notenpunkte 7,0 bis 7,8 (= Dezimalnote 3,1 bis 3,3) = 34 Punkte

Die Angaben beruhen auf der Notenskala nach § 28 Allgemeine Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg.

2.2 Nachgewiesene Praxistätigkeiten (von je mindestens einem Monat) bei staatlichen und privatrechtlichen Institutionen im Bereich des wissenschaftlichen bzw. wissenschaftsnahen Bereichs (z.B. Museen, Archive, Stiftungen, Presse, Verlage, Tourismusbüros, politische Institutionen, Bildungseinrichtungen u.a.m.) Die dort ausgeübten Tätigkeiten müssen einen geschichtswissenschaftlichen Bezug haben (= pro Tätigkeit zwischen einem Monat und fünf Monaten Dauer 5 Punkte, pro Praktikum von mindestens 6 Monaten Dauer 10 Punkte; max. 10 Punkte).

2.3. Nachgewiesene fachwissenschaftsbezogene Auslandserfahrung (von je mindestens zwei Monaten; pro Land und Aufenthalt von zwei bis fünf Monaten 5 Punkte, bei einem mindestens 6 Monate dauernden Aufenthalt in einem Land 10 Punkte; max. 10 Punkte).

2.4. Zertifizierte Kenntnisse von weiteren, nicht unter Punkt 1 c) und d) eingebrachten modernen Fremdsprachen oder altsprachliche Kenntnissen mind. auf dem Sprachniveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (5 Punkte je Sprache; max. 10 Punkte).

2.5. Bewertung des Schreibens sowie des Lebenslaufs nebst zugehörigen Nachweisen nach auf fachbezogene und persönliche Eignung (max. 10 Punkte).  

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung von insgesamt mindestens 52 Eignungspunkten.

3. Zur Bewerbung