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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung

Humanbiologie (M.Sc.)

 

1. Einzureichende Dokumente

Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:

  • Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals).
    Im Antrag ist eine Angabe über die geplante Wahl des Schwerpunktes erforderlich. Die Angabe ist nicht bindend. Eine verbindliche Schwerpunktwahl erfolgt während des Studiums.
  • Nachweis über einen abgeschlossenen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen mindestens gleichwertigen in- oder ausländischen Hochschulabschluss.
  • Nachweis(e) über die persönliche fachbezogene Zusatzqualifikation:
    a. Berufspraxis im biomedizinischen Bereich (Ausbildungs- oder Arbeitsnachweis) oder
    b. ein Berufspraktikum im Bereich Infektionsbiologie, Tumorbiologie oder Zellbiologie (Mindestumfang 8 Wochen, nur zusätzlich zum Studium erbrachte Leistungen) oder
    c. Aufbaumodul(e) im Bereich Infektionsbiologie, Tumorbiologie oder Zellbiologie mit einem Mindestumfang von 9 LP bzw. mehrere fachlich zuordenbare Module im entsprechenden Gesamtumfang.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Nachweise fachlich der Infektionsbiologie, Tumorbiologie oder Zellbiologie zuordnen. Eine Mehrfachnennung ist möglich. Zudem erfolgt eine Erklärung über den im Studium anvisierten Schwerpunkt. Die Erklärung ist nicht bindend, da eine verbindliche Schwerpunktwahl erst während des Studiums erfolgt.

 

2. Auswahlgespräch

Wer eine vollständige Bewerbung frist- und formgerecht eingereicht und die persönliche fachbezogene Zusatzqualifikation nachgewiesen hat, wird zum Auswahlgespräch mit einer Dauer von ca. 20 Minuten bezogen auf die Motivation und Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers eingeladen. Die Auswahlgespräche werden in der Regel an zwei Terminen durchgeführt, der erste Termin liegt Ende Mai / Anfang Juni und der zweite in der Zeit vom 20. bis 30. August. Die genauen Termine sowie der Ort werden in einem angemessenen Zeitraum vor Beginn der Auswahlgespräche bekannt gegeben. Die Bewerberinnen oder Bewerber werden rechtzeitig zum Auswahlgespräch eingeladen. Das Auswahlgespräch kann in begründeten Ausnahmefällen, wie beispielsweise einem Aufenthalt im Ausland, auch als Videokonferenz durchgeführt werden

 

3. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung

Das Auswahlgespräch wird anhand der folgenden Parameter bewertet:

  • Darstellung der Motivation durch den Bewerber/ die Bewerberin (bis zu 3 Punkte)
  • Überprüfung fachspezifischer Vorkenntnisse (bis zu 3 Punkte)
  • Kurzdarstellung der Bachelorarbeit durch den Bewerber/die Bewerberin in wahlweise deutscher oder englischer Sprache nach den Parametern a) Klarheit und Stringenz der Darstellung (bis zu 3 Punkte), b) Einordnung in den Stand des gegenwärtigen Wissens (bis zu 3 Punkte), c) offene Fragen sowie mögliche Weiterentwicklung des Themas (bis zu 3 Punkte)

Das Auswahlgespräch wird mit 0 bis 15 Punkten bewertet, jeder Parameter kann mit bis zu 3 Punkten von jedem Kommissionsmitglied bewertet werden. Ausschlaggebend bei der Bewertung des Auswahlgespräches ist die Ermittlung des Gesamteindrucks, welcher sich aus der Gesamtschau der unter Abs. 2 genannten Parameter ergibt. Dabei werden die Bewertungen der Mitglieder Eignungsfeststellungskommissionarithmetisch gemittelt.

Als geeignet gelten Kandidaten/ Kandidatinnen, die mehr als 12 Punkte im Auswahlgespräch erreichen.

 

4. Zur Bewerbung