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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung
International Political Economy (M.Sc.)
1. Einzureichende Dokumente
Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:
a) Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals)
b) Der Nachweis über den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs im Bereich „Wirtschaftswissenschaften“ oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.
c) Ein Nachweis über grundlegende ökonomische Kenntnisse im wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt (z.B. Transcript of Records)
d) Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates
e) Tabellarischer Lebenslauf in englischer Sprache im Umfang von ca. 1 DIN-A 4 Seite.
f) Ein Schreiben in englischer Sprache im Umfang von ca. 2 DIN-A 4 Seiten, in welchem die Bewerberin / der Bewerber ihre/seine fachbezogene und persönliche Eignung darlegt und ihre/seine Motivation für die Aufnahme eines Studiums des double degree M.Sc. International Political Economy begründet.
g) Gegebenenfalls weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung, die sich auf das Motivationsschreiben beziehen sowie über relevante Arbeits- und Praxiserfahrung.
2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung
Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die persönliche fachbezogene Eignung anhand der folgenden Kriterien bewertet.
1. Abschlussnote
Für die Gesamtnote werden in folgender Weise Punkte vergeben:
- Notenpunkte 13,0 bis 15,0 (Dezimalnote 1,3 bis 0,7) = => 3 Punkte
- Notenpunkte 12,2 bis 12,9 (Dezimalnote 1,6 bis 1,4) => 2 Punkte
- Notenpunkte 10,0 bis 12,1 (Dezimalnote 2,3 bis 1,7) => 1 Punkt
- Notenpunkte 5,0 bis unter 9,9 (Dezimalnote 4,0 bis 2,4) => 0 Punkte
(Notenskala nach §28 der allgemeinen Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg)
2. Ergänzende fachbezogene Qualifikationen
Ergänzende fachbezogene Qualifikationen aus dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss die über die Mindest-Anforderungen hinausgehen (mindestens 72 Leistungspunkte (ECTS) in wirtschaftlichen Fächern sowie den zugehörigen Hilfswissenschaften, z. B. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler, Statistik. Hierbei müssen mindestens 54 Leistungspunkte in volkswirtschaftlichen Fächern absolviert worden sein): Ergänzende und/oder vertiefende volkswirtschaftliche oder politikwissenschaftliche Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte einschlägige Module, sowie Auslandserfahrung (maximal 3 Punkte).
3. Schreiben und Lebenslauf
Motivationsschreiben und ergänzende Kriterien, z.B. relevante Berufserfahrung, Auslandsstudium, akademische Referenzen etc. (maximal 1 Punkt)
4. Auswahlgespräch
Die Eignungsfeststellungskommission lädt alle Bewerberinnen und Bewerber, die in dem schriftlichen Eignungsfeststellungsverfahren mindestens 5 Punkte erzielt haben, zu einer Videokonferenz oder einem persönlichen Gespräch von 15 bis 30 Minuten Dauer ein. Gegenstand des Gesprächs sind Fragen zu den fachlichen Kenntnissen der Bewerberin oder des Bewerbers. Daneben geht es darum, die Motivation im Hinblick auf den anvisierten Studiengang und die allgemeine Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers, ein wissenschaftlich orientiertes Masterstudium in englischer Sprache erfolgreich absolvieren zu können, herauszufinden. Für festgestellte volkswirtschaftliche Kenntnisse und festgestellte Motivation einschließlich der Fähigkeit, das Studium erfolgreich absolvieren zu können, wird jeweils 1 Punkt vergeben (max. 2 Punkte insgesamt).
Als geeignet gelten Bewerberinnen und Bewerber, die im Eignungsfeststellungsverfahren mindestens 7 Eignungspunkte von maximal 9 möglichen Eignungspunkten erreicht haben.