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Klinische Linguistik (M.A.)

Eckdaten

StudienbeginnWintersemester
Regelstudienzeit4 Semester
ZulassungsmodusNC
UnterrichtsspracheDeutsch 

 

Kennen lernen

  • Inhalte

    Allgemeines
    Mit dem Masterstudiengang Klinische Linguistik qualifiziert ihr euch im Anschluss an ein sprachwissenschaftliches Bachelorstudium (z.B. B.A. „Sprache und Kommunikation“ in Marburg) als akademische Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten. Leitprinzip ist eine enge Verzahnung zwischen linguistischer Theorie, psycholinguistischer Forschung und sprachtherapeutischer Praxis. Ihr erwerbt aktuelles Wissen über vielfältige Formen von Sprach- und Sprechstörungen und lernt, dieses in der Praxis des späteren Berufsfeldes anzuwenden. Der Studiengang bietet die Möglichkeit, eine sprachtherapeutische Berufstätigkeit auszuüben und für relevante Indikationsbereiche eine Zulassung der Krankenkassen zu erhalten. Die praxisnahe Vermittlung klinischer Kompetenzen ist daher ein zentraler Bestandteil des Studiums.

    Schwerpunkte:

    - Grundlagen der klinischen Linguistik
    - Störungsspezifische Kompetenzen
    - Sprachtherapeutische Praxis
    - Methodische Vertiefung

    Der Studiengang ist interdisziplinär ausgerichtet in dem Sinne, dass praktisch relevante Fächer wie Diagnostik und Therapie von Sprach- und Sprechstörungen bei Kindern und Erwachsenen mit theoretischen Grundlagen in den Bereichen Linguistik, Medizin, Sprechwissenschaft, Phonetik, Statistik, Psychologie und Pädagogik verknüpft werden.

  • Perspektiven

    Als Klinische Linguistinnen und Linguist seid ihr akademisch ausgebildete Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten, die auf die Prävention, Diagnostik, Therapie und Beratung bei entwicklungsbedingten und erworbenen Störungen der Sprache, des Sprechens und des Schluckens spezialisiert sind.

    Nach erfolgreichem Studium kommt für euch eine therapeutische oder leitende Tätigkeit in folgenden Einrichtungen in Frage:

    - in sprachtherapeutischen Praxen: angestellt oder in eigener Niederlassung (Voraussetzung: Kassenzulassung)
    - in klinischen Einrichtungen (Akutkliniken, Rehabilitationskliniken, Geriatrischen Kliniken)
    - bei öffentlich-rechtlichen Trägern und freien Verbänden (z.B. in Beratungsstellen, Frühförderzentren)
    - in Sprachheilkindergärten, Kindertagesstätten und ähnlichen sonderpädagogischen Einrichtungen
    - in kommunalen bzw. regionalen Ambulanzzentren

  • Noch nicht ganz sicher? Studienorientierungsangebote

    Wir unterstützen dich mit individuell gestalteten Informations- und Beratungsangeboten sowohl hier vor Ort an der Uni als auch online auf dem Weg zur gelungenen Studienwahl! Informiere dich gerne über die Angebote für Masterstudienganginteressierte.

 

Bei Fragen ...

 

Bewerben

  • Zulassungsbedingungen: Was du mitbringen musst

    Vorausgesetzter Hochschulabschluss:

    Wir benötigen von dir den Nachweis über den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Sprachwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Sprachtherapie, Kognitionswissenschaft oder den Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.

    Vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten:

    • Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erforderlich ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Niveau DSH-3.
    • Nachweis über Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen des Europarates

    • Nachweis über linguistische Fachmodule bzw. Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 24 LP. Der erforderliche Anteil an linguistischen Lehrveranstaltungen über 24 LP, die im Rahmen des Bachelorstudiums erworben sein müssen, muss sich aus folgenden linguistischen Teilgebieten zusammensetzen:

      Phonetik/Phonologie, Morphologie, Semantik, Syntax, Textlinguistik/Pragmatik, Neuro- und Psycholinguistik. Davon müssen mindestens 4 LP aus psycholinguistisch orientierten Lehrveranstaltungen enthalten sein. Die Bachelorarbeit sollte zu einer einschlägigen sprach- bzw. kommunikationswissenschaftlichen Thematik verfasst worden sein. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung das Bachelorzeugnis noch nicht vor, muss das Thema der Bachelorarbeit in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden.

    • Nachweise über 18 LP aus den Bereichen Psychologie, Pädagogik und sprachtherapeutische Handlungskompetenzen gemäß den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes. 6 LP müssen in Lehrveranstaltungen zur Psychologie (vorrangig Neuropsychologie, Entwicklungspsychologie, Lernpsychologie, Kognitive Psychologie), weitere 6 LP müssen in Lehrveranstaltungen zur Pädagogik (Rehabilitations- bzw. Sonderpädagogik oder Sprachbehindertenpädagogik) erworben worden sein. 6 LP müssen aus Lehrveranstaltungen zu sprachtherapeutischen Handlungskompetenzen nachgewiesen werden. Diese sollen aus den Bereichen Wissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmethoden, Qualitätssicherung, Diagnostik, Therapiedidaktik, Beratung, Therapeutenverhalten stammen.

    • Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens, das ein normales Hörvermögen sowie die stimmliche und artikulatorische Eignung für das Studium und die spätere Ausübung eines Sprechberufs attestiert und nicht älter als 12 Monate ist. Das Gutachten über das Hörvermögen kann auch von einem Facharzt für HNO angefertigt werden.

    • Nachweis über ein mind. vierwöchiges Hospitationspraktikum an einer sprachtherapeutischen Einrichtung (Rehabilitationsklinik, logopädische bzw. sprachheiltherapeutische Praxis o.ä.). In seinem Rahmen soll die Möglichkeit bestehen, verschiedene Störungsbilder kennenzulernen und bei der Diagnostik und Therapie von Sprach- und Sprechstörungen zu hospitieren. Wird das Praktikum nach Bewerbungsschluss, jedoch vor Studienbeginn (Stichtag: 30.09.) absolviert, so ist der Bewerbung eine Bestätigung der Praktikumseinrichtung über Ort und Dauer des Praktikums beizufügen.

    • Die Zulassung kann mit der Auflage verbunden werden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 6 LP erbracht werden, i.d.R. aus den Modulen „Entwicklungspsychologie“, „Wahrnehmung und Kognition“ oder „Lernen, Emotion und Motivation“ (B.Sc. Psychologie), „Einführung in die Sozial- und Rehabilitationspädagogik (Export)“ (B.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft) oder „Deutsche Sprache I“ (B.A. Deutsche Sprache und Literatur), „Sprachliche Strukturen I“, „Wissenschaftliche Methoden: Literaturrecherche, Datenerhebung“, „Wissenschaftliche Methoden: Empirie, Statistik“ oder „Neuro- und Psycholinguistik“ (B.A. Sprache und Kommunikation). In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.

    • Hinweis: Die Deutschkenntnisse von Nicht-Muttersprachlerinnen und -Muttersprachlern müssen spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation entweder durch DSH 3 oder ein TestDaF-Ergebnis mit mindestens 2 x 4 und 2 x 5 nachgewiesen werden.

    Zulassungsmodus:

    Der Studiengang ist aufnahmebeschränkt (NC) nach der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung.

    Höhere Fachsemester sind ggf. zulassungsfrei. Weitere Infos gibt es auf unserer Webseite "Höheres Fachsemester ohne NC".

  • Bis wann du dich bewerben kannst

    Bewerbungsfristen

    Wintersemester 2024/25 für alle Bewerbergruppen: 01.05.2024 - 23.08.2024

  • Wie du dich bewerben kannst

  

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