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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung
Studiengang Politik und Wirtschaft des Nahen und Mittleren Ostens (M.A.)
1. Einzureichende Dokumente
- Antrag auf Zulassung (Online-Antrag des Online-Bewerbungsportals).
- Der erste, grundständige Hochschulabschluss.
- Das Transcript of Records zur Feststellung Ihrer bisherigen Studieninhalte.
- Der Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“.
- Ggf. Nachweise über Arabisch- Türkisch- oder Persischkenntnisse, sowie Kenntnisse anderer Fremdsprachen mit Regionalbezug.
- Tabellarischer Lebenslauf im Umfang von ein bis zwei DIN-A4-Seiten, ggf. mit Angabe des Titels der Bachelor-Arbeit, sofern dieser nicht auf dem Zeugnis oder anderen Bewerbungsunterlagen vermerkt ist.
- Ggf. Nachweise über die im Lebenslauf gemachten Angaben.
2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung
Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die persönliche fachbezogene Eignung anhand der folgenden Kriterien bewertet. Insgesamt können bis zu 20 Eignungspunkte erreicht werden.
1. Gesamtnote
Es werden bis zu 11 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte nach folgendem Schlüssel vergeben:
Dezimalnote 0,7 – 0,9 (Notenpunkte 15,0 – 14,3): 11 Eignungspunkte
Dezimalnote 1,0 – 1,3 (Notenpunkte 14,2 – 13,0): 10 Eignungspunkte
Dezimalnote 1,4 – 1,7 (Notenpunkte 12,9 – 11,9): 9 Eignungspunkte
Dezimalnote 1,8 – 2,1 (Notenpunkte 11,8 – 10,6): 8 Eignungspunkte
Dezimalnote 2,2 – 2,5 (Notenpunkte 10,5 – 9,5): 7 Eignungspunkte
Dezimalnote 2,6 – 2,9 (Notenpunkte 9,4 – 8,3): 6 Eignungspunkte
Dezimalnote 3,0 – 3,3 (Notenpunkte 8,2 – 7,0): 5 Eignungspunkte
Dezimalnote 3,4 – 3,7 (Notenpunkte 6,9 – 5,9): 4 Eignungspunkte
Dezimalnote 3,8 – 4,0 (Notenpunkte 5,8 – 5,0): 3 Eignungspunkte2. Bewertung der Regionalsprachkenntnisse
Es werden bis zu 6 Eignungspunkt für Sprachkenntnisse vergeben. Es wird dabei pro 6 LP ein Eignungspunkt vergeben. Wird der Nachweis nicht in ECTS oder LP erbracht, wird ein Punkt pro 50 Zeitstunden Unterricht vergeben.
3. Bewertung des fachlichen und persönlichen Profils
Es werden bis zu 6 Eignungspunkte auf die Bewertung des Lebenslaufes vergeben. Im Lebenslauf soll die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine fachbezogene Eignung darlegen, die aufgrund der jeweiligen fachlichen, praktischen und regionalspezifischen Kompetenzen bewertet wird. Diese Kompetenzen fließen aufgrund der Kriterien der
- Praxiserfahrung mit Bezug zum Fach/der Region (0-3 Eignungspunkte), z.B. Auslandssemester/Sprachkurse/Praktika in der Region, Praxiserfahrung in Institutionen mit regionalem Bezug
- thematisch einschlägige Bachelorarbeit (0-1 Eignungspunkt)
- weitere relevante thematische Schwerpunkte (0-2 Eignungspunkte), z.B. Seminararbeiten, außeruniversitäre Aktivitäten
in die Beurteilung der Eignung der Bewerber ein.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung von insgesamt mindestens 10 Eignungspunkten.