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Psychologie: Forschung und Anwendung (M.Sc.)

Foto: Rolf K. Wegst

Eckdaten

Studienbeginn Wintersemester
Regelstudienzeit 4 Semester
Zulassungsbeschränkung Eignungsfeststellungsverfahren (EFV), NC
Unterrichtssprache Deutsch

 

Kennen lernen

  • Inhalte

    Der Studiengang bereitet auf die selbstständige berufliche Praxis in wichtigen Bereichen der Psychologie vor, wie wissenschaftliche Forschung und Lehre in den Grundlagen- und Anwendungsfeldern, Arbeits-,
    Organisations- und Wirtschaftspsychologie, Diagnostik, Neurowissenschaftliche Psychologie, Kognitionswissenschaft, und Kinder- und Jugendpsychologie. 

  • Perspektiven

    Ein zentrales Ziel des Studienganges ist, Voraussetzungen für das selbstständige und eigenverantwortliche Arbeiten in den Berufsfeldern der Psychologie zu schaffen. Erworben werden Transferkompetenzen zur Verbindung wissenschaftlicher Erkenntnisse mit praktischem Handeln. Die Studierenden erwerben vertiefte wissenschaftliche und methodische Spezialkenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Praxisfeldern.

    Der Studiengang bereitet auf die selbstständige berufliche Praxis in wichtigen Bereichen der Psychologie vor, wie wissenschaftliche Forschung und Lehre in den Grundlagen- und Anwendungsfeldern, Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie, Diagnostik, Neurowissenschaftliche Psychologie, Kognitionswissenschaft, und Kinder- und Jugendpsychologie. Die Masterprüfung bildet einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Psychologie, der insbesondere für selbstständige Arbeit in angewandten und wissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern geeignet ist.

  • Noch nicht ganz sicher? Studienorientierungsangebote

    Wir unterstützen dich mit individuell gestalteten Informations- und Beratungsangeboten sowohl hier vor Ort an der Uni als auch online auf dem Weg zur gelungenen Studienwahl! Informiere dich gerne über die Angebote für Masterstudienganginteressierte.

 

Bei Fragen ...

 

Bewerben

  • Zulassungsbedingungen: Was du mitbringen musst

    Vorausgesetzter Hochschulabschluss:

    Wir benötigen von dir einen Nachweis über den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Psychologie oder den Nachweis über einen vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Der berufsqualifizierende Bachelorabschluss muss mindestens 180 Leistungspunkte (LP) bzw. ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern bzw. 3 Jahren umfassen und mit mindestens der Gesamtnote 3,0 bzw. 7,9 Notenpunkten gemäß § 28 der Allgemeine Bestimmungen abgeschlossen worden sein.

    Das Bachelorstudium muss sich in Inhalt und Struktur an den „Empfehlungen des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zu Bachelor- und Masterstudiengängen in der Psychologie“ in der jeweils gültigen Fassung orientieren (aktuell 12.2014).

    Dabei muss ein experimentalpsychologisches Praktikum bzw. empirisch-psychologisches Praktikum im Umfang von mindestens 6 LP absolviert worden sein.

    Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 30 LP erbracht werden. Dies ist unter anderem dann möglich, wenn die Vergleichbarkeit mit den Empfehlungen für konsekutive Bachelorstudiengänge der Deutschen Gesellschaft für Psychologie nicht gegeben ist. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.

     

    Vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten:

    Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erforderlich ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Niveau DSH-2.

    Wir benötigen von dir einen Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache gemäß Sprachniveau B2* des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“.

    *Über die verlinkte Webseite findest du weiterführende Informationen dazu, wie du den Sprachnachweis erbringen kannst.

     

    Zulassungsmodus:

    Der Studiengang ist aufnahmebeschränkt (NC) nach der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung.

    Höhere Fachsemester sind ggf. zulassungsfrei. Weitere Infos gibt es auf unserer Webseite "Höheres Fachsemester ohne NC".

    Es wird ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt. Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren erhältst du über den Link unter "Wie du dich bewerben kannst" weiter unten.

     

  • Bis wann du dich bewerben kannst

    Bewerbungsfristen

    Wintersemester 2024/25 für alle Bewerbergruppen: 01.05.2024 - 15.07.2024

  • Wie du dich bewerben kannst

    Bitte orientiere dich zunächst am Leitfaden für das Eignungsfeststellungsverfahren und folge anschließend den darauf verlinkten Seiten, um Informationen zum Bewerbungsverfahren zu erhalten.

 

Wenn du noch mehr wissen möchtest

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