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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung
Sustainable Development (M.Sc.)
1. Einzureichende Dokumente
Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:
a) Antrag auf Zulassung (Online-Antrag des Online-Bewerbungsportals).
b) Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote.
c) Das Transcript of Records zur Feststellung Ihrer bisherigen Studieninhalte und der Kenntnisse der Wirtschaftswissenschaften, Geographie oder Sozialwissenschaften sowie der zugehörigen Hilfswissenschaften (z.B. Mathematik, Statistik).
d) Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.
e) Schreiben in englischer Sprache im Umfang von ca. einer Din-A4-Seite, in dem die Bewerberin oder der Bewerber ihre oder seine persönliche fachbezogene Eignung darlegt, die sich auf persönlichen Einsatz, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, selbstreflexives Arbeiten, Praxiserfahrung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung sowie fremdsprachlichen Kompetenz bezieht.
f) Tabellarischer Lebenslauf (1 DIN-A4-Seite).
g) Gegebenenfalls weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung, die sich auf die oben genannten Kriterien beziehen.
2. Verfahren auf Grundlage der eingereichten Dokumente
Insgesamt können im Eignungsfeststellungsverfahren bis zu 10 Eignungspunkte erreicht werden. Als geeignet gilt, wer mindestens 6 Punkte erreicht hat.
Die Feststellung der Eignung erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien:
a) Für die Gesamtnote des fachlich einschlägigen Hochschulabschlusses werden in folgender Weise Punkte vergeben:
- Notenpunkte 15,0 bis 12,5 (Dezimalnote 0,7 bis 1,5) = 3 Punkte
- Notenpunkte 12,4 bis 9,5 (Dezimalnote 1,6 bis 2,5) = 2 Punkte
- Notenpunkte 9,4 bis 7,9 (Dezimalnote 2,6 bis 3,0) = 1 Punkt
(Notenskala nach §28 der allgemeinen Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg)
b) Ergänzende fachbezogene Qualifikationen (maximal 6 Punkte).
- Jeweils ein Punkt wird vergeben für den Nachweis eines Auslandssemesters und für den Nachweis einer studiengangrelevanten aktiven, ehrenamtlichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr.
- Bis zu zwei Punkte werden für den Nachweis eines studiengangrelevanten Praktikums in folgenderweise vergeben:
Mindestens zwei Monate Dauer = 1 Punkt
Mindestens sechs Monate Dauer = 2 Punkte - Bis zu zwei Punkte werden für den Nachweis zusätzlicher, über die geforderten 10 Leistungspunkte hinausgehender fundierter wirtschafts- oder sozialwissenschaftliche Methodenkenntnisse in den Bereichen Qualitative Forschung, Mathematik, Statistik, Ökonometrie, Kartographie, empirische Sozialforschung und/oder empirische Wirtschaftsforschung in folgenderweise vergeben:
Zusätzliche Methodenkenntnisse im Umfang von 12 LP = 1 Punkt
Zusätzliche Methodenkenntnisse im Umfang von 14 LP = 2 Punkte
c) Schreiben und ergänzende Kriterien (maximal 1 Punkt).
In dem Schreiben soll die Bewerberin oder der Bewerber seine oder ihre fachbezogene Eignung darlegen, die sich auf persönlichen Einsatz, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, selbstreflexives Arbeiten, Praxiserfahrung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung sowie fremdsprachliche Kompetenz bezieht.