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Bewerbung für ein Zweitstudium an der Philipps-Universität Marburg
Bewerber*innen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben gelten als Zweitstudienbewerberinnen oder Zweitstudienbewerber.
Ausnahmen: Bewerberinnen und Bewerber, die einen Bachelorstudiengang erfolgreich abgeschlossen haben und nun einen darauf aufbauenden Masterstudiengang studieren möchten, gelten nicht als Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber.
Du möchtest dich für einen Masterstudiengang bewerben? Dann findest du auf unserer Seite "Für einen Masterstudiengang bewerben" weitere Informationen.
Zweitstudienbewerbende können sich in Hessen pro Hochschule nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben(§ 20 Abs. 4 HHZV).
Das weitere Bewerbungsverfahren:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Du hast deinen ersten Studienabschluss an der Philipps-Universität Marburg erworben und bist dort noch eingeschrieben?
Ist dein gewünschter Studiengang NC-frei, dann kannst du dich online im Studienportal "Marvin" in deinen neuen Studiengang umschreiben - denn: Deine Bewerbung gilt in diesem Falle als Umschreibung / Fachwechsel. Wir benötigen zur Bearbeitung deiner Umschreibung zusätzlich zum Antrag eine beglaubigte Kopie deiner Hochschulzugangsberechtigung sowie weitere studiengangsspezifische Nachweise über genannte Zulassungsbedingungen (z.B. Sprachnachweise).
Ist dein gewünschter Studiengang NC-beschränkt, musst du über das Studienportal "Marvin" entsprechend eine neue Bewerbung anlegen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen über eine eigene Quote vergeben. Die Rangfolge der Bewerber*innen wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird.
Wenn du für deine Zweitstudienbewerbung Gründe angibst, die durch die Vorlage von Dokumenten belegt werden können, musst du deiner Bewerbung die entsprechenden Nachweise als Kopien sowie das ausgefüllte Formular "Begründung für ein Zweitstudium (PDF)" beigefügen. Außerdem benötigen wir von dir eine Kopie des vorherigen Hochschulabschlusses.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Du hast deinen ersten Studienabschluss an der Philipps-Universität Marburg erworben, bist dort aber nicht mehr eingeschrieben oder hast deinen ersten Studienabschluss an einer ganz anderen Hochschule erworben?
Du giltst als Neubewerber*in / Neueinschreiber*in an der Philipps-Universität Marburg, da du derzeit nicht an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben bist. Wir benötigen daher von dir eine vollständige Bewerbung über das Bewerbungsportal "Marvin". Während des Prozesses kannst du weitere Angaben zu deinem bisherigen Studium machen. Solltest du dich für einen Zweitstudienplatz in einem NC-beschränkten Studiengang bewerben wollen, füge deiner Bewerbung bitte das unten ausgefüllte Formular "Begründung für ein Zweitstudium" bei.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Du möchtest dich für ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben?
Wenn du dich aus wissenschaftlichen Gründen für dein Zweitstudium in einem der Fächer Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben möchtest, gelten folgende Besonderheiten:
- Die Bewerbung erfolgt über hochschulstart.de
- In deinem Bewerbungsantrag gibst du neben deinem Studiengangwunsch alle Hochschulen an, an denen ein Studium für dich in Frage kommt.
Die erstgenannte Hochschule musst du jedoch um ein Gutachten bitten, in dem die Bedeutung der wissenschaftlichen Gründe für das Zweitstudium bewertet wird. Parallel zu deiner Bewerbung schickst du die Anforderung für das Gutachten an die Hochschule die du an erster Stelle genannt hast. Dieser Anforderung fügst du die gleichen Unterlagen bei, wie bei der bei »hochschulstart.de« eingereichten Bewerbung (gilt auch für nachzureichende Unterlagen). - Ist die Philipps-Universität Marburg die erstgenannte Hochschule, beachte bitte folgende Fristen zum Einreichen der Unterlagen:
Anforderungen zu einer Bewerbung für ein Sommersemester müssen bis zum 01.12. und für ein Wintersemester bis zum 01.06. eingegangen sein.
Später eingegangene Unterlagen werden nicht berücksichtigt. - Die Unterlagen sendest du bitte als ein PDF-Dokument an das Studierendensekretariat.
- In einem ausführlichen Merkblatt der Stiftung für Hochschulzulassung sind die Informationen für Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber zusammengefasst.