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Fragen und Antworten
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bis wann muss ich mich zum Gast- und Seniorenstudium anmelden?
Die Vorlesungszeit im Wintersemester beginnt in der Regel Mitte Oktober und endet Mitte Februar, während sie im Sommersemester Mitte April beginnt und Mitte Juli endet. Anmelden können Sie sich jeweils vom 01. bis 31. Oktober bzw. 01. bis 30. April. Weitere Informationen finden Sie unter „Aktuelles“ auf unserer Webseite.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es eine Informationsveranstaltung?
Ja, sie richtet sich an alle Interessierten, die sich unverbindlich über das Gast- und Seniorenstudium an der Philipps-Universität Marburg informieren möchten. Weitere Informationen finden Sie unter „Aktuelles“ auf unserer Webseite.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es einen Newsletter?
Ja, Newsletter werden in regelmäßigen Abständen verschickt. Darin informieren wir Sie über Neuigkeiten bezüglich des Gast- und Seniorenstudiums. Wenn Sie den Newsletter beziehen möchten, schreiben Sie gerne eine E-Mail an: gasthoerer@verwaltung.uni-marburg.de.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist der Gasthörerschein und muss ich meinen Gasthörerschein immer bei mir haben?
Das Antragsformular besteht aus einem Original und einem Duplikat. Bitte füllen Sie beide gleich aus. Das Duplikat verbleibt in der Universität, das abgestempelte Original erhalten Sie als Gasthörerschein zurück. Bitte bewahren Sie den Gasthörerschein als Beleg auf. Sie sollten ihn innerhalb der Philipps-Universität Marburg stets mit sich tragen. Informationen zum Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie unter „Anmeldung und Teilnahme“ auf unserer Webseite.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie ist das Gast- und Seniorenstudium entstanden (Historie)?
Gasthörerinnen und Gasthörer sowie Seniorinnen und Senioren nehmen seit vielen Jahren am Universitätsbetrieb teil; zumeist sind es Angehörige der älteren Generation, die sich den Wunsch erfüllen, ihren akademischen Interessen nach dem Ende ihrer Berufstätigkeit zu folgen. Das „Institut für interdisziplinäre Gerontologie und angewandte Sozialethik (IGS) e.V.“ war bis zum Jahr 2009 als An-Institut zur Philipps-Universität Marburg im Sinne der Vermittlung eines Lehrangebots und einer umfassenden Betreuung der Seniorenstudierenden aktiv. Am IGS wurde das Seniorenstudium ebenfalls beforscht und es wurden u.a. Modellversuche zum Seniorenstudium durchgeführt. Im Zuge der Auflösung des IGS in den Jahren 2008/2009 wurde das Gast- und Seniorenstudium in der Universitätsverwaltung als Kontaktstelle für das Gast- und Seniorenstudium angesiedelt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss die Teilnahme am „Philosophischen Studienkreis“ und an der Veranstaltung „Grundlagen des digitalgestützten Lernens im Gast- und Seniorenstudium“ auf dem Antragsformular eingetragen werden?
Ja, die Teilnahme am „Philosophischen Studienkreis“ (Signaturnummer 04) und an der Veranstaltung „Grundlagen des digitalgestützten Lernens im Gast- und Seniorenstudium“ (Signaturnummer 98) muss auch auf dem Antragsformular eingetragen werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Müssen die Veranstaltungen aus dem „Marburger Senioren-Kolleg e.V.“ sowie öffentliche Veranstaltungen wie das Studium Generale auch auf dem Antragsformular angegeben werden?
Nein, die Veranstaltungen aus dem „Marburger Senioren-Kolleg e.V.“ brauchen im Antragsformular nicht eingetragen zu werden. Dasselbe gilt für öffentliche Veranstaltungen der Philipps-Universität Marburg, wie das Studium Generale, verschiedene Gastvorträge, Vortragsreihen oder Kolloquien, die per Aushang an zentralen Stellen oder auf den Websites z.B. der Fachbereiche angekündigt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu einer konkreten Veranstaltung habe?
Bei Fragen zu einer Veranstaltung aus dem Studienprogramm des Gast- und Seniorenstudiums (Inhalte, Angebotsform, Teilnahmemöglichkeiten, Termine etc.) ist die jeweilige Veranstaltungsleitung die passende Ansprechperson. Die Kontaktdaten der/des Hochschullehrerin oder Hochschullehrers sind im Studienprogramm für das Gast- und Seniorenstudium zu finden oder in der Regel über die Funktion „Personensuche“ auf der Webseite der Philipps-Universität Marburg.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie schalte ich mein Benutzerkonto (Students-Account) frei?
Mit dem Erwerb des Gasthörerscheins erhalten Sie vom Hochschulrechenzentrum (HRZ) ein kostenfreies Benutzerkonto (Students-Account) zur Nutzung einiger IT-Dienste des HRZ. Diesen können Sie während Ihres ersten Semesters als Gasthörerin oder Gasthörer unter Angabe von Vorname, Nachname, Gasthörer-Nr. und Geburtsdatum über folgendes Webformular freischalten. Der Account berechtigt Sie zur Nutzung der allgemein zugänglichen PCs (via eduroam) in den Universitätsgebäuden (Computersäle, Hörsäle, Seminarräume, Universitätsbibliothek, Mensen) sowie der Ilias-Lernplattform. Ebenso können Sie mit diesem Account Ihre persönliche, universitäre E-Mail-Adresse benutzen. Keine Berechtigung hingegen besteht derzeit für externe Inhalte (kein Software-Download, kein Literaturzugang per VPN oder Shibboleth), wie hier erläutert.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie melde ich mich zu einem ILIAS-Kurs an?
Nachdem Sie sich Ihren Account über das Webformular freigeschaltet haben, können Sie sich in der Lernplattform Ilias mit der zuvor festgelegten Benutzerkennung (des Students-Accounts) anmelden, klicken auf „MAGAZIN“ > „Magazin – Einstiegsseite“ und suchen sich unter „CURRICULARE LEHRE“ im Ordner „MARVIN: Kurse aller Semester“ oder „Ilias: Kurse aller Semester“ den Kurs (die jeweilige Veranstaltung) heraus und treten diesem Kurs als Mitglied bei bzw. senden eine Mitgliedschaftsanfrage an den/die Hochschullehrer*in, der/die diese dann bestätigen muss. Danach können Sie an der Vorlesung teilnehmen und auf die Veranstaltungsunterlagen zugreifen. Falls der Ordner passwortgeschützt ist, erhalten Sie dieses von dem/der jeweiligen Hochschullehrer*in.
Bei Fragen zur Nutzung der Lernplattform Ilias wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Ilias-Support der Philipps-Universität Marburg (ilias@uni-marburg.de).Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie lange kann ich mein Benutzerkonto (Students-Account) nutzen?
Ihr Benutzerkonto (Students-Account) ist offiziell nur bis zum jeweiligen Semesterende (30.09. bzw. 31.03.) gültig. Sofern Sie im vergangenen Semester bereits als Gasthörerin oder Gasthörer angemeldet waren, sich aber für das laufende Semester nicht erneut beworben haben, wird Ihr Account im Hochschulrechenzentrum (HRZ) jedoch erst sechs Wochen nach Semesterbeginn (am 15.05. bzw. 15.11.) gesperrt. Bei den Windows-Systemen in PC-Pools, Bibliotheken, Hörsälen und Seminarräumen gelten abweichende Fristen, hier werden alle Benutzerkonten (Students-Accounts) ausnahmslos zwei Wochen nach dem offiziellen Ablaufdatum deaktiviert.
Bei weiteren Fragen zur Nutzung des Accounts wenden Sie sich bitte an eine der Anlaufstellen des HRZ.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist die „Ucard“, wie nutze ich die „Ucard“ und wo erhalte ich sie?
Die so genannte „Ucard“ kostet einmalig 5,00 Euro Pfand und ist sowohl im Studentenwerk (Erlenring 5), als auch in der Universitätsbibliothek erhältlich. Zum Erwerb müssen Sie Ihren Gasthörerschein vorzeigen. Mit der UCard können Sie nicht nur Ihr Essen in den Mensen und Cafeterien bezahlen; sie dient Ihnen gleichzeitig als Leseausweis für die Universitätsbibliothek, wo Sie kostenlos Bücher nutzen und ausleihen können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Können Gasthörer*innen das universitäre WLAN nutzen?
Der WLAN-Zugang der Universität steht den Gasthörerinnen und Gasthörer zur Verfügung; das umfasst auch die Teilnehmenden am Seniorenstudium. Der Zugang unterliegt keinen Einschränkungen; so sind z.B. tausende frei verfügbare sowie lizenzpflichtige Publikationen auf dem Campus mit eigenen Geräten nutzbar. Auch der weltweite WLAN-Service eduroam ist inbegriffen. Bitte richten Sie Ihr Endgerät unbedingt, wie unter https://www.uni-marburg.de/de/hrz/erste-schritte/wlan-zugang beschrieben, ein, damit der Zugang funktioniert. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Helpdesk des Hochschulrechenzentrums per E-Mail wlan@hrz.uni-marburg.de oder Telefon unter 06421 / 28 - 28282.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen In welchem Fall wende ich mich an die Studienfachberatung?
Die Studienfachberatung der Fachbereiche unterstützt Sie bei Fragen zu Studieninhalten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es eine Ermäßigung für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs?
Im Rahmen des Gast- und Seniorenstudiums können keine Vergünstigungen des öffentlichen Nahverkehrs angeboten werden.
Informieren Sie sich aber gerne auf der Website des RMV über das "Seniorenticket Hessen".Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich an den Veranstaltungen des Zentrums für Hochschulsport teilnehmen?
Gasthörerinnen und Gasthörer können nicht an den Veranstaltungen des Zentrums für Hochschulsport teilnehmen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe auf der Website nicht alle Informationen zum Gast- und Seniorenstudium gefunden. Wo bekomme ich weitere Informationen?
Sämtliche relevante Informationen finden Sie auf unserer Website sowie im aktuellen „Studienprogramm für das Gast- und Seniorenstudium“. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an der Informationsveranstaltung, die jeweils zum Semesterbeginn stattfindet. Für weitere Anfragen stehen wir Ihnen in der Form einer persönlichen Beratung - nach vorzeitiger Anmeldung per Telefon oder E-Mail - gerne zu Verfügung.
Kontakt:
Philipps-Universität Marburg
Kontaktstelle für das Gast- und Seniorenstudium
Biegenstraße 36, Raum +2/0030 (2. Etage)
35037 Marburg
06421 / 28 - 26146
gasthoerer@verwaltung.uni-marburg.de
Sprechstunde: Im April und Oktober jeweils dienstags und donnerstags von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr in der Deutschhausstraße 3, Raum A014 (Erdgeschoss)
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag vormittags sowie persönlich nach Terminvereinbarung!