Sie sind an der Umsetzung normativer Aufträge aus Grundgesetz und nachgeordneten Gesetzbüchern beteiligt.
Anhand von Gesetzen, Richtlinien und Weisungen sorgen Sie für die ordnungsgemäße, verlässliche und transparente Umsetzung des gesetzgeberischen Willens in staatlichen, halbstaatlichen und bürgerschaftlichen Organisationen.
Sie informieren, beraten und unterstützen Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten und „übersetzen“ die Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Verwaltungshandelns in bürgernahe Sprache.
Sie initiieren hilfreiches, problemlösendes oder gefahrenabwendendes Verwaltungshandeln im Sinne der Betroffenen.
Sie entwickeln und evaluieren Konzepte für angemessenes, modernes und effizientes Verwaltungshandeln und beraten Führungskräfte bei deren Umsetzung.
Sie nehmen aktiv an Qualitätsentwicklungsprozessen teil.
Sie bauen Netzwerke mit anderen Trägerinnen und Trägern der sozialen Sicherung auf bzw. kooperieren mit Verbänden, Beratungseinrichtungen, Behörden und Bildungseinrichtungen.
Als Leitung führen Sie außerdem Gespräche mit Mitarbeitenden, begleiten Teamprozesse und sind zuständig für Dokumentation, Dienstplangestaltung und die Durchführung von Schulungen der Mitarbeitenden.