Alles gefunden?
Hauptinhalt

Tätigkeitsfelder Rechtswissenschaften 

Berufsbezeichnungen 

In Deutschland eröffnet ein juristisches Studium eine Vielzahl von beruflichen Perspektiven. Dabei sind die unterschiedlichen Hochschulabschlüsse in der Rechtswissenschaft auch die Grundlage für Berufsausübungserlaubnisse und geschützte Berufsbezeichnungen. Der Begriff "Jurist*in" ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt.  Wer ein rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen hat, kann sich als Jurist*in bezeichnen. In der Regel wird dies mit einem akademischen Grad verbunden:

  • LL.B. (Bachelor of Laws)
  • Diplom-Jurist*in mit der Ersten Juristischen Prüfung
  • LL.M. (Master of Laws)
  • Volljurist*in mit der Zweiten Staatsprüfung

Die Berufsbezeichnungen "Rechts- oder Staatsanwalt/-anwältin", "Notar*in" oder "Richter*in" dürfen nur von Personen verwendet werden, die die Zweite Staatsprüfung bestanden und die entsprechende Zulassung und Ernennung bzw. den notariellen Anwärterdienst durchlaufen haben. Stellen in diesen Bereichen finden Sie bei den Justizministerien. 

Jurist*innen wenden Rechtsvorschriften an, legen sie für konkrete Rechtsfragen aus oder wirken an der Weiterentwicklung oder Auslegung des Rechts mit. Außer in den klassischen Rechtsberufen arbeiten Jurist*innen in größeren Unternehmen, in Verbänden und Organisationen sowie in Behörden. Hier wirken sie bei Vertragsvorbereitungen und -abschlüssen mit, prüfen bestehende Verträge und setzen sie ggf. vor Gericht oder Schiedsstellen durch. In der Außendarstellung und im Marketing von Unternehmen, Verbänden oder Behörden sind Juristen und Juristinnen ebenfalls tätig.

Fachspezifische Qualifikationen

  • Die mehrjährige Zulassung und einschlägige Berufserfahrung im Anwalt-/Anwältinberuf sowie weitere Nachweise und ggf. Prüfungen können zur Verleihung der Fachanwalts-/Fachanwältinbezeichnung führen, z.B. für Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Internationales Wirtschaftsrecht und viele mehr.
  • Ebenso ist es möglich, eine Spezialisierung - wie z.B. an der Uni Marburg auf Baurecht LL.M. oder Pharmarecht LL.M. - zu absolvieren. Der Trend, Künstliche Intelligenz u.a. zur Untersuchung und Auswertung juristischer Texte einzusetzen, ist zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Jurist*innen geworden.
  • Mit einem weniger hohen Hochschulabschluss bieten sich weiterführende berufliche Aus- und Weiterbildungen an,  z.B. im Bereich der Justiz, Rechtspflege, Steuer- oder Verwaltungsfachangestellte.  

Für Jurist*innen ergeben sich folgende Tätigkeitsfelder: 

Diese Informationen wurden auf Grundlage von BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt.