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Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik (M.A.)

Eckdaten

Studienbeginn Wintersemester
Regelstudienzeit 4 Semester
Zulassungsmodus Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)
Unterrichtssprache Deutsch 

 

Kennen lernen

  • Inhalte

    Die Internationale Strafjustiz ist ein relativ neues Lehr- und  Forschungsfeld, das seit den 1990er-Jahren zunehmend in den Fokus der  wissenschaftlichen Ausbildung gelangt ist. Auf Basis der mehrjährigen  interdisziplinären Lehr- und Forschungserfahrung des ICWC und im  Rahmen einer Zusammenarbeit der Fachbereiche Rechtswissenschaften,  Geschichte und Kulturwissenschaften sowie Gesellschaftswissenschaften  und Philosophie wird seit dem Wintersemester 2020/2021 an der  Philipps-Universität Marburg der fachübergreifende und innovative  Masterstudiengang „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte,  Politik“ (ICJ) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) angeboten.

    Der viersemestrige Masterstudiengang „Internationale Strafjustiz:  Recht, Geschichte, Politik“ steht pro Jahrgang 15 Studierenden aus  unterschiedlichen Fachrichtungen offen. Er richtet sich an Juristinnen  und Juristen mit der Ersten Juristischen Prüfung sowie an  Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudienganges – oder  eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden  Hochschulabschlusses – im Bereich der Rechtswissenschaften,  Geschichtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Philosophie,  Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaften, Psychologie,  Regionalwissenschaften, Geographie, Religionswissenschaft, Gender  Studies, Archiv- und Dokumentationswissenschaft und  Übersetzungswissenschaft.

  • Perspektiven

    Die Absolventinnen und Absolventen des Masterprogramms "Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik" werden in den Arbeitsmarkt mit fundiertem und fachübergreifendem Wissen, sowie mit Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen eintreten, die in zahlreichen Berufsfeldern nachgefragt werden, dazu gehören insbesondere:

    • Internationale und internationalisierte Gerichte,
    • Nationale und internationale Organisationen zur Bekämpfung der internationalen und transnationalen Kriminalität,
    • Sonstige nationale und internationale Institutionen in angrenzenden Feldern (z.B. Menschenrechte, Transitional Justice),
    • Außenministerien, Justizministerien, Innenministerien, Verteidigungsministerien, Parlamente,
    • Internationale und nationale Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Stiftungen,
    • Museen, Gedenkstätten, Archive, Dokumentationszentren,
    • Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Journalismus,
    • Verlage (z.B. als Redakteurin oder Redakteur),
    • Wissenschaft (Universitäten, Forschungseinrichtungen).

  • Noch nicht ganz sicher? Studienorientierungsangebote

    Wir unterstützen dich mit individuell gestalteten Informations- und Beratungsangeboten sowohl hier vor Ort an der Uni als auch online auf dem Weg zur gelungenen Studienwahl! Informiere dich gerne über die Angebote für Masterstudienganginteressierte.

 

Bei Fragen ...

 

Bewerben

  • Zulassungsbedingungen: Was du mitbringen musst

    Vorausgesetzter Hochschulabschluss:

    Wir benötigen von dir einen Nachweis über den Abschluss

    - der Ersten Juristischen Prüfung

    oder

    - eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs im Bereich

    • Rechtswissenschaften,
    • Geschichtswissenschaft,
    • Sozialwissenschaften,
    • Philosophie,
    • Wirtschaftswissenschaften,
    • Medienwissenschaften,
    • Psychologie,
    • Regionalwissenschaften,
    • Geographie,
    • Religionswissenschaft,
    • Gender Studies,
    • Archiv- und Dokumentationswissenschaft oder Übersetzungswissenschaft oder
    • den Nachweis über einen vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

    Die Zulassung kann mit der Auflage verbunden werden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 30 Leistungspunkten erbracht werden. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.

    Ergänzend zu den allgemeinen und besonderen Zugangsvoraussetzungen kann die Teilnahme an einzelnen Modulen oder Modulteilen von der Erfüllung spezifischer Modulzugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden.

     

    Vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten:

    Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erforderlich ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Niveau DSH-2.

    Wir benötigen von dir einen Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache gemäß Sprachniveau B2* des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates".

    Liegen die erforderlichen Kenntnisse zum Bewerbungszeitpunkt nicht vor, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass die Kenntnisse bis zur Rückmeldung in das zweite Fachsemester nachgewiesen werden. Eine Einschreibung erfolgt in diesen Fällen unter Vorbehalt.

    *Über die verlinkte Webseite findest du weiterführende Informationen dazu, wie du den Sprachnachweis erbringen kannst.

     

    Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen:

    Es wird ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt. Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren erhältst du über den Link unter "Wie du dich bewerben kannst" weiter unten.

  • Bis wann du dich bewerben kannst

    Bewerbungsfristen

    Wintersemester 2024/2025:
    Bewerbung mit deutschem Hochschulabschluss: 03.06.2024 - 23.08.2024
    Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss: 01.05.2024 - 23.08.2024

  • Wie du dich bewerben kannst

    Bitte orientiere dich zunächst am Leitfaden für das Eignungsfeststellungsverfahren und folge anschließend den darauf verlinkten Seiten, um Informationen zum Bewerbungsverfahren zu erhalten.

 

Wenn du noch mehr wissen möchtest

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