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Rückmeldung zum Sommersemester 2025

Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden. Die automatische Rückmeldung erfolgt, wenn Du den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 in Höhe von 416,60 € auf das Konto der Universität Marburg überweist.

Die Semesterunterlagen (Stammdatenblatt und DB-Fernverkehrsticket) werden frühestens vier Wochen vor Semesterbeginn postalisch versendet. Für ein Wintersemester frühestens ab Anfang September. Für ein Sommersemester ab Anfang März. Eine Immatrikulationsbescheinigung steht direkt nach der erfolgreichen Rückmeldung im Marvin Portal zum Download bereit.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Sommersemester 2025
Rückmeldefrist: 01.01.2025 bis 24.02.2025
Nachfrist (Ausschlussfrist): 21.03.2025 (Achtung: Säumnisgebühr!)

Für die Einhaltung der Rückmeldefrist musst Du beachten, dass der Zahlungsweg etwa 8 bis 10 Tage dauern kann. Bitte reiche deine Überweisung deshalb frühzeitig vor Ablauf der Rückmeldefrist bei deiner Bank ein. Geht der Betrag nach dem letzten Rückmeldetag d.h. während der Nachfrist ein, werden 30,- Euro Säumnisgebühr fällig. Das bedeutet für dich einen finanziellen Mehraufwand. Die Rückmeldung wird erst nach Zahlungseingang der Säumnisgebühr durchgeführt. Bei der Nachfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, somit ist eine Rückmeldung danach ausgeschlossen und Du wirst exmatrikuliert.

Auf welches Konto muss ich den Semesterbeitrag überweisen?

Der Zahlungseingang des  Semesterbeitrages auf dem Konto der Philipps-Universität Marburg gilt als Rückmeldeerklärung. Als Verwendungszweck trägst Du deinen Namen und deine Matrikel-Nr. ein. Nur so kann der Betrag eindeutig deinem Students-Account zugeordnet werden.

Bankverbindung
Empfänger: Philipps-Universität Marburg
IBAN: DE31 5005 0000 0001 0065 92
SWIFT-BIC: HELADEFFXXX
bei der Landesbank Hessen Thüringen

Nach Zahlungseingang versendet das Studierendensekretariat das Stammdatenblatt an die in MARVIN hinterlegte Postanschrift.

Hinweis: Du kannst dich im MARVIN-Portal durch die Selbstbedienungsfunktionen u.a. über den Stand deiner Rückmeldung informieren. Dort hast du auch die Möglichkeit, deine Adresse zu ändern.

Folgen der Nichtrückmeldung

Wer sich nicht fristgerecht zurückmeldet, verliert den Anspruch auf Rückmeldung und wird gemäß § 59 HessHG "von Amts wegen" exmatrikuliert. Du erhältst keine Exmatrikulationsbescheinigung auf der die Dauer deines Studiums und dein Abschluss zu finden sind. Das Fehlen einer Exmatrikulationsbescheinigung  kann bei der Nachweispflicht gegenüber der Rentenversicherung zu Problemen führen. Wir empfehlen Dir daher dringend, dich mit Hilfe des unten angegebenen Formulars formgerecht zu exmatrikulieren.

Warum bin ich noch nicht rückgemeldet?

Dies kann verschiedene Gründe haben, die du selbst im Marvin Portal überprüfen kannst. Bitte überprüfe den Status deiner Rückmeldung selbstständig und rechtzeitig vor bzw. während des Rückmeldezeitraums im Marvin.

Ich kann den Semesterbeitrag nicht auf einmal zahlen, was für Möglichkeiten habe ich?

Der Semesterbeitrag muss bis zum Ablauf der Nachfrist vollständig bei uns eingegangen sein. Solltest du Schwierigkeiten haben, diesen auf einmal zahlen zu können hast du die Möglichkeit die Zahlung in mehrere Teilzahlungen aufzuteilen. Wichtig ist, dass die volle Höhe bis zum Ablauf der Rückmelde- bzw. Nachreichfrist (inkl. Säumnisgebühr) auf dem Konto der Universität eingegangen ist.

Ich habe den Semesterbeitrag überwiesen aber wurde noch nicht zurückgemeldet, wieso?

Das kann unterschiedliche Gründe haben, die häufigsten haben wir im folgenden aufgelistet. Bei Fragen dazu wende dich bitte an das Studierendensekretariat:
Als Masterstudierende*r:
Als Bachelor, Staatsexmanens Studierende*r:
Als Studierender mit ausländischer HZB:

Es gibt verschiedene Rückmeldehindernisse, die eine Rückmeldung in das nächste Semester zunächst verhindern. Im Folgenden haben wir die häufigsten Rückmeldehindernisse aufgeführt:

  • Auslaufende Prüfungsordnung

    Sollte die Prüfungsordnung deines Studiengangs auslaufen, so wurdest du darüber vorab von deinem Prüfungsbüro per Mail informiert. Bitte nimm mit dem Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs Kontakt auf, um ggf. die Möglichkeit der Umschreibung in eine neue Prüfungsordnung zu klären. Die Kontaktdaten der Prüfungsbüros nach Fachbereichen findest Du hier.

  • Sperren in Marvin

    Bitte überprüfe, ob eine Sperre im Marvin-Portal vorliegt. In diesem Fall wird dir ein entsprechender Hinweis nach dem Login unter dem Punkt Mein Studium – Studienservice  - Mein Status angezeigt. Es gibt unterschiedliche Sperren, deren Aufhebung Du zum Teil direkt über Marvin beantragen kannst wenn Du die dazu notwendigen Dokumente hochlädst. Bei Fragen zu Sperren wende dich bitte an das .

  • Engültige Einschreibung Vorklinik

    Solltest du Teilstudienplatzinhaber*in im Studiengang Humanmedizin sein, wirst du mit bestandenem Physikum exmatrikuliert. Solltest du die Regelstudienzeit von 4 Semestern überschreiten und möchtest darüber hinaus immatrikuliert bleiben, benötigen wir einen Nachweis, dass du das Physikum noch nicht angetreten / bestanden hast. Wir empfehlen dir, dich jedes Semester für einen Vollstudienplatz im höheren Fachsemester über Marvin zu bewerben. Für einen Vollstudienplatz kannst du dich sowohl in der Vorklinik als auch in der Klinik bewerben.

  • Fehlender Krankenkassennachweis / Zahlungsverzug

    Fehlender Krankenkassennachweis
    Im Rahmen des digitalen Meldeverfahrens wird uns dein Versicherungsstatus elektronisch übermittelt. Bist du privat versichert, benötigen wir eine elektronische Meldung über die Befreiung von einer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung kann nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Einschreibung im ersten Semester, Ausscheiden aus einer anderweitigen Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung) bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.

    Zahlungsverzug
    Deine Krankenversicherung hat uns mitgeteilt, dass ein Zahlungsverzug deiner Beiträge vorliegt. Kontaktiere deine Krankenkasse um den Ausgleich deines Beitragskontos zu erwirken. Im Anschluss kann die Krankenkassen uns den korrigierten Status digital übermittelt.

    Weitere Informationen findest du hier.