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Informationen zu Gebühren und Beiträgen

Wer sich einschreiben will oder bereits eingeschrieben ist und im nächsten Semester das Studium an der Philipps-Universität Marburg fortsetzen will (Rückmeldung), muss einen so genannten Semesterbeitrag entrichten, dessen Zusammensetzung sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt. Gebühren werden u.a. für die Ausstellung von Zweitschriften und für Gasthörer erhoben (siehe unten).

Der vorläufige Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 beträgt 420,- €.

Wir ermöglichen vorab schon die Zahlung eines vorläufigen Beitrags mit dessen Nachweis die Bewerbung bereits abgeschlossen oder eine Einschreibung durchgeführt werden kann. Sollte die tatsächliche Beitragshöhe niedriger oder höher ausfallen, können Sie im MARVIN-Portal über „Mein Studium“ – „Studienservice“ – „Zahlungen“ überprüfen, ob noch eine Nachforderung offen ist oder ein Guthaben vorhanden ist. Ein eventuelles Guthaben wird mit dem kommenden Semester verrechnet, ein noch offener Betrag muss nachgezahlt werden.

Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/2025 lag bei 403,10 €.

Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Semesterticketanteil*: 238,80 €
Studierendenwerk: 95,50 €
Studierendenschaft**:  18,80 €
Verwaltungskostenbeitrag: 50,00 €

*Deutschland-Ticket-Semester (176,40 €), DB-Fernverkehr (59,70 €), Nextbike (2,70 €).
**Die Beträge für die Studierendenschaft setzen sich zusammen aus: Beitrag Studierendenschaft (14,60 €), Härtefalleuro (2,00 €), FZS (0,80 €) und HLTM Kulturticket (1,40 €)

Die tatsächliche Beitragshöhe fällt etwas niedriger aus als angenommen. Sie können  im MARVIN-Portal über „Mein Studium“ – „Studienservice“ – „Zahlungen“ überprüfen, ob noch eine Nachforderung offen ist oder ein Guthaben vorhanden ist. Ein eventuelles Guthaben wird mit dem kommenden Semester verrechnet, ein noch offener Betrag muss nachgezahlt werden.

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester betrug 386,09 €.

Verwendungszweck der Überweisung

Studierende

Auf der Überweisung für die Rückmeldung ist die Angabe deiner Matrikelnummer und deines Namens unbedingt erforderlich.

Bewerberinnen und Bewerber / Neueinschreiberinnen und Neueinschreiber

Auf der Überweisung für die Zahlung des Semestertickets* ist die Angabe deiner Bewerbungsnummer und deines Namens unbedingt erforderlich.

*Bei Erhalt eines Zulassungs- oder Ablehnungsbescheids in einem zulassungsbeschränkten Fach entfällt die Säumnisgebühr.

Informationen zum D-Ticket für Studierende

Mit Start des WS24/25 werden die bisherigen Nahverkehrsverträge (RMV, NVV, VGWS) des Marburger Semestertickets durch das Deutschlandticket (D-Ticket) abgelöst. Das D-Ticket wird als digitales HandyTicket ausgegeben, indem man sich vor der erstmaligen Nutzung auf dem Portal des RMV mit dem students-Account anmeldet (wie bisher beim Upgrade auch). Wer das Ticket nicht aktiviert, kann es auch nicht nutzen. Der  Aktivierungslink ist der gleiche wie der beim bisherigen D-Ticket-Upgrade.

Informationen zur Gültigkeit des Semestertickets sowie der Einführung des Deutschlandtickets für Studierende finden Sie beim AStA Marburg.

Weitere Informationen

Ausländischen Studierenden kann der Verwaltungskostenbeitrag erlassen werden, wenn in zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommen und in Hochschulvereinbarungen Abgabenfreiheit garantiert ist. Dies betrifft Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen in Marburg studieren. Sie bezahlen einen um 50 Euro (= Verwaltungskostenbeitrag) ermäßigten Beitrag.

Bei verspäteter Rückmeldung ist zudem eine Säumnisgebühr gemäß VewKostO-MWK zu entrichten (siehe unten).

Bankverbindung
Empfänger: Philipps-Universität Marburg
IBAN: DE31 5005 0000 0001 0065 92
SWIFT-BIC: HELADEFFXXX
bei der Landesbank Hessen Thüringen

Verwaltungskostenbeitrag

Die erhobenen Gebühren werden gemäß der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 13. Dezember 2013 (GVBl. I. 2014 S. 2) erhoben:  Verwaltungskostenordnung (VvKostO-MWK)