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Verlängerung der Regelstudienzeit
gilt für das Studium im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22.
Die Hessische Landesregierung hat in einer Verordnung (einschließlich deren Erweiterung) geregelt, dass sich die (individuelle) Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/2021 und/oder Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 eingeschriebenen Studierenden um jeweils ein Semester (max. vier Semester) verlängert. Diese Regelung umfasst auch Studierende, die sich im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester 2020/21 oder Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/22 im Urlaubssemester befanden oder befinden.
Über die Selbstbedienfunktion in Marvin können sich Studierende der Philipps-Universität eine Studienbescheinigung sowie BaföG-Bescheinigung für das Sommersemester 2020 bzw. für das Wintersemester 2020/21 bzw. für das Sommersemester 2021 bzw. für das Wintersemester 2021/22 ausdrucken, auf der die Regelstudienzeit und die individuelle Regelstudienzeit ausgewiesen sind.
Bewerbung von hessischen Universitäten
Studierende die von einer anderen hessischen Universität im höheren Fachsemester an die Philipps-Universität Marburg wechseln möchten, fügen ihrerm Bewerbungsantrag bitte zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen, eine Studienverlaufsbescheinigung bei. Daraus muss ersichtlich sein, dass eine Einschreibung in den oben genannten Semestern im gleichen Studiengang mit identischem Abschluss erfolgt ist.
Bewerbungen aus anderen deutschen Bundesländern
Wenn du in den oben genannten Semestern an einer deutschen Universität in einem anderen Bundesland eingeschrieben warst, benötigen wir zur Einschreibung an der Uni Marburg eine Bescheinigung der bisherigen Universität, dass in diesem Bundesland eine analoge "Freisemester-Regelung" erlassen wurde. Nur dann können wir in analoger Anwendung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Anerkennung dieser Semester in Betracht ziehen.
Hinweise für BAföG-Empfangende
Für BAföG-Empfängerinnen und -empfänger bedeutet das, dass sie ein bis vier zusätzliche Semester Anspruch auf Förderung haben. Für Einzelheiten kontaktieren Sie bitte das Studierendenwerk der Uni Marburg.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.