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Verlängerung der Regelstudienzeit

gilt für das Studium im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22.

Die Hessische Landesregierung hat in einer Verordnung (einschließlich deren Erweiterung) geregelt, dass sich die (individuelle) Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/2021 und/oder Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 eingeschriebenen Studierenden um jeweils ein Semester (max. vier Semester) verlängert. Diese Regelung umfasst auch Studierende, die sich im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester 2020/21 oder Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/22 im Urlaubssemester befanden oder befinden.

Über die Selbstbedienfunktion in Marvin können sich Studierende der Philipps-Universität eine Studienbescheinigung sowie BaföG-Bescheinigung für das Sommersemester 2020 bzw. für das Wintersemester 2020/21 bzw. für das Sommersemester 2021 bzw. für das Wintersemester 2021/22 ausdrucken, auf der die Regelstudienzeit und die individuelle Regelstudienzeit ausgewiesen sind.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.