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Informationen zum Härtefallantrag

Gemäß § 10 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung sind 5% der zur Verfügung stehenden Studienplätze (Gesamtzahl der festgesetzten Zulassungszahlen) für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen: Die Studienplätze der Härtequote werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt z.B. vor, wenn besondere soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Ein solcher Härtefallantrag kann zusammen mit der Bewerbung um einen Studienplatz gestellt werden. Sie müssen den Härtefallantrag nachvollziehbar begründen sowie entsprechende Nachweise beifügen.

 Für die Bewerbung auf einen grundständigen Studiengang können Sie den Antrag entweder direkt bei der Universität Marburg oder für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin bei der Stiftung für Hochschulzulassung hochschulstart.de einreichen.

 Für die Bewerbung auf einen Masterstudiengang reichen Sie den Antrag bitte über uni-assist ein.

Wenn Sie sich über Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Beantragung informieren möchten, kann Ihnen folgendes Informationsblatt von hochschulstart.de mit Beispielen als Anhaltspunkt dienen: