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Bewerben für NC-beschränkte grundständige Studiengänge mit örtlichem Auswahlverfahren

Dieser Leitfaden gilt für die Bewerbung für folgende Studienabschlüsse:

  • Lehramtsstudium, wenn eines der gewünschten Fächer zulassungsbeschränktes ist
  • Kombi-Bachelor, wenn eines der gewünschten Fächer zulassungsbeschränktes ist

 

In folgenden Fällen gelten andere Bewerbungsleitfäden:

Die Online-Bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal Marvin. Dort musst du dich zunächst registrieren. Nach dem Erhalt deiner Zugangsdaten kannst du dich in das Portal einloggen und schrittweise die benötigten Angaben zu deiner Person, deiner Hochschulzugangsberechtigung, deinem Studienwunsch, ggf. zu bisherigen Studienzeiten usw. eingeben.

Was passiert, nachdem ich meine Bewerbung abgegeben habe?

Nach dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist wird ein Vergabeverfahren nach der Hessischen Vergabeverordnung durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren erhältst du auf unserer Webseite Vergabeverfahren. Nach Abschluss dieses Verfahrens erhältst du von uns einen Bescheid über den Ausgang deiner Bewerbung. Dieser wird dir im Bewerbungsportal Marvin bereitgestellt.

  • Zulassungsbescheid

    Im Falle einer Zulassung teilt dir die Philipps-Universität Marburg mit, dass du für einen Studienplatz zugelassen bist. Gleichzeitig wird dir in diesem Schreiben eine Frist für die Annahme dieses Studienplatzes gesetzt. Du kannst nun über das Bewerbungsportal Marvin die Einschreibung (Immatrikulation) vornehmen. Im Rahmen der Online-Immatrikulation reichst du auch die ggf. im Bescheid genannten weiteren  Dokumente ein. Ein persönliches Erscheinen zur Einschreibung oder der postalische Versand von Unterlagen ist nicht erforderlich.

  • Ablehnungsbescheid

    Im Falle einer Ablehnung teilt dir die Philipps-Universität Marburg durch einen Ablehnungsbescheid mit, dass du in diesem Vergabeverfahren nicht für einen Studienplatz zugelassen werden konntest. Sollte im Nachgang ein Nachrückverfahren stattfinden, nimmst du daran automatisch teil. Solltest du im Rahmen des Nachrückverfahrens einen Studienplatz erhalten, wird dir die Philipps-Universität Marburg, trotz zunächst erfolgter Ablehnung, einen Zulassungsbescheid bereitstellen. Ist dies der Fall, wird dir in diesem Zulassungsbescheid eine Frist für die Annahme dieses Studienplatzes gesetzt. Du kannst nun über das Bewerbungsportal Marvin die Einschreibung (Immatrikulation) vornehmen. Im Rahmen der Online-Immatrikulation reichst du auch die ggf. im Bescheid genannten weiteren Dokumente ein. Ein persönliches Erscheinen zur Einschreibung oder der postalische Versand von Unterlagen ist nicht erforderlich. Bei Fragen zum Vergabeverfahren wende dich bitte an das Studierendensekretariat.

Bei einer Bewerbung einzureichende Unterlagen

In der Regel musst du Unterlagen erst bei uns einreichen, wenn du eine Zulassung erhalten hast. In einzelnen Fällen kann es notwendig sein, dass du Nachweise bereits bei deiner Bewerbung vorlegen musst. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Bei einer Bewerbung für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren (z.B. Lehramt Sport, Kombi-Bachelor Nebenfach Bildende Kunst)
  • Wer eine bevorzugte Zulassung geltend machen möchte, muss die frühere Zulassung und den abgeleisteten Dienst nachweisen
  • Bei einer Bewerbung im Rahmen eines Härtefallantrags
  • Bei Bewerbungen ohne Allgemeine Hochschulreife / Abitur (Beruflich Qualifizierte) muss die Hochschulzugangsberechtigung hochgeladen werden
  • Bei der Bewerbung für ein Zweitstudium

Im Falle einer Zulassung kannst du deine Immatrikulation über das Marvin-Portal online abschließen. Die einzureichenden Unterlagen zur Immatrikulation findest du hier.

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