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Bewerbung für ein höheres Fachsemester in einem grundständigen NC-beschränkten Studiengang

Im Folgenden findest Du Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester in NC-beschränkten Studiengängen an der Philipps-Universität Marburg. Bei Fragen wende Dich gerne an das .

  • 1. Bewerbung

    Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Philipps-Universität Marburg: Marvin. Die Onlineregistrierung und -bewerbung ist nur innerhalb der Bewerbungsfristen über dieses Portal möglich.
    Wenn du noch nicht an der Philipps-Universität Marburg studierst, erstelle bitte einen neuen Bewerbungs-Account. Wenn du bereits hier studierst, meldest Du dich mit deinem Student-Account an und erstellst keinen neuen Bewerbungs-Account.

  • 2. Bewerbungsfrist

    Im Sommersemester: 15. Januar (Nachreichung bis: 5. März)
    Im Wintersemester: 15. Juli (Nachreichung bis: 5. September)

    Bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Eingang der Bewerbung im Bewerbungsportal) muss der Bewerbungsantrag vollständig und mit allen geforderten Unterlagen erfasst sein. Voraussetzung, um einen Anrechnungs- oder Einstufungsbescheid nachzureichen, ist eine form- und fristgerechte Onlinebewerbung bis zum o.g. Bewerbungsstichtag. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
    Die Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester finden im Anschluss an die Nachreichfrist statt. 

  • 3. Für die Bewerbung notwendige Dokumente

    Wer in dem gewählten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, kann seine Zulassung in diesem Studiengang nur für das nächsthöhere Fachsemester (es müssen alle Semester der bisherigen Einschreibung gezählt werden) beantragen.

    Für eine vollständige Bewerbung benötigst Du:
    - Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
    - Anrechnungsbescheid / Einstufungsbescheinigung / aktuelle Studienbescheinigung (nur wenn Studiengang und Abschluss identisch sind und das Studium an einer deutschen Hochschule absolviert wurde) -> siehe Punkt 6
    - ggf. Sprachnachweis (bei Bewerbungen mit ausländischer HZB) -> siehe Punkt 7
    - ggf. Zeugnisanerkennung (bei Bewerbung mit ausländischer HZB) -> siehe Punkt 7

    Alle Nachweise kannst Du während des Bewerbungsprozesses nachreichen oder innerhalb der Nachreichfrist unter Angabe Deiner Bewerbungsnummer an das Studierendensekretariat per nachreichen. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden.

    Hier findest du Informationen zu den Statusangaben in Marvin.

  • 4. Aufnahmekapazitäten und Auswahlkriterien

    Die Zahl der freien Studienplätze ergibt sich für das jeweilige Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit aus der Differenz zwischen der festgesetzten Zulassungszahl und der Zahl der die­sem Fachsemester zuzuordnenden immatrikulierten Studierenden. Die Hochschule ermittelt die Zahl der freien Studienplätze und kann dabei mehrere Semester eines Studienabschnittes zusam­menfassen. Eine Zulassung im Semester außerhalb der Regelstudienzeit ist nicht möglich. Die Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit durch die Corona-Schutzverordnung bleibt davon unberührt. Es handelt sich dabei um eine andere Kennzahl die mit der Regelstudienzeit eine Studiengangs nicht vergleichbar ist. Bei einer Bewerbung müssen alle bisherigen Semester der Einschreibung in dem gewünschten Studiengang gezählt werden.

    In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in das erste Semester wegen eines einkalkulierten Schwundes immer mehr Studierende zugelassen, als dann Plätze in höheren Semestern zur Verfügung stehen. Deshalb werden durch Exmatrikulationen nicht zwangsläufig Studienplätze für die Vergabe frei. Wenn dennoch freie Plätze verfügbar sein sollten, müssen diese nach § 33 Hessische Hochschulzulassungsverordnung (HHZV) und § 7 Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen in folgender Reihenfolge vergeben werden:

    1. an Bewerber*innen, die an der Philipps-Universität für denselben Studiengang endgültig zugelassen sind und sich für ein höheres Fachsemester bewerben (Höherstufungsanträge*),

    2. an Bewerber*innen, die endgültig, aber beschränkt auf den vorklinischen Ausbildungsabschnitt (Teilstudienplatz) für das Fach Humanmedizin zugelassen sind und die Zulassung für das gesamte Studium beantragen,

    3. an Bewerber*innen, die für denselben Studiengang an einer deutschen Hoch­schule endgültig eingeschrieben sind oder waren oder die durch Studienzeiten an einer Hoch­schule in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anrechen­bare Leistungen für diesen Studiengang aufgrund einer Anrechnungsbescheinigung der dafür zuständigen Stelle nachweisen, in der nachstehenden Rangfolge: Bewerber*innen

    - mit nachgewiesener Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes in der jeweils geltenden Fassung
    - mit Hauptwohnung mit Ehegatten oder Kindern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten
    - mit anzuerkennenden besonderen sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen Gründen, die für einen Studienortwechsel sprechen
    - ohne besondere Gründe

    4. an sonstige Bewerberinnen und Bewerber, die

    - vorläufig in demselben Studiengang eingeschrieben sind oder
    - sich mit einer Anrechnungsbescheinigung über Studienzeiten an einer Hochschule außerhalb der Europäischen Gemeinschaft bewerben.

    Die Zulassungshöchstzahlen für die einzelnen Fachsemester der zulassungsbeschränkten Studiengänge kannst du in der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen auf der Seite "Hessenrecht" einsehen. Gib dort im Suchfeld das Stichwort "Zulassungszahlenverordnung" ein, um die aktuelle Verordnung zu finden.

    Die Rangfolge innerhalb der einzelnen Gruppen wird durch eine den Bewerberinnen und Bewerbern zugeordnete Zufallszahl ermittelt. Es können nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das betreffende höhere Fachsemester erfüllen.

    *Bitte beachte, dass Anträge auf Höherstufung ebenfalls zu den genannten Bewerbungszeiträumen über Marvin eingereicht werden müssen.

  • 5. Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber

    Um über den aktuellen Stand deiner Bewerbung informiert zu sein, melde dich bitte mit deinem Account im Bewerbungsportal an. Sollte die Bewerbung z.B. unvollständig, fehlerhaft oder (vorläufig) ausgeschlossen sein, werden Dir genauere Informationen im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Außerdem erhältst Du eine E-Mail-Benachrichtigung an die von Dir bei der Bewerbung hinterlegte Mailadresse, sobald sich der Status der Bewerbung verändert. Wenn Du angegeben hast, dass Dir Bescheide in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden sollen, wird im Posteingang des Bewerbungsportals der entsprechende Bescheid zur Verfügung gestellt. Sobald das Vergabeverfahren durchgeführt wurde, wird sich der Status der Bewerbung im Bewerbungsportal ändern.

  • 6. Anrechnung von bisherigen Studienleistungen in den einzelnen Studiengängen

    Für die Anrechnung  von bisher erbrachter Studienleistungen in Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor und Lehramt, ist in der Regel das Prüfungsamt/Studienfachberatung des zuständigen Fachbereichs an der Philipps-Universität Marburg verantwortlich. Eine Übersicht findest Du hier
    Für die Anrechnung bisher erbrachter Leistungen in Studiengängen mit dem Abschluss Staatsexamen ist das jeweilige Landesprüfungsamt zuständig.

    6.1. Humanmedizin (Staatsexamen)
    Aufgrund des Jahresrhythmus mit Studienbeginn im Wintersemester für den Studiengang Humanmedizin muss die bisherige Fachsemesterzahl oder die Zahl der angerechneten Semester für den Studiengang Humanmedizin bei einer Bewerbung für ein Wintersemester gerade und bei einer Bewerbung für ein Sommersemester ungerade sein. Teilstudienplatzinhaber*innen  von anderen Hochschulen fügen der Bewerbung bitte eine aktuelle Studienbescheinigung sowie den Nachweis über den Teilstudienplatz bei.

    Vorklinischer / Klinischer Ausbildungsabschnitt
    Die Angabe, ob die Bewerbung für den vorklinischen oder klinischen Ausbildungsabschnitt gelten soll, ist unbedingt erforderlich und muss bei der Onlinebewerbung angegeben werden. Bei einer Bewerbung für den klinischen Ausbildungsabschnitt ist die Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) bei der Onlinebewerbung hochzuladen oder im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation nachzureichen.

    Anrechnung von Studienleistungen für Humanmedizin
    Hier findest du Informationen zur Anrechnung artverwandter Studienzeiten auf das Studium der Humanmedizin.
    Hier findest du Informationen zur Anrechnung von im Ausland erworbenen Studienleistungen.
    Hier findest du Informationen und häufig gestellte Fragen zur Anrechnung ausländischer Studienleistungen.

    Besonderheit im 1. klinischen Semester Humanmedizin
    Studierende im 1. klinischen Semester nehmen automatisch an einem Studienort-Zuweisungsverfahren für die Fortsetzung des Humanmedizinstudiums im 2. und 3. klinischen Studienjahr teil. Hier findest Du nähere Informationen zum Studienort-Zuweisungsverfahren für die Fortsetzung des Humanmedizinstudiums.

    Besonderheiten für Bewerbungen zum "Praktischen Jahr"
    Die Zuteilung eines Ausbildungsplatzes in einem der Lehrkrankenhäuser ist nur im Rahmen freier Kapazität möglich und erfolgt durch den oder die Studiendekan*in des Fachbereiches Medizin. Zur Einschreibung ist die Zusage des Fachbereiches Medizin zu einem Ausbildungsplatz in einem der Lehrkrankenhäuser der Philipps-Universität Marburg vorzulegen. Hier findest du Informationen zum Praktischen Jahr.

    6.2. Pharmazie (Staatsexamen)
    Ab dem 5. Fachsemester muss das Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder der Nachweis über die Meldung hierzu bei der Onlinebewerbung hochgeladen oder innerhalb der Nachreichfrist unter Angabe der Bewerbungsnummer an das  nachgereicht werden.

    Für die Anerkennung von Studienleistungen eines im Inland betriebenen verwandten Studiums und von Studienleistungen eines im Ausland betrieben Pharmaziestudiums oder verwandten Studiums ist das Landesprüfungsamt Hessen zuständig. Hier findest du den entsprechenden Antrag auf Anerkennung / Anrechnung von Studienleistungen auf ein Studium der Pharmazie.

    6.3. Zahnmedizin (Staatsexamen)
    Für das vorklinische Studium (2., 3. und 4. Fachsemester) muss der Nachweis über das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt dentale Technologie und der Schein für das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt präventive Zahnheilkunde bei der Onlinebewerbung hochgeladen oder innerhalb der Nachreichfrist an nachgereicht werden. Ohne diese Nachweise nimmt die Bewerbung nicht am Vergabeverfahren teil.

    Für das klinische Studium (ab dem 5. Fachsemester) muss das vollständige Physikumszeugnis bei der Onlinebewerbung hochgeladen oder innerhalb der Nachreichfrist an nachgereicht werden. Ohne diesen Nachweis nimmt die Bewerbung nicht am Vergabeverfahren teil.

    Hier findest du Informationen zur Anrechnung artverwandter Studiengänge.

    Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist das Thüringer Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, Referat 550, Weimarplatz 4, 99423 Weimar zuständig. Zur Webseite des Thüringer Landesprüfungsamts für akademische Heilberufe.

    6.4. Lehramt an Gymnasien
    Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester wende dich bitte zur Anerkennung von Studienleistungen an die Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Marburg.

    6.5. Psychologie (Bachelor)
    Wenn du bisher an einer  Technischen Universität (TU) oder einer Fachhochschule (FH) studiert hast, benötigen wir einen Einstufungsbescheid von dir. Dieser wird vom Prüfungsbüro des Fachbereichs Psychologie der Philipps-Universität ausgestellt. Hier findest du Informationen zum Einstufungsbescheid. Das Ergebnis der Einstufung wird automatisch vom Fachbereich an das Studierendensekretariat rechtzeitig vor Beginn des Vergabeverfahrens übermittelt. Die Bescheinigung über das eingestufte Fachsemester erhälst Du auch vom Fachbereich.

  • 7. Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

    Die Bewerbung ab dem 2. Fachsemester erfolgt für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung direkt an der Hochschule und nicht über uni-assist.

    Spätestens zur Immatrikulation ist eine Zeugnisanerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung nachzuweisen. Folgende Zeugnisanerkennungen werden akzeptiert:

    1. Prüfbericht von uni-assist, der dort im Rahmen einer Bewerbung für das erste Fachsemester ausgestellt wurde.

    2. Anerkennungsbescheid der Hochschulzugangsberechtigung von einer Zeugnisanerkennungsstelle eines Bundeslandes in Deutschland.

    Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig um die Dokumente kümmerst. Wenn du keines der oben genannten Dokumente schnell genug beschaffen kannst, sollte zuerst eine Bewerbung für das erste Fachsemester über uni-assist erfolgen.

    Bewerberinnen und Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau DSH 2 (Zahnmedizin DSH 3) oder einer vergleichbaren Prüfung nachweisen. Informationen dazu gibt es auf unserer  Webseite "Deutschkenntnisse".

    Studierende aus Austauschprogrammen, die gerne ihr Studium an der Philipps-Universität fortführen möchten, müssen sich in der Regel erst einmal die erforderlichen Deutschkenntnisse aneignen. Hier empfehlen wir ebenfalls die Bewerbung für ein erstes Fachsemester über uni-assist.