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Nachweis der Krankenversicherung

Damit du dich erfolgreich einschreiben kannst, müssen wir wissen, dass du krankenversichert / von der Versicherungspflicht befreit / nicht versicherungspflichtig bist. Gab es vor einigen Jahren dafür noch von den Krankenkassen Bescheinigungen in Papierform, ist dieses Verfahren inzwischen digitalisiert worden (eine Meldung in Papierform kann nicht mehr verarbeitet werden). Auch liefern Bewerberinnen und Beweber diese Daten nicht mehr selbst an die Hochschule, sondern kontaktieren nur noch die entsprechende Krankenkasse - diese sendet dann die benötigte Mitteilung selbst direkt an die Hochschule. Ohne diese digitale Mitteilung der Krankenkasse an uns dürfen wir dich nicht einschreiben.  Das heißt: kontaktiere die entsprechende Krankenkasse bevor du dich in einen NC-freien Studiengang direkt über die Online-Bewerbung einschreiben willst. Bewirbst du dich für einen NC-Studiengang, kannst du erst abwarten, ob du eine Zulassung erhältst. Dann solltest du dich ebenfalls sobald wie möglich an die Krankenkasse wenden.

So beantragst du die Bescheinigung:

  • Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Bist du zu Beginn deines Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann kontaktiere bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 deine gesetzliche Krankenversicherung, die uns den Versicherungsstatus meldet.

  • Versicherte in der privaten Krankenversicherung

    Bist du zu Beginn deines Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann kontaktiere bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung, die uns das Vorliegen einer privaten Versicherung bestätigt. Bitte beachte, dass der Befreiungsantrag nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Einschreibung im ersten Semester, Ausscheiden aus einer anderweitigen Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung) bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden kann.

  • Studierende aus der DSH-Vorbereitung oder dem Studienkolleg

    Studierende, die aus der DSH-Vorbereitung oder aus dem Studienkolleg kommen und sich in das Fachstudium einschreiben möchten, müssen ebenfalls eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 kontaktieren.

    Die Meldung hat auch über das 14. Fachsemester hinaus zu erfolgen.

  • Promotionsstudent*in

    Wenn du als Promotionsstudent*in eingeschrieben bist, entfällt die Pflicht eines Nachweises über das Bestehen einer Krankenversicherung.

  • Versicherte ab dem 26. Lebensjahr

    Ab einem Lebensalter von > 25 Jahren entfällt bei den Versicherungen in der Regel die Möglichkeit der Familienversicherung. Aber auch ab diesem Alter besteht Versicherungspflicht für Studierende. Du musst dir überlegen, welche Krankenkasse für dich die beste ist. Das digitale Meldeverfahren gilt auch für dich.

  • Internationale Studierende

    Du musst auch dann eine Krankenversicherung vorweisen, wenn du direkt mit deinem Wunschstudium beginnen kannst (nicht DSH oder Studienkolleg). Wenn du noch nicht in Deutschland bist, kannst du mit einer Krankenkasse deiner Wahl Kontakt aufnehmen und eine Versicherung abschließen. Unsere Absendenummer ist H001127. Die elektronische Meldeung der Krankenversicherung muss spätestens bei der Immatrikulation vorliegen. Bitte erkundige dich bei deiner Krankenkasse, ob die Beiträge auch gezahlt werden müssen wenn du nach der Immatrikulation erst später einreisen kannst.