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Hochschulzugang mit einem der Meisterprüfung vergleichbaren Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung
In der „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“ wird in § 1 beschrieben, welche Personen einen mit der Meisterprüfung vergleichbaren Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung und somit eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Sie können alle Fächer an allen Hochschulen in Hessen studieren.
Wer besitzt diese Hochschulzugangsberechtigung?
Diese Hochschulzugangsberechtigung besitzen Personen, die einen der folgenden Abschlüsse vorweisen können:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fortbildungsabschlüsse gemäß den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes oder den §§ 42 und 42a der Handwerksordnung
Fortbildungsabschlüsse, für die Prüfungsregelungen nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462), oder nach den §§ 42 und 42a der Handwerksordnung in der Fassung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3075, 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091), bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Stunden umfassen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst
Staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach § 4 Nr. 1 des Seemannsgesetzes vom 26. Juli 1957 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9513-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Abschlüsse an Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen
Abschlüsse an Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der Fassung vom 9. Oktober 2009) in der jeweils geltenden Fassung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Abschlüsse vergleichbarer landes- und bundesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen
- Abschlüsse vergleichbarer landesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich sozialpflegerischer oder sozialpädagogischer Berufe
- Abschlüsse vergleichbarer bundesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen wie beispielsweise Steuerberater*innen oder Wirtschaftsprüfer*innen
Tipps zur Recherche
Auf der Webseite ANKOM, die zu Übergängen von der beruflichen in die hochschulische Bildung informiert, findest du:
- eine Liste entsprechender beruflicher Aufstiegsfortbildungen (die Liste ist nicht abschließend)
- den Text des Kultusministerkonferenz-Beschlusses, der Mindeststandards für alle Bundesländer definiert, nach denen berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen einheitlich bewertet werden können, mit dem Ziel, dass berufliche und allgemeinbildende Bildungswege gleichwertig den Zugang zu den deutschen Hochschulen ermöglichen
- Links zu weiteren interessanten Informationen zu diesem Thema
Welche Besonderheiten gibt es?
Absolvent*innen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, sowie Absolvent*innen eines einjährigen Lehrgangs an der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt besitzen in Hessen eine fachgebundene Hochschulreife. Sie können sich auch für ein Studium bewerben, dürfen aber ausschließlich solche Studienrichtungen wählen, die fachlich dem bisherigen Ausbildungsweg entsprechen.
Landesspezifische Hochschulzugangsberechtigungen beruflich Qualifizierter aus anderen Ländern werden nach einem Jahr nachweislich dort erfolgreich absolvierten Studiums zum Zwecke des Weiterstudiums in dem gleichen oder in einem fachlich verwandten Studiengang in Hessen anerkannt, sofern in den ersten beiden Semestern nach der Studien- oder Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule mindestens 60 Leistungspunkte erreicht wurden. Gleiches gilt für ein in einem anderen Land nach dessen landesrechtlichen Regelungen nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium.
Noch Fragen?
Bei Fragen rund ums Thema "Hochschulzugang mit einem der Meisterprüfung vergleichbaren Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung" kannst du dich jederzeit an das Studierendensekretariat der Uni Marburg wenden.