Alles gefunden?
Hauptinhalt

Hochschulzugang mit der Meisterprüfung

Zum Studium welcher Fächer berechtigt dein Abschluss?

Der Nachweis der Meisterprüfung sowie eines vergleichbaren Abschlusses der beruflichen Aufstiegsfortbildung berechtigt in Hessen zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen.
(§ 60 Abs. 2 Hessisches Hochschulgesetz)

Wie aus dem obigen Zitat hervorgeht, kannst du dich mit einem Meister-Zeugnis für alle Studiengänge bewerben und bist somit Abiturient*innen gleichgestellt.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen

Bitte bedenke, dass neben der Hochschulzugangsberechtigung weitere spezifische Zulassungsvoraussetzungen für deinen Wunsch-Studiengang bestehen können, wie z.B. der Nachweis entsprechender Sprachniveaus. Informiere dich hierzu auf den jeweiligen Studiengangwebseiten.

Wir empfehlen dir in jedem Fall – auch bei Fragen rund um Bewerbung und Zulassung – das Beratungsangebot der Zentralen Allgemeinen Studienberatung zu nutzen.

Bitte beachte:

Mit der Meisterprüfung und der damit nachgewiesenen Allgemeinen Hochschulreife hast du noch keinen Studienplatz! Sie ist lediglich die Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz. Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, kann deine Bewerbung unter Umständen abgelehnt werden. Für deinen Bewerbungserfolg für einen NC-Studiengang ist ausschlaggebend, ob du im Vergabeverfahren der zulassungsbeschränkten Studiengänge eine ausreichend gute Note über dein Meisterzeugnis nachweisen kannst bzw. entsprechend viele Wartesemester seit der Erlangung des Meisterzeugnisses gesammelt hast, um über die Wartezeit-Quote einen Studienplatz zu bekommen. Sofern dein Meisterzeugnis nicht benotet ist, kann dieses bei der Bewerbung leider nur mit der Note 4 (ausreichend) im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. 

Links zum Thema