Alles gefunden?
Hauptinhalt

Hochschulzugang über den Mittleren Schulabschluss + Berufsausbildung

In Hessen kannst du mit dem Mittleren Schulabschluss und dem qualifizierten Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung das Studium eines Bachelor-Studiengangs aufnehmen.

Wie ist dieser Hochschulzugang genau geregelt?

Voraussetzung: Abschluss einer Studienvereinbarung

Die Immatrikulation setzt den Abschluss einer Studienvereinbarung voraus. Vor Abschluss der Studienvereinbarung solltest du mit der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS) ein Gespräch führen. Dabei wird dir die Studienvereinbarung ausgehändigt, genauer erläutert und die Beratung bestätigt.

Die Studienvereinbarung besagt, dass du im ersten Semester mindestens 18 Leistungspunkte oder im ersten Studienjahr insgesamt mindestens 30 Leistungspunkte erwerben musst. Bei wiederholter Nichteinhaltung der Studienvereinbarung wirst du exmatrikuliert, wenn nicht zu erwarten ist, dass du dein Studium erfolgreich abschließen wirst. Bei dieser Entscheidung werden ggf. eine Erwerbstätigkeit, die Betreuung von Angehörigen, eine sich auf das Studium auswirkende Behinderung oder chronische Erkrankung sowie vergleichbare wichtige Gründe berücksichtigt.

Zulassungsvoraussetzungen für einen Studiengang

Bitte informiere dich auf den jeweiligen Studiengangseiten zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und nutze das Beratungsangebot der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS), z.B. zu Mathematik-Brückenkursen und weiteren Unterstützungsangeboten für Studierende.

Noch Fragen?

Bei Fragen zu Antragstellung und Formalitäten kann dir das Studierendensekretariat der Uni Marburg weiterhelfen.

Links zum Thema