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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung

Bildende Kunst (Nebenfach im Kombinationsbachelor)

1. Zugangsvoraussetzungen

Zum Nebenfachteilstudiengang „Bildende Kunst“ kann nur zugelassen werden, wer:

a) die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang erfüllt (siehe Studiengangswebseite unter Bewerben > Was du mitbringen musst) und

b) seine/ ihre persönliche fachbezogene Eignung im Rahmen eines nach den folgenden Vorgaben durchzuführenden Eignungsfeststellungsverfahrens nachgewiesen hat.

2. Eignungsfeststellungskommission

Die Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens obliegt der vom Fachbereichsrat Germanistik und Kunstwissenschaften bestellten Eignungsfeststellungskommission.

Die Eignungsfeststellungskommission setzt sich aus mindestens zwei Fachvertreterinnen und/oder Fachvertretern des Studiengangs zusammen, welche prüfberechtigte Personen gemäß § 22 Abs. 2 HHG sind. Für jedes der Kommissionsmitglieder ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu bestellen.

3. Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Digitales Portfolio von 05–10 künstlerischen Arbeitsproben in frei zu wählenden
    Medien und Formaten, sowie
  • Erklärung über die Autorenschaft und eigenhändige Anfertigung der eingereichten
    künstlerischen Arbeitsproben.

Die Termine zur Einreichung des künstlerischen Portfolios werden auf der Studiengangswebseite des Instituts für Bildende Kunst bekannt gegeben.

4. Eignungsfeststellungsverfahren

Kriterien für die Bewertung des Portfolios sind:

  • die künstlerisch technische Qualität der Realisation in den gewählten künstlerischen Medien,
  • die ästhetische Intensität der Arbeitsproben.

Die Punktvergabe erfolgt nach dem Bewertungssystem für Prüfungsleistungen gemäß §30 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen je Kriterium nach § Abs. 3 mit einer Punktzahl von 0 bis 15. Das arithmetische Mittel der Punktzahlen der Bewertungskriterien ergibt die Punktzahl für das Portfolio. Gerechnet wird mit einer Stelle hinter dem Komma. Wurde das Portfolio im Eignungsfeststellungsverfahren mit mindestens 5 Punkten (Ausreichend) bewertet, wird die Bewerberin oder der Bewerber zum Studium des Nebenfachs „Bildende Kunst“ an der Philipps-Universität Marburg zugelassen. Liegt die Punktzahl unter 5 Punkten, ist die Bewerberin oder der Bewerber zum Studium des Nebenfachs „Bildende Kunst“ an der Philipps-Universität Marburg nicht zugelassen.

Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können nur ein weiteres Mal am Zulassungsverfahren teilnehmen.

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