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Hochschulstudium während der Schulzeit
Du bist Schüler*in der Oberstufe und in einem Schulfach besonders begabt und leistungsstark? Dann kann deine Fachlehrkraft dich für ein „Hochschulstudium während der Schulzeit“ vorschlagen.
Damit hast du die Möglichkeit, direkt an regulären Modulen und Prüfungen der Philipps-Universität Marburg teilzunehmen (basierend auf § 60, Abs. 5, Hessisches Hochschulgesetz).
Neben einem vertieften fachlichen Einblick in den ausgewählten Studiengang bietet dir diese Art des Frühstudiums darüber hinaus die Möglichkeit, erste Uniluft zu schnuppern. So sammelst du wertvolle Erfahrungen und Eindrücke, die dir später bei der Wahl eines Studiums nach dem Schulabschluss hilfreich sein können. Und das Beste: Du kannst dir im späteren regulären Studium des betreffenden Studiengangs in der Regel Leistungspunkte aus dem „Hochschulstudium während der Schulzeit“ anrechnen lassen.
Das Angebot besteht für alle Bachelor-Studienfächer der Uni Marburg, die nicht mit einer Zulassungsbeschränkung (NC) belegt sind (siehe Studienangebot).
Zeitpunkt: In der Vorlesungszeit (siehe Semestertermine)
Zeitrahmen: Nach Absprache
Ort (Veranstaltungen): Philipps-Universität Marburg (in Einzelfällen: online)
Anmeldefrist (Meldung bei Zentraler Koordinierungsstelle): 20.09.2024 für das Wintersemester 2024/25 bzw. 21.03.2025 für das Sommersemester 2025
Kontakt (Erstberatung und -information): Zentrale Allgemeine Studienberatung, zas@uni-marburg.de
Informationen zum Vorgehen für Fachbereiche/Institute der Uni Marburg und Schulen, die mit interessierten Schüler*innen am Programm teilnehmen möchten:
Wichtige allgemeine Hinweise
Grundsätzlich können alle geeigneten Schüler*innen der Oberstufe ein „Hochschulstudium während der Schulzeit“ aufnehmen, sofern dies mit dem Schulunterricht vereinbar ist (im Sinne einer verbindlichen regelmäßigen Teilnahme am Programm über den Zeitraum von mindestens einem Semester). Die Eignung wird im Gespräch mit der Studienfachberaterung des Wunschstudiengangs geklärt; die Vereinbarkeit mit dem Schulunterricht wird durch die Schule geklärt und gegenüber der Universität bestätigt (siehe Abschnitt "Eignungsgespräch am Fachbereich & Vereinbarung über die Teilnahme").
Das „Hochschulstudium während der Schulzeit“ ist auf das Studium ganzer Module ausgelegt, d.h. auf den regelmäßigen Besuch der dazugehörigen Lehrveranstaltungen sowie die Teilnahme an den dazugehörigen Studien- bzw. Prüfungsleistungen.
Module sind die Bausteine eines modular strukturierten Studiums. Die Inhalte und zu erwerbenden Kompetenzen eines Studiengangs werden hier in Form von thematisch wie zeitlich in sich abgeschlossenen Lehr- und Lerneinheiten vermittelt, die mit Leistungspunkten versehen und in der Regel mit Prüfung abzuschließen sind (Modulprüfung, evtl. auch mehrere Teilprüfungen). Module können sich über ein oder mehrere Semester erstrecken und setzen sich meist aus unterschiedlichen Lehrveranstaltungen zusammen. Nur wer ein Modul erfolgreich abschließt, erhält die ihm zugeordneten Leistungspunkte.
Datenschutzerklärung (vor der Teilnahme zu unterzeichnen!)
Für die Teilnahme am „Hochschulstudium während der Schulzeit“ gilt diese Datenschutzerklärung. Die Erklärung ist durch den bzw. die Schüler*in sowie bei Minderjährigen unter 16 Jahren zusätzlich durch den oder die Erziehungsberechtigte(n) zu unterzeichnen. Sie wird danach gemeinsam mit den anderen Formularen (siehe unten: 1. Einverständniserklärung, 2. Vereinbarung und später ggf. 3. Bescheinigung) am Fachbereich im zuständigen Prüfungsbüro aufbewahrt.
Vorgespräch innerhalb der Schule & Einverständniserklärung
Zunächst findet ein Gespräch zwischen der Fachlehrkraft bzw. Schulleitung und dem bzw. der interessierten Schüler*in statt. In diesem Rahmen wird geklärt, ob der bzw. die Interessierte für das Programm in Frage kommt. Durch ein erstes Formular (Einverständniserklärung) weist der bzw. die Schüler*in dann gegenüber der Universität nach, dass die Schule, sowie bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten, den Besuch universitärer Module befürworten. Diese Einverständniserklärung ist spätestens im Eignungsgespräch am Fachbereich (siehe unten) vorzulegen und wird danach am Fachbereich im zuständigen Prüfungsbüro aufbewahrt. Der bzw. die Schüler*in erhält auf Wunsch eine Kopie.
Erstberatung und -information durch die ZAS
Bei Rückfragen zur Organisation eines „Hochschulstudiums während Schulzeit“ können sich die Interessierten (Schüler*innen und ihre Schulen) an die Zentrale Allgemeine Studienberatung (ZAS) der Uni Marburg wenden. Die Ansprechpartnerinnen in der ZAS sind Frau Richter (ulrikka.richter@verwaltung.uni-marburg.de) und Frau Kiefaber (beatrice.kiefaber@verwaltung.uni-marburg.de). Gerne unterstützt und berät die ZAS auch bei der Studiengangsauswahl für das „Hochschulstudium während der Schulzeit“ sowie bei der Kontaktaufnahme mit der Studienfachberatung, die für den in Frage kommenden Studiengang zuständig ist.
Eignungsgespräch am Fachbereich & Vereinbarung über die Teilnahme
Im Gespräch mit der Studienfachberatung des ausgewählten Studiengangs wird die Eignung des Schülers bzw. der Schülerin für das „Hochschulstudium während der Schulzeit“ geprüft. Ist die Eignung festgestellt, so schlägt die Studienfachberatung geeignete Module auf einem zweiten Formular (Vereinbarung) vor. Dabei ist auf Seiten des Fachbereichs darauf zu achten, dass Module ausgewählt werden, deren Besuch dem bzw. der Schüler*in bescheinigt und in deren Rahmen ggf. erbrachte Leistungspunkte im späteren regulären Studium des betreffenden Studiengangs in der Regel angerechnet werden können. Beim Ausfüllen der Vereinbarung sind daneben folgende Punkte zu beachten: Die Vereinbarung muss in jedem Fall den vollständigen Modultitel, den Titel des dazugehörigen Studiengangs sowie das eindeutige Semester der Teilnahme enthalten. Leistungspunkte werden nur dann erworben und entsprechend auf der Vereinbarung aufgeführt, wenn ein Modul vollständig studiert bzw. ein in einem vorangehenden Semester begonnenes Modul abgeschlossen wird.
Ist der Besuch der Module mit dem Unterricht vereinbar, so trägt die Schule dies an der vorgegebenen Stelle auf dem Formular ein.Die Vereinbarung wird in zweifacher Ausführung unterzeichnet. Ein Exemplar erhält der Fachbereich (zuständiges Prüfungsbüro), das andere Exemplar erhält die Schule. Der bzw. die Schüler*in erhält auf Wunsch eine Kopie.
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die ausgewählten Module bzw. dazugehörigen Veranstaltungen doch nicht mit dem Schulunterricht vereinbar sind, aber eine passende Belegung anderer Module oder Veranstaltungen möglich ist, muss die Vereinbarung gemeinsam neu ausgefüllt werden. Ein Wechsel der obenstehend eingetragenen Module oder Veranstaltungen ist ohne schriftliche Fixierung vorab über das Formular „Vereinbarung“ nicht möglich.
Der Fachbereich sorgt im Anschluss für die externe Aufnahme des Schülers bzw. der Schülerin in die ausgewählten Module und dazugehörigen Veranstaltungen in Rücksprache mit dem den Studiengang betreffenden Prüfungsbüro sowie den die ausgewählten Veranstaltungen betreffenden Lehrpersonen. Er informiert den bzw. die Schüler*in weiterhin über relevante Anlaufstellen am Fachbereich, wie beispielsweise die aktive Fachschaft bzw. studentische Studienberatung.
Der Fachbereich benachrichtigt die Schule, wenn der bzw. die Schüler*in nach verbindlicher Anmeldung zum „Hochschulstudium während der Schulzeit“ unentschuldigt nicht zu den Veranstaltungen erscheint, die gemeinsam für die Teilnahme vereinbart wurden. Die Schule als Partnerin dieser Vereinbarung klärt die Situation und unterrichtet die Ansprechperson am Fachbereich über das weitere Vorgehen. Die Schule benachrichtigt den Fachbereich zudem, falls der bzw. die Schüler*in die Teilnahme am „Hochschulstudium während der Schulzeit“ während des laufenden Semesters vorzeitig beenden möchte.
Meldung des Frühstudiums bei Zentraler Koordinierungsstelle
Im nächsten Schritt meldet der bzw. die Schüler*in sich durch persönliche Vorsprache und unter Vorlage der Kopie der ausgefüllten Vereinbarung sowie eines amtlichen Ausweisdokuments bei der Zentralen Koordinierungsstelle für das „Hochschulstudium während der Schulzeit“, welche in der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS) angesiedelt ist. Die ZAS meldet den bzw. die Schüler*in dann als Frühstudierende beim Hochschulrechenzentrum (HRZ) der Uni Marburg, welches im Anschluss für die Bereitstellung von für das Studium relevanten Accounts und IT-Diensten sorgt. Die Ansprechpartnerin dafür ist in der ZAS Frau Steinmeyer (zas@uni-marburg.de). Mit ihr erfolgt die Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache unter Beachtung der Anmeldefrist.
Hinweise zur Zeitplanung und Anmeldefrist
Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Planung eines „Hochschulstudiums während der Schulzeit“ zu beginnen. Die vorangehend beschriebenen Schritte – insbesondere das Vorgespräch in der Schule und das Eignungsgespräch am Fachbereich – müssen bis zur Anmeldefrist für das jeweilige Semester (siehe oben) abgeschlossen sein. Mit der Anmeldung ist dabei die fristgerechte Meldung des Frühstudiums bei der Zentralen Koordinierungsstelle gemeint.
Sollte dem bzw. der Schüler*in die dafür erforderliche Kopie der Vereinbarung zwischen Schule und Fachbereich bis zur Anmeldefrist noch nicht vorliegen, kann diese bis zum 30.03. für die Teilnahme in einem Sommersemester bzw. 30.09. für die Teilnahme in einem Wintersemester nachgereicht werden.Studienbezogene zentrale elektronische Dienste
Schüler*innen, die zu einem Hochschulstudium während der Schulzeit angemeldet sind, erhalten ohne weiteren Antrag ein zentrales Benutzerkonto. Weitere Informationen zum zentralen Benutzerkonto für Schüler*innen
Bescheinigung & Anrechnung von Prüfungsleistungen
Sollte der bzw. die Schüler*in Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb der ausgewählten Module ablegen und diese bestehen, so ist bei einer späteren Aufnahme des entsprechenden Studiengangs auf Antrag in der Regel eine Anerkennung dieser Leistungspunkte möglich. Zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Modulen wird dem bzw. der Schüler*in von Seiten des für den betreffenden Studiengang zuständigen Prüfungsbüros das dritte Formular (Bescheinigung) ausgestellt. Das Prüfungsbüro behält eine Kopie dieser Bescheinigung.