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Rahmenbedingungen für Kooperationen mit externen Partnern in Forschung und Transfer

Vertragserstellung und -verhandlung
Die Abteilung für Transfer ist Erstanlaufpunkt und zentraler Akteur bei allen Vertragsverhandlungen für Kooperationen mit externen Partnern in Forschung und Transfer. Wir erstellen Verträge, prüfen Vertragsentwürfe der Partner und vertreten die Universität in den Vertragsverhandlungen. Hierbei stimmen wir uns jedoch selbstverständlich regelmäßig mit den Projektleitungen ab bzw. führen entsprechende Verhandlungsgespräche gemeinsam mit Ihnen.
Unterzeichnungsbefugnis
Die Philipps-Universität Marburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatliche Einrichtung, vertreten durch die/den Präsident/in. Folglich können einzelne Mitglieder der Universität alleine keine Verträge mit Dritten abschließen, die rechtsverbindliche Zeichnungsbefugnis obliegt ausschließlich dem/der Präsident/in oder einer explizit von ihm/ihr dazu bevollmächtigten Person. Da die Projektleitungen an der Ausgestaltung des Vertrages beteiligt und für die inhaltliche Durchführung des Projektes verantwortlich sind, unterschreiben diese in der Regel neben dem/der Präsident/in ebenfalls.
Finanzplanung und Kostenkalkulation
Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Formen der Zusammenarbeit mit externen Partnern personal-, haushalts-, steuer- sowie EU-beihilferechtlichen Vorschriften unterliegen und dass die notwendige Abgrenzung zwischen den verschiedenen Optionen nicht trivial werden kann. Die Voraussetzungen sind aufgrund der rechtlichen Vorgaben leider nicht beliebig verhandelbar und in einigen Fällen ist eine Kostenkalkulation auf Vollkostenbasis zwingend erforderlich. Vorläufige Aussagen gegenüber den potentiellen Partnern zum voraussichtlichen Finanzbedarf sind daher bis zur Freigabe der finalen Kostenkalkulation durch die Transferabteilung unbedingt zu vermeiden! Weitere Informationen zum Thema Vollkostenrechnung bei Auftragsforschung und forschungsnaher Dienstleistung finden Sie hier.
Geheimhaltung und Materialtransfer
Bevor Forschungsergebnisse und Projektideen, schützenswertes Know-how, Materialien oder ähnliches im Rahmen einer Projektplanung mit Dritten geteilt oder diesen zugänglich gemacht werden, muss vorab eine Geheimhaltungsvereinbarung bzw. ein Material Transfer Agreement geschlossen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Abteilung für Transfer.
Projektergebnisse
Es sind Vertragsgestaltungen zu wählen, die die unentgeltliche Nutzung von Projektergebnissen sowie damit verbundener Schutzrechte für eigene wissenschaftliche Zwecke der Philipps-Universität Marburg und der Projektbeteiligten in Forschung und Lehre sicherstellen. Welche Möglichkeiten der Nutzung dem Vertragspartner zustehen ist abhängig von der Art der Zusammenarbeit und jeweils im Einzelfall zu prüfen.
Finanzielle Projektabwicklung
Die Einnahmen und finanziellen Verpflichtungen eines Projekts mit Dritten werden ausschließlich über einen zugeteilten Fonds an der Philipps-Universität Marburg abgewickelt. Nach Abschluss des Projektvertrages werden die Projektunterlagen dafür an die Drittmittelverwaltungen (Dez. V und Dekanat des FB Medizin) weitergeleitet, welche den Fonds einrichten und der Projektleitung und der zuständigen Wirtschaftsverwaltung weitere Informationen zur Projektabwicklung zukommen lassen.