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Verträge für Kooperationen und Aufträge

Es sind zwei Comicfiguren abgebildet, die sich die Hand geben. Im Hintergrund sieht man ein Papier, das den Titel "Contract" trägt. Darunter ist Text angedeutet und ganz unten eine Unterschrift erkennbar.
Foto: Colourbox.de / Nuthawut

Kooperationsvereinbarungen

Bei einem gemeinschaftlichen Forschungsvorhaben sind Kooperationsvereinbarungen der Schlüssel zur erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Hochschule und externem Partner. Durch diese Vereinbarung definieren wir gemeinsame Ziele, Rahmenbedingungen und Rechte, um sicherzustellen, dass beide Partner ihre Interessen schützen und gemeinsame Ergebnisse erzielen können.

 Weitere Informationen  zu Kooperationsvereinbarungen und dem Prozessablauf an der Philipps-Universität.

Forschungs- und Entwicklungsverträge

Auftragsforschung

Auftragsforschung ist eine Form der Zusammenarbeit zwischen Hochschule und externem Partner, bei der der Auftraggeber die von der Hochschule zu erbringende Leistung definiert und die Konditionen festlegt. Der Auftraggeber übernimmt die Rechte an den Ergebnissen und kann diese auch kommerziell nutzen. Optional kann er auch eine Option für die Übertragung oder Nutzung von schutzrechtsfähigen Ergebnissen erhalten, indem er eine zusätzliche Vergütung leistet.

 Weitere Informationen  zu Auftragsforschungsverträgen und dem Prozessablauf an der Philipps-Universität.

Forschungsnahe Dienstleistungen

Forschungsdienstleistungen sind kleinere Vorhaben, bei denen die Hochschule unter Anwendung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse und/oder unter Verwendung bereits an der Hochschule vorhandener Ressourcen forschungsnahen Leistungen erbringt. Der Auftraggeber definiert den Katalog der Leistungen und zahlt ein bestimmtes Entgelt für die Erbringung dieser Leistungen. Als Gegenleistung wird der Auftraggeber Eigentümer aller erzielten nicht-schutzrechtsfähigen Ergebnisse.

Weitere Informationen  zu forschungsnahen Dienstleistungen  und dem Prozessablauf an der Philipps-Universität.

Siehe auch