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Mahnung & Bezahlen

Mahngebühren

Bei Überschreitung der Leihfrist entsteht eine Mahnung. Es gibt keine Kulanztage. Sie erhalten die Mahnschreiben der UB für die 1. und 2. Mahnung per E-Mail, die 3. Mahnung per Brief. Die Höhe der Mahngebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz, in Verbindung mit der  Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst in der jeweils geltenden Fassung. Sie betragen  für die

1. Mahnung: 3 EUR je Medium
2. Mahnung: 3 EUR je Medium
3. Mahnung: 6 EUR je Medium

Die Mahnroutine erfolgt in zweiwöchentlichen Abständen. Mahngebühren werden bereits mit der Ausfertigung des Mahnschreibens fällig, nicht erst bei Zustellung. Um weitere Mahnungen zu vermeiden, müssen die betroffenen Medien zunächst zurückgegeben werden.

Bezahlen

Zum Bezahlen von Gebühren und anderen Kosten stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

Bitte beachten Sie, dass keine Bargeldzahlungen möglich sind. Mit der Ucard-Geldbörse können Sie in der Universitätsbibliothek nur Kopien und Ausdrucke bezahlen.