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Johann Friedrich Ludwig Göschen

wurde 1778 in Königsberg geboren. Nachdem er zunächst in seiner Heimatstadt und seit 1796 in Göttingen Rechtswissenschaften studiert hatte, wandte er sich 1798 naturwissenschaftlichen Studien und der Landwirtschaft zu. Im Jahre 1800 erwarb er ein unweit von Königsberg gelegenes Gut, das er jedoch wenige Jahre später infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten wieder verkaufen musste. Daraufhin nahm er sein Jurastudium als Schüler Savignys in Berlin wieder auf und war 1811 der erste, der an der juristischen Fakultät der neu eingerichteten Berliner Universität promovierte. Noch im selben Jahr wurde er zum außerordentlichen, 1813 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt. Die Berliner Akademie der Wissenschaften sandte ihn 1816 auf Antrag Savignys nach Verona, um eine Abschrift der dort von Barthold Georg Niebuhr entdeckten Gajus-Handschrift anzufertigen. 1822 folgte Göschen einem Ruf nach Göttingen. Er starb 1837, nachdem er kurz zuvor zum Dekan der juristischen Fakultät bestimmt worden war. Sein Sohn Otto (1808 - 1865) studierte ebenfalls bei Savigny und zählte zu dessen Lieblingsschülern. Nach Abschluss seines Studiums war er zunächst als Advokat und Mitarbeiter der Göttinger Universitätsbibliothek tätig. Er habilitierte sich 1833 in Berlin und erhielt dort 1839 eine Anstellung als außerordentlicher Professor. 1844 nahm er eine Berufung als ordentlicher Professor für kanonisches Recht und deutsches Privatrecht an die Universität Halle an, wo er von 1860 bis 1861 auch als Rektor amtierte.

Werke:

  • Observationum juris Romani specimen. - Berlin 1811
  • (Hrsg. mit A. F. Barkow:) Westenbergii principia juris, sec. ordinem digestorum seu pandectarum in usum auditorum vulgata. - 2 Bde, Berlin 1814 (2. Aufl. ebd. 1823)
  • (Hrsg. mit Savigny:) Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft. - Berlin 1815 ff.
  • Über die Veronesischen Handschriften. - Berlin 1819
  • (Hrsg.:) Gaii institutionum commentarii IV. E codice rescripto bibliothecae capitularis Veronensis. - Berlin 1820 (2. Aufl. ebd. 1824)
  • Grundriß zum Behuf von Pandecten-Vorlesungen. - Göttingen 1823 (3. Aufl. ebd. 1831)
  • Grundriß zum Behuf von Vorlesungen über das Erbrecht. - Göttingen 1824
  • Grundriß zum Behuf von Vorlesungen über die Anfangsgründe des ältern und neuern Privatrechts. - Göttingen 1825
  • Vorlesungen über das gemeine Civilrecht. Aus d. hinterlassenen Papieren hrsg. von Albrecht Erxleben. - 3 Bde, Göttingen 1838 - 1843 (Neudruck: Goldbach 1998