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Dissertationen

Ein Doktorhut vor einem Stapel Bücher
Foto: Colourbox.de

Die gedruckten Pflichtexemplare Ihrer Dissertation können Sie gern persönlich in der Zentralen Universitätsbibliothek abgeben.  Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um einen Termin für die Abgabe zu vereinbaren.

Abgaben ohne Terminabsprache können wir leider nur unter Vorbehalt annehmen. Alternativ können Sie uns Ihre Dissertation mit den dazugehörigen Unterlagen auch per Post zukommen lassen.

  • Abgabe von Dissertationen

    Die Abgabe von Pflichtexemplaren an die Universitätsbibliothek erfolgt nach Vorgabe der Promotionsordnungen (siehe Tabelle) der jeweiligen Fachbereiche.
    Aktuelle Promotionsordnungen der Philipps-Universität Marburg

    Neben den abzugebenden Exemplaren müssen Sie bitte das folgende Formular ausfüllen und einreichen:
    Bescheinigung zur Ablieferung der Pflichtexemplare

    Die Abgabe kann entweder im Fotodruck im Selbstverlag oder in einem Verlage/einer Zeitschrift erfolgen. Die Anzahl der Abgabeexemplare finden Sie in der Tabelle.

    * Darüber hinaus bietet die Universitätsbibliothek eine kostenlose Veröffentlichung Ihrer kumulativen Dissertation auf dem Publikationsserver an.
    Sie können entweder die komplette Dissertation über den Publikationsserver veröffentlichen, in diesem Fall reduziert sich die Anzahl der gedruckten Pflichtexemplare auf zwei, oder Sie veröffentlichen lediglich den noch nicht publizierten Teil Ihrer Dissertation (Teilveröffentlichung).

    Abgabe von Dissertationen im Format Mikrofiche

    Formular zur Pflichtabgabe bei Veröffentlichung als Mikrofiches

    Die Anzahl der Abgabeexemplare finden Sie in der Tabelle.
    Bei allen anderen Fachbereichen ist eine Abgabe im Mikrofiche-Format nicht vorgesehen.

  • Checkliste für die elektronische Publikation

    Alle Doktorandinnen und Doktoranden der Philipps-Universität Marburg können ihre Dissertationen auch in elektronischer Form an die Universitätsbibliothek (UB) abliefern, damit sie auf dem Publikationsserver der UB gespeichert, langfristig verfügbar und weltweit frei zugänglich sind. In diesem Fall reduziert sich die Anzahl der gedruckten Pflichtexemplare auf zwei.

    Checkliste für die elektronische Publikation

  • Kumulative Dissertationen

    Bei einer kumulativen Dissertation ist die Publikationspflicht bereits durch die Veröffentlichung der einzelnen (Zeitschriften-)Artikel erfüllt. Der Universitätsbibliothek sind vier gedruckte Pflichtexemplare abzuliefern.
    Darüber hinaus bietet die Universitätsbibliothek eine kostenlose Veröffentlichung Ihrer kumulativen Dissertation auf dem Publikationsserver an.
    Sie können entweder die komplette Dissertation über den Publikationsserver veröffentlichen, in diesem Fall reduziert sich die Anzahl der gedruckten Pflichtexemplare auf zwei, oder Sie veröffentlichen lediglich den noch nicht publizierten Teil Ihrer Dissertation (Teilveröffentlichung).
    Sie können Ihre kumulative Dissertation auch dann veröffentlichen, wenn Sie bereits Teile davon über einen Verlag erstveröffentlicht haben (s. Zweitveröffentlichung)

  • Ältere Dissertationen finden

    Seit Gründung der Philipps-Universität im Jahre 1527 werden in der Universitätsbibliothek Marburger Dissertationen gesammelt. Die ältesten stammen aus dem 16. Jahrhundert.

    Der Bestand Marburger Dissertationen ist bis 1986 in den Scan-Katalogen des Marburger Altbestandes nachgewiesen und wird sukzessive für KatalogPlus bzw. OPAC katalogisiert. Alle Dissertationen ab 1987 sind im KatalogPlus/Opac verzeichnet. Es empfiehlt sich also bei der Recherche immer erst im KatalogPlus/OPAC zu recherchieren und dann ggf. in den Scan-Katalogen.

Kontakt
Universitätsbibliothek Marburg
Dissertations- und Tauschstelle
Deutschhausstr. 9
35037 Marburg

E-Mail:
Tel.: +49 6421 28-25187

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