Email
Hauptinhalt

Open-Access-Publikationsfonds

Foto: Colourbox.de/PetraD

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Philipps-Universität Marburg erhalten über den Publikationsfonds der Universitätsbibliothek finanzielle Unterstützung bei der Veröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse im Open Access.

Da die Gesamtmittel des Publikationsfonds begrenzt sind, ist es zwingend notwendig, dass zur Verfügung stehende Projekt- und Drittmittel für Publikationen prioritär verausgabt werden.

Die Mittel des Publikationsfonds werden sukzessive angewiesen, bis der Fonds erschöpft ist. Entscheidend ist hier das Eingangsdatum des Antrags.

  • Fördervoraussetzungen für wissenschaftliche Open-Access-Aufsätze

    • Der (submitting/responsible) corresponding author ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Mitglied der Philipps-Universität Marburg.
    • Der Artikel erscheint in einer Open-Access-Zeitschrift im Sinne des "goldenen Weges", d.h. die Beiträge sind sämtlich und ohne Verzögerung entgeltfrei zugänglich. Die Zeitschrift wendet im jeweiligen Fach anerkannte und strenge Qualitätssicherungsverfahren an. Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) weist Zeitschriften mit den erforderlichen Qualitätsstandards aus. Daher wird bei der Antragsbearbeitung geprüft, ob die Zeitschrift im DOAJ verzeichnet ist.
    • Der Aufsatz erscheint unter einer Creative-Commons-Lizenz (z.B. CC-BY) bzw. mit einer Lizenz, die eine rechtssichere Nachnutzung gewährleistet.
    • Dem (submitting/responsible) corresponding author stehen keine oder nicht ausreichende Projekt- und Drittmittel für Publikationen zur Verfügung.
    • Wenn die Publikationskosten bis zu 2.000 € inkl. Steuern betragen, können die Kosten vollständig vom Publikationsfonds übernommen werden. Sollten die Publikationskosten - konkret die Article Processing Charge (APC) - höher als 2.000 € inkl. Steuern sein, ist nach Rücksprache eine anteilige Kofinanzierung bis zu einer Grenze von maximal 2.000 € inkl. Steuern möglich. Im Falle einer Kofinanzierung müssen die Autorin bzw. der Autor bei Antragstellung eine entsprechende Kostenstelle angeben.
    • Der (submitting/responsible) corresponding author wird ermutigt, ihre/seine ORCID iD zu verwenden bzw. eine solche zu beantragen. Unterstützung dazu gibt es hier.
    • Der Aufsatz wird auf dem Publikationsserver der UB Marburg zweitveröffentlicht und archiviert.

    Bitte beachten Sie außerdem:

    • Nur die Gebühren zur Open-Access-Stellung (Article Processing Charge) sind förderfähig. Nebenkosten wie Color Charges, Page Charges, Submission Charges, Lizenz-, Archiv- und sonstige Verwaltungsgebühren usw. sind NICHT förderfähig.
    • Ebenfalls nicht förderfähig sind Publikationen ohne wissenschaftliche Inhalte sowie Publikationen in so genannten mirror journals.
    • Die Erstattung von Publikationskosten für Artikel in so genannten hybriden Open-Access-Zeitschriften (d.h. Zeitschriften, die prinzipiell subskriptionspflichtig sind, die aber die Möglichkeit anbieten, einzelne Artikel Open Access zu stellen) ist nicht möglich. Bitte beachten Sie die Ausnahmen für einige Verlage, bei denen die Möglichkeit besteht, kostenlos bzw. zu Sonderkonditionen zu publizieren.
    • Im Rahmen der DEAL-Verträge mit den Verlagsgruppen Springer Nature und Wiley kann in deren hybriden Zeitschriften weiterhin für die Autor/innen kostenlos publiziert werden. Für Veröffentlichungen in den Gold-Open-Access-Zeitschriften der beiden DEAL-Verlage gilt einerseits ebenfalls der Grundsatz, dass eigene Publikationsmittel aus Drittmittelprojekten zuerst verausgabt werden müssen. Um die DEAL-Rabatte zu sichern, werden diese Veröffentlichungen weiterhin zentral über die Universitätsbibliothek abgerechnet. Andererseits ist die Förderung – wie bei allen anderen Open-Access-Artikeln auch – auf 2.000 EUR inkl. Steuern gedeckelt. Darüber hinausgehende Kosten müssen über Kostenstellen der Autorin bzw. des Autors finanziert werden. Die Klärung der Finanzierung muss erfolgen, bevor die UB die Affiliation eines Artikels akzeptieren kann.
    • Bitte geben Sie im Artikel bzw. den Metadaten zum Artikel den Forschungsförderkontext im sogenannten "Research Funding Acknowledgement" gemäß den Vorgaben der drittmittelgebenden Institution an. Beispiele dazu finden Sie auf der Seite "Funding Acknowledgements richtig einsetzen". Bei einer Förderung durch den Publikationsfonds der Philipps-Universität Marburg verwenden Sie für das Publication Funding Acknowledgement bitte die folgende Formulierung: "Open access funding provided by the Open Access Publishing Fund of Philipps-Universität Marburg."
    • Informationen zu "Publikationsprozess und Rechnungsstellung" finden Sie weiter unten.

    Antragsformular zur Förderung wissenschaftlicher Open-Access-Aufsätze

    Für die Kostenübernahme stellen Sie bitte einen Antrag mittels des folgenden Formulars. Sofern bereits vorliegend laden Sie den Rechnungsbeleg hoch. Beachten Sie außerdem die Angaben zu den Funding Acknowledgements.

    Förderantrag für einen Open-Access-Artikel

  • Fördervoraussetzungen für wissenschaftliche Open-Access-Bücher

    Mit Unterstützung der DFG können seit 2022 auch Open-Access-Buchprojekte gefördert werden. Förderfähig sind neben Open-Access-Monographien, -Sammelbänden und -Dissertationen auch innovative Publikationsformen wie z.B. Forschungsdatenpublikationen bzw. Enhanced Publications. Dies gilt insbesondere für Publikationen, deren Forschungsergebnisse in DFG-geförderten Projekten entstanden sind.

    Neu: Herausgeber/innen und Autor/innen, die Mitglied der Philipps-Universität sind, kommen für eine Förderung auch in Betracht, wenn sie auf dem Titelblatt des Buches nicht an erster Stelle genannt werden. Dies gilt rückwirkend ab dem 1.1.2024. 

    • Der/die Antragsteller/in ist Autor/in bzw. Herausgeber/in des Buchs und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Mitglied der Philipps-Universität Marburg. Die Fördermittel für Sammelbände werden ausschließlich für die Publikation als Ganzes eingesetzt und nicht für die Förderung von Einzelbeiträgen.
    • An der Philipps-Universität Marburg angenommene Dissertationen sind förderfähig, wenn die Gesamtbewertung summa cum laude oder magna cum laude lautet.
    • Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Publikationsgebühren (z.B. Book Processing Charges bzw. Kosten für das Qualitätssicherungsverfahren, Lektorat und für die Auffindbarmachung). Druckkosten sind nicht förderfähig.
    • Förderfähig sind nur Erstpublikationen. Außerdem kann die zeitverzögerte Open-Access-Stellung nach einer Embargofrist nicht gefördert werden. Das E-Book muss ohne Verzögerung frei zugänglich sein.
    • Das E-Book erscheint unter einer Creative-Commons-Lizenz (z.B. CC-BY) bzw. mit einer Lizenz, die eine rechtssichere Nachnutzung gewährleistet. 
    • Bei Buchpublikationen muss der Verlag als Open-Access-Verlag gelistet sein, zum Beispiel im DOAB oder als Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) und sich an den von der AG Universitätsverlage definierten Qualitätsstandards für Open-Access-Monographien orientieren.
    • Zu dem Antrag auf Förderung sollen möglichst zwei Verlagsangebote vorab eingeholt werden.
    • Ihnen stehen keine oder nicht ausreichende Projekt- und Drittmittel für Publikationen zur Verfügung.
    • Für Bücher und Sammelbände werden Open-Access-Publikationsgebühren bis zu einer Höhe von 5.000 € inkl. Steuern erstattet. Dissertationen können mit maximal 2.000 € inkl. Steuern gefördert werden, damit die veranschlagten Mittel auf mehr Nachwuchswissenschaftler/innen verteilt werden.
    • Die Kombination der Förderung mit anderen Mitteln ist grundsätzlich möglich. Bei Publikationen aus einem DFG-Forschungsförderkontext bestätigen Sie, dass Sie für die betreffende Publikation an keiner anderen Einrichtung Publikationsmittel für die Open-Access-Stellung aus Mitteln des DFG-Förderprogramms "Open-Access-Publikationskosten" beantragt haben. 
    • Eine Förderzusage hat maximal 12 Monate Gültigkeit.
    • Nicht förderfähig sind Konferenzbände, für die eine anderweitige Finanzierung (z.B. durch Eintrittsgelder, Mitgliedschaftsgebühren etc.) gewährleistet ist.
    • Das E-Book wird auf dem Publikationsserver der UB Marburg zweitveröffentlicht und archiviert. 
    • Bei einer Förderung durch den Publikationsfonds der Philipps-Universität Marburg verwenden Sie in der Open-Access-Verlagsmonographie bitte die folgende Formulierung: "Diese Publikation wurde durch den Open-Access-Publikationsfonds der Philipps-Universität Marburg gefördert." bzw. "Open access funding provided by the Open Access Publishing Fund of Philipps-Universität Marburg."
      Sollte die Forschung, die dem Buch zugrunde liegt, im Kontext eines DFG-Projekts entstanden sein, dann sollten Sie die folgenden Formulierungen verwenden: "Diese Publikation wurde durch den Open-Access-Publikationsfonds der Philipps-Universität Marburg mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert." bzw. "Open access funding provided by the Open Access Publishing Fund of Philipps-Universität Marburg with support of the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation)."
    • Alle Förderkriterien finden Sie im Detail auch in unserem Merkblatt zur Förderung von Open-Access-Monographien.

    Die Abstimmung der Fördermöglichkeiten muss vor Vertragsabschluss mit dem Verlag erfolgen. Wenden Sie sich bitte frühestmöglich und formlos an die Open-Access-Beauftragte ().

  • Publikationsprozess und Rechnungsstellung

    • Nutzen Sie für die Kommunikation mit den Verlagen Ihren universitären E-Mail-Account.
    • Laden Sie Ihren Artikel aus dem Netz der Philipps-Universität heraus auf die Verlagsseite hoch.
    • Treten Sie nicht ohne vorherige Rücksprache in Vorleistung (s.u.).
    • Die nachfolgend genannten Formalia sind für eine Rechnungsabwicklung über die Universität zwingend erforderlich.
    • Achten Sie darauf, dass
      • im Adressfeld der Rechnung sowohl die Philipps-Universität Marburg als auch Ihr Name und Ihre Dienstadresse stehen.
      • ausländische Rechnungen ohne Steuer ausgestellt werden und die Steuernummer der Philipps-Universität Marburg (VAT-ID: DE 112590692) aufgeführt wird.
    • Die Rechnung wird von der Universität per Banküberweisung bezahlt.
    • Bei ausländischen Rechnungen kommen zum Rechnungsbetrag i.d.R. noch 19% Steuern hinzu, die die Universität ans Finanzamt abführt.
    • Sollte im seltenen Ausnahmefall doch eine private Bezahlung erfolgen müssen, gelten andere Anforderungen an die Rechnung. Setzen Sie sich daher mit uns in Verbindung. Die Rechnung darf nicht auf die Universität ausgestellt sein und die obige Steuernummer der Philipps-Universität Marburg darf nicht angegeben werden. Stattdessen muss die Rechnung auf Sie privat mit Ihrer privaten Anschrift und mit ausländischer Steuer (Bruttorechnung) ausgestellt sein.
  • Geförderte Publikationen

    • Übersicht über die zwischen 2016 und 2021 durch den Open-Access-Publikationsfonds geförderten Veröffentlichungen (sortiert nach den Fachbereichen der Antragsteller/innen). Die ab 2022 geförderten Publikationen werden als Zweitveröffentlichungen auf dem Publikationsserver bereitgestellt.

    Beratung und Kontakt zum Open-Access-Team

     Alle Fragen zu den Fördervoraussetzungen, zum Verfahren oder zur Finanzierung müssen vor der Antragsstellung geklärt sein. Bitte wenden Sie sich an

    Entdecken