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Abgabeverfahren

Wenn Sie Akten in Ihren Räumen oder Registraturen haben, die Sie nicht mehr oder nur noch in Ausnahmefällen für Ihre tägliche Arbeit benötigen, rufen Sie uns an. Dies betrifft auch nur digital vorliegende Unterlagen. Wir beraten Sie telefonisch und machen gegebenenfalls kurzfristig einen Termin aus, um die Akten anzusehen. Sie müssen nicht entscheiden, welche Akten für das Archiv von Interesse sind. Diese Entscheidung treffen allein die Archivare, wobei wir gerne nähere Informationen zu Aktengruppen oder einzelnen Akten erfahren. Bei digitalen Akten, deren Löschung durch Vorgaben des Datenschutzes verlangt wird, entspricht die Abgabe in das Archiv der Löschung (Löschungssurrogat). Auf die von Ihnen ins Archiv abgegebenen Akten können Sie bei Bedarf zurückgreifen und sie für dienstliche Aufgaben ausleihen.

 Für die Abgabe von Prüfungslisten gibt es ein Merkblatt und eine Abgabeliste, die die abgebende Stelle ausfüllen muss. In allen anderen Fällen werden die genauen Abgabemodalitäten von Fall zu Fall geregelt. Es ist möglich, für bestimmte Aktengruppen Absprachen darüber zu treffen, wie die Akten abgegeben werden oder ob sie möglicherweise gar nicht mehr einzeln angeboten werden müssen, wenn ihre gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.