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Sie suchen einen Nachlass?
Bei Nachlässen handelt es sich um das private Schriftgut einer Person, das in einem Archiv, einer Bibliothek oder einer anderen Einrichtung verwahrt wird. Wird das Schriftgut bereits zu Lebzeiten abgegeben, spricht man von Handakten (oder Vorlass). Neben Handakten aus der beruflichen Tätigkeit finden sich in Nachlässen – im Umfeld der Universität handelt es sich vor allem um Professoren-Nachlässe –, wissenschaftliche und private Korrespondenzen, die wertvolle Informationen enthalten können, die in der Aktenüberlieferung des Instituts, des Fachbereichs oder der zentralen Universitätsverwaltung nicht vorhanden sind. Nachlässe gelangen nicht nach bestimmten Regeln in ein Archiv, sondern können an verschiedenen Stellen zu finden sein. Der Nachlasser selbst oder seine Erben bestimmen den Aufbewahrungsort und können auch, sofern sie den Nachlass als Depositum übergeben, die Benutzung einschränken. Aufgrund der langen Verwahrung der Akten der Universität im Hessischen Staatsarchiv Marburg als Depositum sind im Universitätsarchiv erst wenige Nachlässe vorhanden. Bis März 2006 war es nur möglich, sie entweder in die Universitätsbibliothek oder an das Hessische Staatsarchiv Marburg zu geben. Deshalb muss bei der Suche auch an diesen beiden Stellen recherchiert werden:www.uni-marburg.de/de/ub/forschen/historische-bestaende/handschriften-und-nachlaesse
- https://arcinsys.hessen.de, Universitätsarchive, Archiv der Philipps-Universität Marburg, Nachlässe und Handakten, Sammlungen und Druckschriftene
- www.uni-marburg.de/de/ub/forschen/historische-bestaende/handschriften-und-nachlaesse (mit Liste vorhandener Nachlässe)
- https://arcinsys.hessen.de, Staatsarchive, Hessisches Staatsarchiv Marburg, Nichtstaatliche Archive und Deposita, Familienarchive und Nachlässe
Befindet sich ein Nachlass nicht in Marburg, so helfen die beiden großen archivischen und bibliothekarischen online-Datenbanken im Internet weiter:
Diese Datenbank baut auf das von Wolfgang Mommsen publizierte Verzeichnis „Die Nachlässe in den deutschen Archiven“, Teil I 1971, Teil II 1981, auf.
Sie ging aus der 1966 begründeten Zentralkartei der Autographen (ZKA) hervor.