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Universitätskonferenz

Aufgaben, Zusammensetzung, Sitzungen

Die Universitätskonferenz erörtert gemäß §7 der Grundordnung der Philipps-Universität (GrundO) Angelegenheiten in den Bereichen Haushalt, Personal, Organisation und Verwaltung, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Universität sind.

In der Universitätskonferenz vertreten sind das Präsidium, die Dekaninnen und Dekane, der Allgemeine Studierendenausschuss und die Fachschaftenkonferenz. Ebenso gehören ihr das Zentrum für Lehrkräftebildung, die Universitätsbibliothek und das Hochschulrechenzentrum sowie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung, der Personalrat und die Ansprechperson für Antidiskriminierung an. Die zentralen wissenschaftlichen und weiteren Einrichtungen entsenden insgesamt sechs Vertreterinnen und Vertreter für die Dauer von zwei Jahren.

Die Universitätskonferenz tagt in nichtöffentlicher Sitzung und tritt mindestens dreimal im Halbjahr zusammen (Sitzungstermine als PDF).