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Die Aufgaben des Personalrats

soziale Angelegenheiten

  • Gewährung von Unterstützung, Zulagen etc. 
  • Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen 
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz 
  • Planung, Gestaltung und Änderung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation 
  • Festsetzung der Arbeitszeit (Verlängerung, Verkürzung, Überstunden) 
  • Urlaubsregelungen 
  • Fort- und Weiterbildung 
  • Hilfe in Konfliktfällen 

personelle Angelegenheiten

  • Einstellung 
  • Beförderung, Eingruppierung, Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen 
  • Übertragung anderer Tätigkeiten 
  • Abmahnung, Kündigung 
  • Versetzung und Abordnung 

organisatorische Angelegenheiten

  • Veränderungen bei Betriebsteilen 
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden 
  • Organisations- und Geschäftsverteilungspläne 
  • Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen 

Mit-Beratung und Beteiligung

  • in den Gremien der Universität (Senat, Ständige Ausschüsse, Konvent) 
  • im politischen Umfeld

Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten an der Philipps-Universität. Er wird alle vier Jahre gewählt. Dabei gilt das Gruppenprinzip: Arbeiter, Angestellte, Beamte und wissenschaftliches Personal wählen jeweils ihre eigenen Vertreter. Frauen und Männer sind gemäß ihrem Anteil an den jeweiligen Beschäftigungsgruppen im Personalrat vertreten. Personen, die Arbeitgeberfunktionen ausüben, sowie Professorinnen und Professoren dürfen laut Gesetz dem Personalrat nicht angehören. 

Der Personalrat gibt Auskunft und Beratung über alle wichtigen Probleme und Regelungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung an der Philipps-Universität. Die Personalratsmitglieder stehen bei solchen Beratungsgesprächen unter Schweigepflicht. Sie dürfen keine Informationen über Beschäftigte ohne deren ausdrückliches Einverständnis an Präsident, Dekan, Direktorium des Instituts oder sonstige Personen weitergeben. Beim Personalrat können also auch heikle Fragen wie z.B. drohende Kündigung, Belastung durch Mobbing, Fragen der Höhergruppierung und der Beurlaubung, Alkoholprobleme, Umgang mit Krankheitsfolgen etc. angesprochen werden. Viele Personalratsmitglieder haben sich für die Behandlung solcher Fragen speziell schulen lassen. 

Der Personalrat bemüht sich, die Beschäftigten regelmäßig über seine Arbeit zu informieren. Er gibt mehrfach im Jahr Infos heraus und veranstaltet Personalversammlungen, an denen alle Beschäftigte während der Dienstzeit teilnehmen können, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.

Gegenüber der Präsidentin der Philipps-Universität hat der Personalrat Antragsrecht. Er kann Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten vortragen und auf Abhilfe dringen. In einigen Fällen kann er die Behandlung seiner Anträge erzwingen und durchsetzen, dass eine strittige Angelegenheit zwischen Wissenschaftsministerium und Hauptpersonalrat verhandelt werden muss, wenn am Ort keine Einigung erzielt werden kann. 

Bei wesentlichen Personalmaßnahmen wie z.B. Kündigung, Einstellung und Höhergruppierung hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht. Die Universitätsleitung braucht seine Zustimmung, um diese Maßnahmen durchführen zu können. Während des Mitbestimmungsverfahrens hat der Personalrat u.a. die Pflicht, auf die Gleichbehandlung aller Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerber zu achten, die Grundsätze der Frauenförderung und das Benachteiligungsverbot für Schwerbehinderte durchzusetzen und die Einhaltung geltender Tarifverträge zu sichern. Es ist seine gesetzliche Aufgabe, im Interesse der Beschäftigten auf die Einhaltung der Grundsätze des Arbeitsrechts zu dringen. 

Der Personalrat arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung sowie mit den Frauenbeauftragten der Universität zusammen. 

Kontakt:

Das Personalratsbüro ist zu erreichen unter der Telefonnummer 28-26032, per Fax unter 28-25576, sowie per Email unter kontakt@personalrat.uni-marburg.de