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Arbeit und Aufgaben des Personalrats

Der Personalrat bildet die Interessenvertretung der Beschäftigten an der Philipps-Universität. Seine Aufgaben richten sich nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG).

Zusammensetzung Der Personalrat wird alle vier Jahre gewählt. Dabei gilt das Gruppenprinzip: Arbeiter, Angestellte, Beamte und wissenschaftliches Personal wählen jeweils ihre eigenen Vertreter. Frauen und Männer sind gemäß ihrem Anteil an den jeweiligen Beschäftigungsgruppen im Personalrat vertreten. Personen, die Arbeitgeberfunktionen ausüben, sowie Professorinnen und Professoren dürfen laut Gesetz dem Personalrat nicht angehören. 

Verschwiegenheit Ihrer Interessenvertretung Der Personalrat gibt Auskunft über alle wichtigen Probleme und Regelungen, die für Beschäftigte der Philipps-Universität auftreten können. Die Personalratsmitglieder stehen bei Gesprächen mit Beschäftigten unter Schweigepflicht. Sie dürfen keine Informationen über Beschäftigte ohne deren ausdrückliches Einverständnis weitergeben (etwa an Präsident, Dekan, Direktorium des Instituts, Vorgesetzte oder sonstige Personen). Beim Personalrat können also auch heikle Fragen angesprochen werden: drohende Kündigung, Belastung durch Mobbing, Fragen der Höhergruppierung und der Beurlaubung, Alkoholprobleme, Umgang mit Krankheitsfolgen und so weiter. Viele Personalratsmitglieder haben sich für solche Fragen speziell schulen lassen. 

Wir informieren Der Personalrat unterrichtet die Beschäftigten regelmäßig über seine Arbeit und alle Belange, die für die Kolleginnen und Kollegen von Belang sind. Hierzu führt er insbesondere einmal pro Jahr Personalversammlung durch, an denen alle Beschäftigte während der Dienstzeit teilnehmen können, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.

Beteiligung Gegenüber dem Präsidium der Philipps-Universität hat der Personalrat Antragsrecht. Er kann Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten vortragen und auf Abhilfe dringen. In einigen Fällen kann er die Behandlung seiner Anträge erzwingen und durchsetzen, dass eine strittige Angelegenheit zwischen Wissenschaftsministerium und Hauptpersonalrat verhandelt werden muss, wenn am Ort keine Einigung erzielt werden kann. 

Mitbestimmung Bei wesentlichen Personalmaßnahmen wie zum Beispiel Kündigung, Einstellung und Höhergruppierung hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht: Die Universitätsleitung kann diese Maßnahmen ohne Zustimmung der Interessenvertretung nicht umsetzen. Während des Mitbestimmungsverfahrens hat der Personalrat insbesondere die Pflicht, auf die Gleichbehandlung aller Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerber zu achten, die Grundsätze der Frauenförderung und das Benachteiligungsverbot für Schwerbehinderte durchzusetzen und die Einhaltung geltender Tarifverträge zu sichern. Es ist seine gesetzliche Aufgabe, im Interesse der Beschäftigten auf die Einhaltung der Grundsätze des Arbeitsrechts zu dringen. 

Zusammenwirken Der Personalrat arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung, mit den Frauenbeauftragten der Universität sowie mit den Gewerkschaften zusammen.

Beispiele für die Beteiligung des Personalrats:

soziale Angelegenheiten

  • Gewährung von Unterstützung, Zulagen etc. 
  • Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen 
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz 
  • Planung, Gestaltung und Änderung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation 
  • Festsetzung der Arbeitszeit (Verlängerung, Verkürzung, Überstunden) 
  • Urlaubsregelungen 
  • Fort- und Weiterbildung 
  • Hilfe in Konfliktfällen 

personelle Angelegenheiten

  • Einstellung 
  • Beförderung, Eingruppierung, Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen 
  • Übertragung anderer Tätigkeiten 
  • Abmahnung, Kündigung 
  • Versetzung und Abordnung 

organisatorische Angelegenheiten

  • Veränderungen bei Betriebsteilen 
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden 
  • Organisations- und Geschäftsverteilungspläne 
  • Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen 

Mit-Beratung und Beteiligung

  • in den Gremien der Universität (Senat, Ständige Ausschüsse, Konvent) 
  • im politischen Umfeld