Hilfskräfterat
Der Hilfskräfterat wird laut §97 (7) des Hessischen Personalvertretungsgesetzes HPVG jährlich von den Hilfskräften gewählt. Er ist im Personalrat vertreten, wo er zu studentischen Angelegenheiten Stimmrecht besitzt.
Der Hilfskräfterat wird laut §97 (7) des Hessischen Personalvertretungsgesetzes HPVG jährlich von den Hilfskräften gewählt. Er ist im Personalrat vertreten, wo er zu studentischen Angelegenheiten Stimmrecht besitzt.